2016 – Ein steuerlicher Ausblick

Jedes Jahr erfreut uns der Gesetzgeber mit mehr oder weniger geglückten Steuerrechtsänderungen. Viele Anpassungen treten zum Jahreswechsel in Kraft. Da macht auch der 1. Januar 2016 keine Ausnahme.

Die größte Breitenwirkung wird wohl der Erhöhung des Grundfreibetrags zukommen, der im kommenden Jahr 8.652 € (+180 €) beträgt. Parallel wird das Kindergeld nochmals geringfügig erhöht. Auszahlungen erfolgen künftig nur noch, wenn die Steuer-ID des Kindes der Familienkasse mitgeteilt wurde. Die erforderlichen Daten können im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Jede andere Regelung hätte wohl ein mittleres Chaos verursacht…

Wie in den letzten Jahren schon werden wieder mehr Rentner steuer(erklärungs)pflichtig. Das liegt zum einen an dem höheren Besteuerungssatz bei Renteneintritt 2016. Zum anderen wird die angekündigte Rentenerhöhung im Juli 2016 teilweise zum Überschreiten der Freibeträge führen. Konkrete Grenzwerte lassen sich pauschal schwer angeben. Für Neurentner kann das Thema jedenfalls schon bei einem Nettobezug von 1.000 € im Monat relevant werden.

Natürlich gibt es auch wieder sehr spezielle Rechtsänderungen. Beispielsweise wird die steuerliche Begünstigung von Elektroautos zurückgefahren. Wer noch bis Jahresende ein Fahrzeug erwirbt, wird zehn Jahre lang von der Kfz-Steuerbefreit, bei Anschaffung nach dem Jahreswechsel nur noch fünf Jahre. Gilt übrigens auch für VW-Modelle…

Zahlreiche Anpassungen im Detail erwarten die Unternehmer. Regelungsänderungen mit größerem Einzugsgebiet dürften die Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag sein. Insbesondere entfällt die Voraussetzung, die geplante Anschaffung hinsichtlich ihrer Funktion bereits konkret zu benennen. Einige formale Vereinfachungen bringt zudem das Bürokratieentlastungsgesetz, beispielsweise die Anhebung der Schwellenwert für die steuerliche Buchführungspflicht.

Interessant ist in diesem Jahr, wie viele Reformen nicht umgesetzt wurden. Vor allem bei der Erbschaftsteuer konnte man zwischenzeitlich mit einer zügigen Neuregelung rechnen. Mittlerweile muss man fast schon zweifeln, dass der Gesetzgeber die Frist des Bundesverfassungsgerichts einhalten wird.  Mit mehr als minimalen Änderungen des derzeitigen Gesetzes rechnet überdies ohnehin kaum noch jemand.

Sehr viel ruhiger als im ablaufenden Jahr geht es ebenfalls bei der Grunderwerbsteuer zu. Während 2015 noch drei Bundesländer die Steuersätze anhoben ist derzeit für das kommende Jahr keine Erhöhung zu erwarten. Einzig in Thüringen diskutiert man zurzeit fortgeschritten (aber kontrovers) über eine Erhöhung zum Jahr 2017.

Und schließlich hat sich der Gesetzgeber gleichsam bei der Umsatzsteuer auf eine sehr überschaubare Anzahl von Änderungen beschränkt. Über die jeweilige Branche hinaus dürfte allenfalls die Neuregelung zur Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts haben. Dafür hat der Gesetzgeber allerdings auch eine großzügige, mehrjährige Übergangsfrist gewährt. Einen deutlichen höheren Unterhaltungswert werden daher die für 2016 erwarteten Gerichtsentscheidungen des BFH und EuGH haben.

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