EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche „Sanierungsklausel“ frei

Die „Sanierungsklausel“ stellt eine deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen und damit keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften. Zu diesem Entschluss ist die Europäische Kommission gekommen.

Zum Hintergrund

Die Sanierungsklausel ermöglicht es einem notleidenden Unternehmen, Verluste in einem bestimmten Jahr mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen, trotz Veränderungen in der Aktionärsstruktur.

Der § 8c KStG enthielt in seiner ersten Fassung keine Sonderregelungen für den Anteilserwerb im Zuge einer Unternehmenssanierung. Wegen der Finanzmarktkrise wurde zunächst eine Ausnahme für Unternehmen des Finanzsektors eingefügt, später wurde die Norm mit Absatz 1a um eine allgemeine Sanierungsklausel ergänzt. Allerdings wurde diese jedoch als unerlaubte Beihilfe eingestuft (Europäische Kommission, Beschluss vom 26.01.2011 – 2011/527/EU). Weiterlesen

Die Höhle der Löwen – §§ 8c, 8d KStG

„Wir sind in die Höhle der Löwen gekommen, um Ihnen heute für 150.000 € insgesamt 30 Prozent unseres Unternehmens anzubieten“. So oder so ähnlich beginnen junge Gründer ihr Konzept den Juroren zu präsentieren. Am Ende stellt sich dann die Frage, haben die Gründer mit Ihrem Produkt und ihrem Konzept das Interesse der Löwen geweckt? Steigt ein Löwe mit ein?

Eine Show die nicht nur die aktuelle Gründerszene in Deutschland anspricht, sondern auch steuerliche Aspekte berührt, nämlich die §§ 8c, 8d KStG. Diese Normen stellen uns Berater auch derzeit vor große Herausforderungen.

Wie ist der Status quo?

Im Fall einer Anteilsübertragung von mehr als 25 Prozent innerhalb von fünf Jahren an einen Erwerber, kommt es nach § 8c Abs. 1 KStG zu einem teilweisen Verlustuntergang. Werden mehr als 50 Prozent der Anteile übertragen, so gehen diese Verluste sogar komplett unter. Weiterlesen