Versetzung des Arbeitnehmers – und los geht´s

Das LAG Köln hat unter dem Aktenzeichen 4 SaGa 3/17 ein beachtenswertes Urteil zu der Versetzung eines Arbeitnehmers gefällt.

Ein Arbeitnehmer wehrte sich mit einem Antrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes  gegen eine Versetzung von Bonn nach Darmstadt. Arbeitsvertraglich war die Versetzung möglich.

Das LAG hat entschieden, dass es einem Arbeitnehmer in der Regel zuzumuten ist, einer Versetzungsanordnung des Arbeitgebers zunächst Folge zu leisten und dies im Hauptsacheverfahren klären zu lassen.

Eine einstweilige Verfügung hat in einem solchen Fall nur dann Erfolg, wenn ansonsten wesentliche Nachteile des Arbeitnehmers drohen und eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben ist. Weiterlesen

Ein Herz für den Familienvater mit Kindern

Zu einem „arbeitsrechtlichen Klassiker“ hat sich jüngst das LAG Schleswig-Holstein geäußert: die Ausübung des billigen Ermessens bei einer Versetzung (Urteil vom 26.08.2015, 3 Sa 157/15, Volltext liegt noch nicht vor).

Ein Familienvater mit drei schulpflichtigen Kindern war seit 2009 in Brunsbüttel auf einer Dauerbaustelle eingesetzt. Nach dem Obsiegen in einem Kündigungsschutzprozess gegen eine fristlose Kündigung wurde er in 2014 von seiner Arbeitgeberin auf eine Baustelle in das weit entfernte Ludwigshafen versetzt. Die Arbeitgeberin verwies auf ihr individualrechtliches vertragliches Versetzungsrecht. Sie stellte sich auf den Standpunkt, sie müsse die Zuweisung des Arbeitsplatzes überhaupt nicht rechtfertigen. Außerdem sei der alte Arbeitsplatz zwischenzeitlich besetzt. Der Arbeitnehmer klagte gegen diese Versetzung und hatte Erfolg.

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