Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer führt zur Ungültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (sog. W-IdNr.) erfolgt stufenweise ab November 2024 in Deutschland und dient der Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren.

Laut der Homepage des Bundeszentralamts fürs Steuern erfolgt die Vergabe der W-IdNr. […] im Hintergrund automatisiert und vollständig elektronisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Nach den ersten Vergaben ist nun das Ergebnis, dass die Einspielung der Daten beim lokalen Finanzamt zur Löschung der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei den Organgesellschaften führt!

Hintergrund: Das Signal „Organgesellschaft“ im Grundinformationsdienst beim lokalen Finanzamt wurde überschrieben, so dass das BZSt die Mitteilung erhält, die Organgesellschaft ist nicht mehr als solche erfasst. Das In-Aktiv-Setzen der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist die Folge.

Wir sind im Austausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern und haben um Stellungnahme gebeten.

Praxishinweis: Deutsche Organgesellschaften müssen regelmäßig die eigene deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen. Die Möglichkeit besteht über die Seite der EU-Kommission unter dem Link:

Vies on-the-Web – European Commission

Sobald wir weitere Informationen erhalten haben, werden wir diese entsprechend teilen.

Update 29.11.2024

Auf der Seite des BZSt wurde am 28.11.2024 folgende irreführende Information geteilt:

Der Start der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im November 2024 erforderte die automatisierte Einspielung und Verarbeitung mehrerer Millionen Datensätze. Bei mehr als 99,9 % der Datensätze hat dies reibungslos funktioniert.

Leider kam es bei einigen Fällen, die ausschließlich Organgesellschaften betrafen, dazu, dass im Zuge der Vergabe der W-IdNr. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) als ungültig gekennzeichnet wurde.

Dieser Fehler konnte in der Zwischenzeit behoben werden, sodass die USt-IdNr. der betroffenen Organgesellschaften nun wieder gültig sind. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. 

Diese Aussagen entsprechen so leider nicht der Wahrheit, denn es sind weiterhin zahlreiche USt-IdNr. der Organgesellschaften ungültig. Durch die Eingriffe des BZSt in die Stammdaten der Gesellschaften sind teilweise Schlüsselungen als Organgesellschaft bei der Organgesellschaft verloren gegangen.

Lösung des Problems:

Das Finanzamt der Organgesellschaft ist zu kontaktieren und dort ist jeweils die aktuell gültige Steuernummer des Organträgers zu hinterlegen. Im Nachgang sollte die Re-Aktivierung der USt-IdNr. automatisiert innerhalb von 1-2 Tagen erfolgen.

Hinweis zur Zusammenfassenden Meldung:

Bei der Prüfung zusammen mit dem BZSt haben wir festgestellt, dass die Zusammenfassenden Meldungen Oktober 2024 der Organgesellschaften trotz ungültiger USt-IdNr. der Organgesellschaft verarbeitet worden sind.

 

 

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