Überbrückungshilfe IV: Antragsverfahren am 7.1.2022 gestartet

Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe von den wirtschaftlichen Coronafolgen betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern von Januar bis Ende März 2022 fortgesetzt, seit 7.1.2022 können Anträge gestellt werden.

Was zu beachten und wie das zu bewerten ist.

Hintergrund

 Seit März 2020 unterstützt der Bund mit den Ländern Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit steuerbaren Zuschusshilfen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Die Überbrückungshilfeprogramme I bis III (Plus) waren zunächst bis 31.12.2021 befristet. Da das Infektionsgeschehen unvermindert anhält und damit auch Unternehmen und Freiberufler unverändert von coronabedingten Umsatzausfällen betroffen sind, hat der Bund die bisherigen Zuschusshilfen abermals modifiziert und bis 31.3.2022 verlängert. Er setzt damit die Ergebnisse der MPK-Beschlüsse vom 2.12.2021 (Ziff.20) und 21.12.2021 (Ziff.13) um.

Was ist zu beachten?

 Mit der verlängerten Überbrückungshilfe (ÜHi IV) gelten im Kern die bisherigen Förderbedingungen fort. Neu ist insbesondere:

  • Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro). Auch weitere branchenspezifische Sonderregelungen (z.B. Pyrotechnikindustrie, Marktkaufleute; Schausteller) wir nochmals angepasst.
  • Maximaler Fördersatz: bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent sinkt der maximale Fördersatz auf max. 90 Prozent (vorher 100 Prozent) der Fixkosten.
  • Erweiterte Antragsberechtigung: Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet vom 1. bis 31.1.2022 Überbrückungshilfe IV beantragen. Junge Unternehmen, die bis zum 30.9.2021 (vorher 31.10.2020) gegründet wurden, sind jetzt auch antragsberechtigt.
  • Die Förderung von Hygienemaßnahmen wird jetzt um Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen erweitert.
  • Die ÜHi IV kann ausschließlich über prüfende Dritte auf dem online-Portal des Bundes beantragt werden. Direktanträge, um die Kosten des Steuerberaters zu sparen, sind also nicht möglich.

Wie ist die neue ÜHi IV zu bewerten?

Die neue ÜHI IV hat Vor- und Nachteile. Gut ist, dass unter den geänderten Infektionsbedingungen mit Zutrittsbeschränkungen im Einzelhandel, der Gastronomie und der Freizeitwirtschaft jetzt auch der Sach- und Personalaufwand bei der Zutrittskontrolle als Fixkosten anerkannt werden, wie die Wirtschaftsverbände gefordert haben. Positiv ist auch, dass jetzt auch Gründerunternehmen, die bis 30.9.2021 gegründet wurden, antragsberechtigt sind – dies ist ein wichtiges Signal an Jungunternehmen, die andernfalls vor dem Aus stehen, bevor das Unternehmen überhaupt starten konnte.

Potentiellen Antragstellern muss allerdings bewusst sein, dass ab 1.1.2022 der maximale Fördersatz auf 90 Prozent (vorher 100 Prozent) der Fixkosten sinkt; das reduziert das Fördervolumen, ist also nachteilig. Nachteilig ist auch, dass die ÜHi IV bis zum 31.3.2022 befristet ist – zunächst jedenfalls.

Ob die Überbrückungshilfen über den 31.3.2022 abermals bis zum 30.6.2022 fortgeführt werden sollten, wie angesichts des Infektionsgeschehens und der hiermit verbundenen staatlichen Eingriffsmaßnahmen von Teilen der Wirtschaftsministerkonferenz bereits gefordert, erscheint zweifelhaft. Bis Ende Dezember (Stand: 21.12.2021) haben Bund und Länder laut Dashboard des Bundes an Zuschüssen, Rekapitalisierungen, KfW-Krediten, Bürgschaften und Garantien rund 130,31 Mrd. Euro an Unternehmen und Selbständige ausgezahlt, davon allein an Corona-Zuschüssen 60,41 Mrd. Euro.

Das belastet den Staatshaushalt gewaltig und fehlt andernorts für Investitionen oder Entlastungsprogramme. Deswegen scheint das Prinzip „Dulde und liquidiere“ auf Dauer keine Lösung zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Die Unternehmen müssen endlich wieder weg vom Tropf staatlicher Überlebenshilfen.

Quellen


Ein Kommentar zu “Überbrückungshilfe IV: Antragsverfahren am 7.1.2022 gestartet

  1. Hallo, ich versuche seit Anfang Januar 2022 mein Direktantrag für 2022 zu beantragen. Ich bekomme nach der Elsteranmeldung der Fehler: „Systemfehler, leider konnte das System die letzte Anfrage nicht vollständig ausführen, da ein interner Systemfehler aufgetreten ist“. Ich habe dieses bei BMWI gemeldet, die kümmern sich seit mehr als 2 Wochen drum und bekomme bedauerlicherweise nur die Hilfe: soll der Cache gelöscht werden, soll mit der Pfeile hin und zurück, soll die Seite aktualisiert werden, soll morgen nochmal versuchen..usw., usw.. Hat jemand auch so eine Erfahrung?
    Ich habe Angst, dass ich mein Antrag nicht stellen kann….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

93 − = 83