Update Deutschlandticket: Bundesrat fordert langfristige Finanzierung bis 2030

Der Bundesrat hat sich am 26.9.2025 mit den Plänen der Bundesregierung befasst, den Bundesbeitrag zur Finanzierung des Deutschlandtickets für das kommende Jahr 2026 gesetzlich zu regeln. Er fordert insbesondere eine Finanzierungssicherheit bis 2030.

Kommt jetzt die erhoffte Planungssicherheit für ÖPNV-Verkehrsbetriebe, Arbeitgeber und ÖPNV-Nutzer?

Hintergrund

Das Deutschlandticket kostet seit 1.1.2025 schon 58 Euro/Jahr und soll über 2025 hinaus fortgesetzt werden, wie von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 festgelegt. Am 11.9.2025 hat sich der Bundestag deshalb mit einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes befasst (BT-Drs.21/1495), die eine Verlängerung bis Ende 2026 vorsieht. Die weitergehende Initiative der Fraktion Bündnis90/Die Grünen sieht sogar eine Dauerfinanzierung und Rückkehr zum 49 Euro-Ticket vor; ich habe im Blog erst berichtet (s. Update: Das Deutschlandticket wird 2026 abermals teurer).

Bundesrat knüpft Zustimmung an Bedingungen

In ihrer Stellungnahme fordert die Länderkammer, die Bundesmittel nicht nur für 2026, sondern bis mindestens Ende 2030 verbindlich im Regionalisierungsgesetz festzuschreiben. Außerdem müsse der Verteilungsschlüssel auf die 16 Länder angepasst werden. Sie schlagen dazu eine konkrete Formulierung vor, um die politische Einigung der Verkehrsministerkonferenz vom 18.9.2025 in den künftigen Gesetzestext aufzunehmen.

Auch das Deutschlandticket Job, das Ende 2025 ausläuft, müsse verlängert werden. Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Nur wenn das Gesetz bald verabschiedet würde, hätten Länder und Verkehrsunternehmen genug Zeit für die erforderlichen Anpassungen.

Die Länder müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1495) bis zum 30.6.2027 nachweisen, wie sie die Gelder verwendet haben. Der endgültige Nachweis ist bis zum 30.6.2028 fällig. Nicht oder zweckwidrig verwendete Mittel seien dem Entwurf zufolge künftig sofort zurückzuzahlen.

Wie ist das zu bewerten?

Der Erfolg des Deutschlandtickets beruht einerseits auf der Qualität des Verkehrsangebots. Um die ÖPNV-Qualität zu erhalten, müssen die allgemeinen Regionalisierungsmittel – also die Bundesgelder für den Nahverkehr der Länder – dauerhaft erhöht werden. Nur so kann es gelingen, steigende Kosten zu decken und neue Verbindungen zu schaffen. Andererseits hängt der Erfolg des Deutschlandtickets aber auch von seiner Bezahlbarkeit ab. Nach ursprünglich 49 Euro, seit 1.1.2025 aktuell 58 Euro soll das Ticket ab 2026 63 Euro im Jahr kosten.

Wenn sich diese Preisspirale in den darauffolgenden Jahren fortsetzt, büßt das Deutschlandticket an Attraktivität ein; nicht nur für die ÖPNV-Nutzer, sondern auch für Unternehmen, die als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket als Jobticket anbieten. Deswegen ist über die jetzt vom Bundesrat geforderte Planungssicherheit bis 2030 hinaus auch Preisstabilität eine wesentliche Bedingung, damit das Deutschlandticket auch künftig eine Erfolgsgeschichte bleibt.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun dem Bundestag zugeleitet. Zuvor hat die Bundesregierung Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet. Nach dem Bundesratsvotum liegt der Ball jetzt wieder im Feld der Bundesregierung. Stimmt der Bund dem Ländervorschlag nicht zu, steht das Deutschlandticket gänzlich auf der Kippe: Denn das Regionalisierungsgesetz, das geändert werden muss, bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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