Update Corona-Überbrückungshilfe: Bund plant neues Förderprogramm „Überbrückungshilfe Phase 2“

Das BMWi plant auf Basis des Koalitionsbeschlusses vom 25.8.2020 eine Fortsetzung des Überbrückungshilfe-Programms für Freiberufler und KMU für die Zeit von 1.10.2020 bis 31.12.2020.

Was bereits bekannt ist und was beachtet werden sollte.

Hintergrund

Ich habe wiederholt berichtet: Im Anschluss an das am 31.5.2020 beendete Soforthilfeprogramm hat das BMWi ein branchenübergreifendes Überbrückungshilfeprogramm für Freiberufler, Soloselbständige und KMU mit einem Volumen bis zu 24,6 Mrd. Euro aufgelegt, das coronabedingten Liquiditätsengpässen durch Fixkostenzuschüsse bis zu maximal 150.000 Euro für drei Monate (Juni, Juli, August 2020) lindern will.

Voraussetzung ist, dass im April und Mai 2020 ein Umsatzausfall von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Ausnahmen für Gründer und Saisonbetriebe) zu beklagen war, der von einem registrierten Angehörigen der steuerberatenden Berufe testiert wurde und anschließend ein entsprechender online-Antrag gestellt war.

Mittelbeantragung und Auszahlung bislang eher bescheiden

Festzustellen ist, dass die Überbrückungshilfe in ihrer bisherigen Form bei den Unternehmen nicht ankommt, wie ich mehrfach berichtet habe. BMWi und BMF berichten per 15.9.2020 von 65.654 gestellten Anträgen mit einem Antragsvolumen von 1 Mrd. Euro und einer Bewilligungssumme von 704 Mio Euro (Zahlen ohne Baden-Württemberg). Das bedeutet rund zwei Wochen bevor die verlängerte Antragsfrist am 30.9.2020 abläuft, dass noch mehr als 30-fache an weiteren Fördermitteln ausgezahlt werden müsste, um in die Nähe des maximalen Fördervolumens von 24,6 Mrd. zu kommen – das ist Illussion. Die Gründe hat inzwischen auch die Politik erkannt. Das online-Antragsverfahren über die steuerberatenden Berufe ist kompliziert, mit einem Kostenrisiko belastet, die Eingangsvoraussetzungen mit der strengen Umsatzschwelle wird meist nicht übersprungen – außer Spesen nichts gewesen.

Überbrückungshilfe „Phase 2“ soll im Oktober starten

Mit dem update seiner Überbrückungshilfe-FAQ hat das BMWi erstmals am 10.9.2020 erste Hinweise gegeben, wie aus seiner Sicht die am 25.8.2020 beschlossene „Verlängerung“ der Überbrückungshilfe aussehen soll.

Danach kann zunächst festgehalten werden:

  • FAQ Ziff.3.16:
    Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden, ebenfalls über das elektronische Antragssystem. Wichtig: Hiermit ist keine Verlängerung der Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) verbunden. Anträge für die 1. Phase müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden.
  • FAQ Ziff. 3.17:
    Bei der 1. Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) und 2. Phase (Fördermonate September bis Dezember) der Überbrückungshilfe handelt es sich formal um separate Förderprogramme, für die jeweils ein separater Antrag innerhalb der jeweiligen Frist gestellt werden muss. Es ist nicht möglich, einen gemeinsamen Antrag für die 1. und 2. Phase zu stellen. Es ist auch nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Was jetzt beim neuen Förderprogramm wichtig ist

Nach den Erfahrungen mit der Phase 1 der Überbrückungshilfe besteht Regelungsbedarf vor allem in folgenden Punkten:

  • Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen:
    Die grundsätzliche Bindung an einen Umsatzausfall von mindestens 60 Prozent im April Mai und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr ist zu eng, weil viele Unternehmen einen gravierenden coronabedingten Umsatzausfall erst ab Juni 2020 erlitten haben. Die Zugangsvoraussetzungen sollten flexibilisiert werden, um mehr Unternehmen den Zugang zu ermöglichen.
  • Deckelung der KMU-Förderung:
    Die Beschränkung von KMU bis 10 Mitarbeiter auf max. 15.000 Euro Überbrückungshilfe greift zu kurz und trägt dem Liquiditätsengpass viele KMU nicht hinreichend Rechnung. Die Deckelung sollte aufgegeben werden.
  • Anpassung der Fördersätze:
    Etliche Branchen (z.B. Veranstaltungsgewerbe) sind noch immer vollständig von den Folgen der Corona-Krise betroffen. Andere Branchen haben gravierenden Umsatzeinbußen (Einzelhandel), jedoch häufig unter 40 Prozent gegenüber Vorjahr bezogen auf den Förderzeitraum. Auch der Unternehmerlohn als Fixkostenposition wird bislang nicht berücksichtigt. Das sollte gerade im Hinblick auf die Überlebensfähigkeit vieler KMU überdacht werden.
  • Nachzahlung von Überbrückungshilfe:
    Derzeit kann die Schlussabrechnung zu Rückzahlungen bei der Überbrückungshilfe führen, wenn Überzahlungen erfolgt sind. Das darf aber keine Einbahnstraße sein: Werden als die Voraussetzungen der Überbrückungshilfe nachjustiert, sollte auch in den bereits beschiedenen Fällen eine Nachzahlung an Unternehmen nicht ausgeschlossen sein.

Wie geht´s weiter ?

Die Fördervoraussetzungen für die „Überbrückungshilfe Phase 2“ müssen nach Fixierung noch in entsprechende Bund-Länder-Vereinbarungen gegossen werden, ferner müssen Vollzugshinweise formuliert und die FAQ des BMWi angespart werden. Das ist ein anspruchsvolles Vorhaben, wenn die „Phase 2“ Anfang Oktober 2020 wirklich starten soll. Kein Ziel sollte sein, den Planansatz von 24,6 Mrd. Euro „bis auf den letzten Heller“ auszuschöpfen. Besser als punktuelle coronabedingte Subventionen wären ein Mitteleinsatz für Steuerentlastungen, von denen alle etwas haben, wie ein großzügigerer Verlustvortrag für Unternehmen – das wäre Nachhaltigkeit!

Quellen

Ein Kommentar zu “Update Corona-Überbrückungshilfe: Bund plant neues Förderprogramm „Überbrückungshilfe Phase 2“

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