Was sich Anleger wünschen – Bericht des Aufsichtsrats über Weiterbildungen

Wer glaubt, dass Anleger sich nur für die Dividende interessieren, hat den Blick auf das große Ganze verloren. Denn neben Zahlen, Zinsen und Rendite rücken weiche Faktoren immer stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Einer davon: die Weiterbildung der Aufsichtsratsmitglieder. Klingt erstmal nach Pflichtprogramm, ist in Zeiten wachsender Risiken und komplexer Unternehmensstrukturen aber ein echter Vertrauensfaktor. Und genau das wollen Anleger: Vertrauen.​

Weiterbildung – mehr als ein Anhängsel im Corporate Governance-Bericht

Lange Zeit fristeten Weiterbildungsmaßnahmen für Aufsichtsräte ein Dasein als Randnotiz. Irgendwo zwischen Risikobericht und Entsprechenserklärung stand dann ein Halbsatz: „Die Mitglieder des Aufsichtsrats bilden sich regelmäßig fort.“ – Fertig. Kein „Was?“, kein „Wie?“, kein „Warum?“.​

Doch das reicht nicht mehr. Wer als Unternehmen zeigen will, dass der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion wirklich gewachsen ist, muss konkret werden. Welche Themen standen im Fokus? Ging es um neue ESG-Vorgaben, Bilanzskandale oder KI in der Finanzbranche? Wurden externe Experten hinzugezogen oder Lernplattformen genutzt? Solche Informationen geben Einblick in die Qualität der Arbeit und zeigen Anlegern, dass man es ernst meint – mit der Kontrolle und mit der Verantwortung.​

Best Practice: So berichtet die Deutsche Bank im Geschäftsbericht 2024

Die Deutsche Bank zeigt im aktuellen Geschäftsbericht, wie Transparenz bei der Weiterbildung des Aufsichtsrates aussehen kann – und widmet dem Thema sogar einen eigenen Abschnitt. Dort heißt es:​

„Im Jahr 2024 führten wir – wie in den Vorjahren – mehrere Fortbildungen durch, die von externen und internen Referenten geleitet wurden. Die Schulungsinhalte umfassten unter anderem die Themen makroökonomische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Bank, Bekämpfung von Finanzkriminalität, Informationsaustausch bzw. Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie weitere für den Aufsichtsrat relevante rechtliche und regulatorische Themen. Darüber hinaus erhielten wir einen Ausblick auf das globale und regulatorische Umfeld im Finanzsektor für das Jahr 2024 (inklusive der Themengebiete Bekämpfung von Finanzkriminalität, operative Resilienz, Digitalisierung und künstliche Intelligenz, digitale Vermögenswerte, Umwelt, Soziales und Governance (ESG) sowie Resolution and Recovery).

Außerdem führten wir, insbesondere für die Mitglieder des Prüfungsausschusses, eine Fortbildung zur Nachhaltigkeitsberichtserstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) durch.“ (Geschäftsbericht Deutsche Bank 2024, S. XVI)

Konkrete Inhalte, nachvollziehbare Schwerpunkte – genau das wollen professionelle wie private Anleger sehen. Es geht nicht um ein Häkchen in der Checkliste, sondern um die Substanz hinter der Funktion. Der Aufsichtsrat soll kein Frühstücksdirektor sein, sondern ein kompetenter Sparringspartner für den Vorstand.

Und wer mich kennt, der weiß: Ein Lob für die Deutsche Bank habe ich noch nie ausgesprochen. Ganz im Gegenteil.

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin
    • Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
    • Fachbuchautorin
    • Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
    • Mehr unter carolarinker.de

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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