Update Adler: SdK sagt dem Immobilien-Konzern den Kampf an

Hauptversammlung bei Adler, war die nicht schon? Stimmt, aber nur die der Adler Group mit Sitz in Luxemburg. Im Vergleich zu einer deutschen Hauptversammlung war dies nicht mal ein Kaffeekränzchen: Sie dauerte weniger als eine halbe Stunde. Transparenz und Antworten auf viele Fragen? Fehlanzeige.

Doch nun steht heute, am 31. August 2022, die Hauptversammlung der Adler Real Estate AG an. Pandemiebedingt virtuell, aber immerhin nach deutschem Recht. Anders als bei der Hauptversammlung der Adler Group werden hier die Verantwortlichen ins Schwitzen kommen, denn die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, hat einen Antrag auf Sonderprüfung gestellt.

Stopp mal – wird dieser denn von den Aktionären auch befürwortet? Sicherlich nicht von der Adler Group, die mehr als 90 % der Anteile hält. Doch es gibt einen Ausweg, dies über den Weg zum Gericht zu erzwingen. Dieses kann dem dann zustimmen. Ich bin jetzt keine Juristin, aber eines ist klar: Shortseller-Attacke, erschreckender KPMG-Bericht einer Sonderuntersuchung, Versagungsvermerk des Abschlussprüfers, Teil-Fehlerfeststellung der Bafin – bei dieser langen Liste muss dringend eine Aufklärung erfolgen.

Bereits seit dem Herbst letzten Jahres habe ich mit Dr. Marc Liebscher, Vorstand der SdK und Rechtsanwalt, in mehreren SdK-Talks auf dem eigenen YouTube-Kanal die Entwicklungen bei Adler kritisch verfolgt. Insbesondere bei der Analyse des KPMG-Berichtes und den Äußerungen des Unternehmens hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig es ist, die Berichte selbst zu lesen. Die Interpretation von Adler war doch etwas fragwürdig. Da kamen bei mir sofort Erinnerungen an das Frühjahr 2020 hoch als der KPMG-Bericht von Wirecard erschienen ist.

Was fordert die SdK?

Bei den Geschäften mit nahestehenden Personen ist Adler besonders intransparent. Die SdK verlangt insbesondere in Bezug auf Monsieur Caner, dass die Fakten auf den Tisch kommen. Durch Beraterverträge hat er doch etwas „Kleingeld“ aus dem Unternehmen abgezogen, dass der Konzern dringend für die Schuldentilgung hätte nutzen können. Davon abgesehen ist hier die Frage der sog. faktischen Geschäftsführung und einer möglichen Vorteilnahme.

Die berühmte Transaktion „Gerresheimer“ hat zu einer massiven Wertminderung geführt, denn der Kauf wurde rückabgewickelt. Die SdK möchte hier den Sonderprüfung damit beauftragen, Licht ins Dunkel zu bringen. So soll unter anderem geklärt werden, ob der Kaufpreis überhöht war.

Und nun?

Ich bin sehr gespannt auf die anstehende virtuelle Hauptversammlung. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen durch steigende Zinsen, vermehrte Presseberichte über ein Ende des Immobilienbooms und die konjunkturelle Lage ist Adler nicht das einzige Immobilien-Unternehmen, dessen Bilanzen mir Sorgen bereiten.

Die Möglichkeit, Wertsteigerungen als Gewinne auszuweisen, bei gleichzeitig niedrigen Zinsen hat die Preise in die Höhe getrieben. Gewinne wurden auch nicht nur bei Adler vor allem aus diesem Grund bei einigen Immobilienkonzernen erzielt. Vor wenigen Jahren hat dies nur leider kaum jemanden interessiert, so zumindest mein Eindruck. Denn schließlich versuche ich mit meiner Arbeit unter anderem, das Verständnis für Bilanzen zu verbessern und damit auch mögliche Zeitbomben aufzuzeigen.

Weitere Informationen:

SdK-Talks zur Adler Group von Dr. Marc Liebscher, Rechtsanwalt und Vorstand der SdK, und mir als Bilanzexpertin:
https://www.youtube.com/watch?v=PzOjaOdnwAg

Infos zum Antrag der SdK auf Sonderprüfung:
https://sdk.org/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/sdk-beantragt-sonderpruefung-auf-der-hauptversammlung-der-adler-real-estate-ag/

 

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