Update: Bundesrat stimmt steuerlichem Investitionssofortprogramm zu

Am 11.7.2025 hat der Bundesrat einstimmig dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm zugestimmt. Ein guter Tag für die Steuerplanung von Unternehmen.

Hintergrund zum Investitionssofortprogramm

Der Bundestag hatte am 25.6.2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland (BT-Drs. 21/323 und 21/629) mit einer Ergänzung beim Forschungszulagengesetz beschlossen. Darüber habe ich bereits im Blog berichtet.

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren (2025 bis 2027) degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können. Nach dem Auslaufen des sogenannten „Investitionsboosters“ wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt – von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.

Hierzu sieht es eine 75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs vor, wobei sich die Preisobergrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht.

Zudem weitet das Gesetz die Forschungszulage aus, um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben.

Länderkammer stimmt zu

Ohne die Zustimmung der Länder hätte das Gesetz nicht beschlossen werden können. Nachdem sich Bund und Länder aber über eine Kompensation der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen geeinigt hatten, war der Weg für die Bundesratszustimmung frei.

Bewertung

Die Zustimmung des Bundesrates zum Investitionssofortprogramm ist ein positives Investitionssignal für die Unternehmen, um wieder dringend erforderliches Wachstum zu schaffen. Durch die geringere steuerliche Belastung aufgrund der Sonderabschreibungen haben die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen, unterstützt also die Liquidität von Unternehmen.

Das Investitionssofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos (leider nur) für Unternehmen steuerlich attraktiver.

Die Bundesregierung hat mit dem Investitionspaket – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – jetzt sind die Unternehmen an der Reihe, entsprechende Investitionen auch umzusetzen. Ob das allerdings kurzfristig zu einer Explosion des Wirtschaftswachstums führt, erscheint zweifelhaft und muss abgewartet werden. Denn das unternehmerische Investitionsverhalten wird nicht nur von Steuererleichterungen im Inland, sondern auch von anderen Einflussfaktoren wie etwa internationalen Handelshemmnissen beeinflusst. Hier ist insbesondere der ungelöste Zollstreit mit dem wichtigsten deutschen Handelspartner, den USA, zu nennen.

Abgewartet werden muss auch, ob den Steuererleichterungen für Unternehmen nun auch solche für Verbraucher folgen. Immerhin hat die Bundesregierung schon in Aussicht gestellt, dass den Erleichterungen bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen für Unternehmen in 2027 auch sozialverträgliche Entlastungen für Bürger folgen könnten.

Weitere Informationen

 

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Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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