Überarbeitet endlich die Gebäudebewertung für Erbschaftsteuerzwecke

Kürzlich bin ich gefragt worden, ob ich das deutsche Steuerrecht für gerecht halte. Meine klare Antwort darauf: Nein. Meine Kritik richtet sich insbesondere gegen die Besteuerung von Immobilienvermögen bei Erbschaften und Schenkungen. Nicht nur einmal musste ich feststellen, dass Erben bis zu 70 Prozent Steuern auf die erhaltenen Immobilien zahlen müssen.

Dieser hohe Satz ergibt sich häufig, wenn zunächst die Erbschaftsteuer mit 30 Prozent „zuschlägt“, im Anschluss daran aus Liquiditätsgründen die Immobilie veräußert werden muss und dann noch eine „Spekulationssteuer“ mit 40 Prozent zu Buche schlägt.

Gerade in meiner Heimat im nördlichen Ruhrgebiet kommt aber noch ein weiterer Faktor hinzu, der in mir sozusagen den Gernot Hassknecht weckt (das ist „nette“ Mann aus der ZDF heute-show). Es geht um das Ertragswertverfahren, das bei alten, aber noch gut vermieteten Gebäude zu exorbitant hohen Werten führt. Zwar liegen mir keine statistischen Zahlen vor. Mitarbeiter aus den Bewertungsstellen berichten mir aber, dass bei zahlreichen älteren Mietwohngebäuden in ihrem Finanzamtsbezirk Werte ermittelt werden, die vollkommen unrealistisch sind. Weitestgehend liegt dies darin, dass ein Renovierungsstau, Lärmbelästigungen, Wohnungsleerstände usw. nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Gebäude, die vor zwei oder drei Jahren für 500.000 Euro angeschafft worden sind, werden plötzlich mit 1,2 Mio. Euro bewertet.

Natürlich besteht jeweils die Möglichkeit, einen geringeren Wert durch Gutachten nachzuweisen. Aber es kann doch nicht hinzunehmen sein, dass ein pauschaliertes Verfahren in nahezu jedem Fall nicht einmal annähernd realistische Werte erreicht. Im Übrigen finde ich es unerträglich, dass die Steuerzahler die (kostenpflichtige!) Beweislast tragen müssen, selbst wenn der Fiskus von vollkommen wirklichkeitsfremden Werten ausgeht. Und das dann im Übrigen die Gutachten oftmals angezweifelt werden.

Allerdings wird sich an dem Zustand nichts ändern. Die GroKo wird den (Steuer-)Zustand in den nächsten vier Jahren verwalten und es sich wieder gemütlich einrichten. Gerne wird bei Immobilienerben die Steuerbelastung von bis zu 70 Prozent hingenommen, während Betriebsvermögen weiter mit bis zu 26 Mio. Euro steuerfrei bleibt.

Nur am Rande: Falls das Finanzamt ein Sachverständigengutachten nicht anerkennt, hilft eventuell das sehr interessante BFH-Urteil vom 24.10.2017 (II R 40/15) weiter. Danach ist dem schlechten Zustand eines Gebäudes Rechnung zu tragen. Selbst diese Selbstverständlichkeit musste erst der BFH klarstellen.

Weitere Informationen:

BFH v. 24.10.2017 – II R 40/15

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 1 = 4