Werbungskostenabzug von Umzugskosten neu geregelt

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Arbeitnehmer die Umzugskosten als Werbungskosten abziehen. Während etwa Transportkosten in nachgewiesener Höhe zu berücksichtigen sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.

Lässt man einmal laufende Erhöhungen der Umzugskostenpauschale außen vor, hat sich diesbezüglich in den vergangenen Jahren nicht allzu viel getan. Doch Ende 2019 ist eine Regelung mit dem schönen Namen Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes verabschiedet worden, die wohl zunächst allenfalls von einigen Experten beachtet worden ist. Doch sie strahlt nun ins Steuerrecht hinein.

Für Umzüge ab dem 1.6.2020 wird nämlich die Umzugskostenpauschale grundlegend geändert. So wird bei der Pauschale nicht mehr unterschieden zwischen Verheirateten und Ledigen, sondern es gibt nur noch eine einheitliche Pauschale für den Berechtigten. Der Ehegatte oder der Lebenspartner zählt nun – wie schon bisher die Kinder und andere haushaltszugehörige Personen – zu den „weiteren Personen“ und werden mit einem Erhöhungsbetrag berücksichtigt. Personen, die entweder vor oder nach dem Umzug keine Wohnung eingerichtet haben, erhalten nur eine verminderte Pauschale. Auch hier knüpft die Pauschale an den umziehenden Berechtigten selbst an und nicht an seinen Familienstand. Dies hat zur Folge, dass die Pauschale sich für einen ledigen Berechtigten erhöht, bei verheirateten Berechtigten jedoch niedriger wird. Bisher konnten Auslagen für einen Kochherd und für Öfen separat geltend gemacht werden. Nunmehr werden derartige Aufwendungen mit der Pauschale für sonstige Umzugskosten mit abgegolten.

Für Umzüge ab dem 1.6.2020 ist auch die steuerliche Absetzbarkeit von Unterrichtskosten neu geregelt worden.

Bis zur Erstellung der Steuererklärungen 2020 ist es zwar noch einige Monate hin; bei der steuerfreien Erstattung von Umzugskosten durch Arbeitgeber hingegen müssen die Neuregelungen bereits beachtet werden.

Weitere Informationen:
Umzug – was Sie alles absetzen können (steuerrat24.de/für Abonnenten kostenfrei)

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