Vergleichsmiete zwischen Schwesterngesellschaften

Gerade bei nahestehenden Kapitalgesellschaften ist die fremdübliche Bemessung einer untereinander gezahlten Miete von enormer Bedeutung, da ansonsten eine VGA droht.

So auch im Sachverhalt einer Entscheidung des FG Münster vom 13.2.2019 (Az: 13 K 1335/16 K,G,F). Im Urteilssachverhalt vermietete eine GmbH ein Industriegrundstück an ihre Schwester GmbH. Die Miete orientierte sich am Umsatz der Mieterin. Darin sah die Finanzverwaltung eine VGA.
Die Entscheidung des Gerichts:

Auch wenn die Pachtzahlungen auf klare, im Voraus getroffene, zivilrechtlich wirksame und tatsächlich durchgeführte Vereinbarungen beruhen, können Sie eine VGA darstellen, wenn sie höher sind, als sie es wären, wenn sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers mit einem Nichtgesellschafter vereinbart worden wären.

Ist die Ermittlung einer Fremdvergleichsmiete für ein Grundstück nicht möglich, weil für dieses keine vergleichbaren Objekte am Immobilienmarkt existieren, ist die Höhe einer angemessenen Pacht nach dem sogenannten hypothetischen Fremdvergleich zu schätzen. Hierbei ist die angemessene Pacht anhand der regulären AfA, der Verzinsung des eingesetzten Kapitals sowie eines angemessenen Gewinnaufschlag zu ermitteln.

Die Verzinsung der Investitionen kann dabei mit 10 % angesetzt werden, wenn Risikokapital überlassen wurde und damit ein Risikoaufschlag auf den Zinssatz zu berechnen ist. Dem Gewinnaufschlag kann hingegen keine umsatzabhängige Pacht zugrunde gelegt werden. Vielmehr ist der in Bezug auf die Kosten zu bestimmen.

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