Bundestag beschließt Steueränderungsgesetz 2025: Steuerentlastungen (noch nicht) in trockenen Tüchern

Am 4.12.2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 mehrheitlich beschlossen. Ob die Entlastungen für Unternehmen und Bürger aber wirklich ab 1.1.2026 umgesetzt werden, hängt im Bundesrat „am seidenen Faden“.

Hintergrund

Mit dem Beschluss des Bundestages hat die Regierungskoalition ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die Steuern zu senken. Die Entlastungen für Unternehmen und Bürger sollen zum 1.1.2026 in Kraft treten – wenn der Bundesrat dem Gesetz abschließend zustimmt.

Eckpunkte des steuerlichen Entlastungspakets:

  • Gastronomie: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants und für Verpflegungsdienstleistungen wird dauerhaft auf sieben Prozent verringert. Getränke sind davon ausgenommen.
  • Berufspendler: Die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer gilt künftig bereits ab dem ersten Kilometer und nicht wie bisher erst ab dem 21. Kilometer. Zudem wird die sogenannte Mobilitätsprämie unbefristet verlängert.
  • Gewerkschaftsbeitrag: Beiträge an Gewerkschaften können künftig neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Ehrenamtliches Engagement: Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements werden die steuerfreien Pauschalen angehoben. Der Übungsleiterfreibetrag, den etwa Trainer in Sportvereinen beanspruchen können, steigt von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Ehrenamtspauschale, die für viele andere Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich gilt, wird von 840 auf 960 Euro erhöht.
  • Abzug von Parteispenden: Die Höchstbeträge für den steuerlichen Abzug von Spenden an politische Parteien werden verdoppelt. Für Einzelpersonen steigt der abzugsfähige Betrag von 1.650 auf 3.300 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare von 3.300 auf 6.600 Euro.

Zustimmung des Bundesrates nicht sicher

Da das Steueränderungsgesetz fiskalische Interessen der Länder betrifft, muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Ob diese Zustimmung wie geplant am 19.12.2025 erfolgt, hängt bislang am seidenen Faden. Das gesamte Entlastungspaket führt ausweislich der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses für das Jahr 2026 zu Steuermindereinnahmen von rund 4,97 Milliarden Euro. Dieser Betrag soll bis 2030 auf etwa 6,27 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen. Dieser Steuerausfall trifft zu einem wesentlichen Teil auch die Länder – und diese haben deshalb im ersten Umlauf im Bundesrat eine finanzielle Kompensation durch den Bund gefordert. Das lehnt der Bund aber ab – bislang.

Einigen sich Bund und Länder bis zur Bundesratssitzung am 19.12.2025 nicht, könnte der Bundesrat seine Zustimmung verweigern – und ohne die kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Es droht die Anrufung des Vermittlungsausschusses und wann dieser tagt, ist ungewiss. Ob in diesem Fall das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könnte, erscheint angesichts der anstehenden Weihnachtsfeiertage mehr als unwahrscheinlich. In diesem Fall müssten also Gastrobetriebe und Steuerbürger das alte Jahr mit der Ungewissheit beschließen, ob überhaupt, in welchem Gewand und zu welchem Zeitpunkt das steuerliche Weihnachtsgeschenk ankommt.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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