Key Audit Matters: Prüfungsschwerpunkt – oder Beruhigungspille?

Key Audit Matters sollen Anlegern zeigen, wo Abschlussprüfer besondere Risiken im Jahresabschluss sehen. In der Praxis liest sich das Ergebnis jedoch häufig erstaunlich beruhigend: Ein Bilanzposten wird als besonders komplex beschrieben – und am Ende heißt es doch, dass die Annahmen des Managements angemessen seien.

Die aktuellen Diskussionen um Gerresheimer zeigen, wie interessant diese Prüfungsschwerpunkte sein können. Ein Blick zurück auf den Fall Corestate macht jedoch deutlich: Wenn Wirtschaftsprüfer tatsächlich auf bilanziellen Anpassungen bestehen, wird es schnell ungemütlich und der Abschlussprüfer ist den Mandanten vermutlich los. So zumindest war es bei Corestate, der sich danach einen neuen Abschlussprüfer suchte.

Die Idee hinter den Key Audit Matters

Key Audit Matters (KAM) wurden eingeführt, um den Bestätigungsvermerk informativer zu machen. Abschlussprüfer sollen darin diejenigen Themen beschreiben, die im Rahmen der Prüfung besonders bedeutsam oder risikobehaftet waren.

Typischerweise handelt es sich um Bereiche mit großen Ermessensspielräumen, etwa:

  • Werthaltigkeit von Firmenwerten
  • Bewertung immaterieller Vermögenswerte
  • Rückstellungen
  • Umsatzrealisierung

 

Die Idee dahinter ist sinnvoll: Anleger sollen erkennen können, wo der Prüfer besonders genau hingeschaut hat. Nur zeigt sich in der Praxis schnell ein erstaunlich stabiles Muster.

Ein erstaunlich beruhigendes Ergebnis

Wer sich durch Bestätigungsvermerke großer Konzerne liest, stellt schnell fest: Die Key Audit Matters beschreiben zwar Risiken – führen aber fast nie zu kritischen Ergebnissen.

Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Ein Bilanzposten wird als besonders komplex und risikobehaftet beschrieben.
  2. Der Prüfer erläutert detailliert seine Prüfungshandlungen.
  3. Am Ende lautet das Fazit: Die Annahmen des Managements sind angemessen.

 

Mit anderen Worten: Die Risiken werden ausführlich beschrieben – aber am Ergebnis ändert sich nichts.

Das wirft eine interessante Frage auf: Sind die Risiken tatsächlich so harmlos – oder sind die Formulierungen im Bestätigungsvermerk einfach sehr vorsichtig?

Der aktuelle Fall: Gerresheimer

Ein Blick auf den aktuellen Fall Gerresheimer zeigt, warum diese Frage relevant ist. Im Bestätigungsvermerk zum Geschäftsbericht gehörte unter anderem die Werthaltigkeit der Technologien im Segment „Advanced Technologies“ zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten.

Der Abschlussprüfer KPMG beschrieb ausführlich die Komplexität der Bewertung und erläuterte seine Prüfungshandlungen. Am Ende kam der Prüfer zu dem Ergebnis, dass die zugrunde liegenden Annahmen und Daten angemessen seien.

Heute steht genau dieser Bilanzposten im Fokus der Aufsicht. Gerresheimer kündigte inzwischen eine Wertminderung von bis zu 240 Mio. Euro an. Die Finanzaufsicht BaFin untersucht den Vorgang, und auch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) hat ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Abschlussprüfer eingeleitet.

Natürlich bedeutet das nicht automatisch, dass die Prüfung fehlerhaft war. Bewertungen beruhen auf Prognosen, und Prognosen können sich ändern. Auffällig bleibt dennoch: Ausgerechnet ein Prüfungsschwerpunkt entwickelt sich kurze Zeit später zu einer massiven Abschreibung.

Ein Blick zurück: Corestate – wenn der Prüfer tatsächlich eingreift

Ein interessanter Vergleich ist der Fall Corestate Capital. Der Immobilien-Investmentmanager geriet in den letzten Jahren zunehmend unter Druck – ausgelöst durch eine hohe Verschuldung, interne Probleme und ein schwierigeres Marktumfeld. 2024 folgte schließlich die Insolvenz.

Bemerkenswert ist jedoch vor allem die Rolle des Abschlussprüfers in einer früheren Phase der Krise. Für den Jahresabschluss 2021 führte EY erweiterte Prüfungshandlungen durch. In deren Folge kam es zu erheblichen bilanziellen Anpassungen: Der Goodwill der Tochtergesellschaft Helvetic Financial Services wurde um 175 Mio. Euro abgeschrieben, zusätzlich wurde eine Risikovorsorge von 46 Mio. Euro gebildet.

Der Abschluss wurde zwar testiert, allerdings erst nach diesen Korrekturen. Das Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten lag schließlich bei –192,8 Mio. Euro.

Der weitere Verlauf zeigt, wie schwierig solche Situationen werden können. Für das Geschäftsjahr 2022 verzögerte sich zunächst sogar die Bestellung eines Abschlussprüfers, geprüfte Abschlüsse konnten nicht fristgerecht vorgelegt werden. Erst später wurde KPMG als neuer Abschlussprüfer mandatiert.

Der Fall zeigt damit eine wenig diskutierte Seite der Abschlussprüfung: Wenn Wirtschaftsprüfer tatsächlich auf bilanziellen Anpassungen bestehen, wird das selten mit Begeisterung aufgenommen – weder im Unternehmen noch am Kapitalmarkt

Und mein Senf dazu

Key Audit Matters sollten eigentlich Transparenz schaffen. Anleger sollen erkennen können, wo der Abschlussprüfer besondere Risiken sieht.

In der Praxis haben sie jedoch häufig eine andere Wirkung. Die Risiken werden ausführlich beschrieben – doch am Ende lautet das Ergebnis fast immer: Die Annahmen des Managements sind angemessen. Die Beispiele Gerresheimer und Corestate zeigen zwei unterschiedliche Facetten dieser Situation.

Im Fall Gerresheimer wurde ein Bilanzposten als besonders wichtiger Prüfungsschwerpunkt hervorgehoben – kurze Zeit später steht genau dieser Posten wegen einer möglichen Wertminderung von bis zu 240 Mio. Euro im Fokus der Aufsicht. Im Fall Corestate hingegen führten erweiterte Prüfungshandlungen tatsächlich zu erheblichen bilanziellen Anpassungen.

Das zeigt auch eine unangenehme Realität der Abschlussprüfung:
Wenn Prüfer kritisch sind und auf Korrekturen bestehen, wird das selten gefeiert. Weder Unternehmen noch Aktionäre reagieren begeistert auf massive Abschreibungen oder zusätzliche Risikovorsorge.

Dabei sollte man als Anleger genau in solchen Fällen eigentlich dankbar sein. Der Abschlussprüfer erfüllt schließlich genau die Aufgabe, für die er bestellt wurde: Bilanzansätze kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Der Prüfer trägt schließlich keine Verantwortung dafür, wenn ein Geschäftsmodell nicht funktioniert oder ein Unternehmen an seiner Verschuldung scheitert.

Für Bilanzleser ergibt sich daraus eine wichtige Erkenntnis: Key Audit Matters sind weniger eine Entwarnung als vielmehr eine Liste potenzieller Risikobereiche.

Oder anders formuliert: Wenn ein Abschlussprüfer ein Thema als besonders kritischen Prüfungsschwerpunkt hervorhebt, lohnt es sich für Anleger, genau dort genauer hinzuschauen. Denn manchmal zeigen diese Passagen bereits, wo die größten Unsicherheiten in der Bilanz liegen.

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
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    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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