Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe auf dem Weg

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (BT-Drs. 21/4298).

Worum geht es in dem Entwurf?

Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) – zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Daneben geht es um etliche weitere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe und im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); insgesamt betrifft das Artikelgesetz Änderungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen. Dies bedeutet insbesondere:

  • Die Grundpflichten der Anwälte sollen neu geordnet werden;
  • die Bürokratieanforderungen bei der Zulassung von Syndikusanwälten sollen gesenkt werden;
  • die zulässigen Gesellschaftsformen sowie Gesellschafterkreise insbesondere ausländischer Berufsausübungsgesellschaften sollen erweitert werden
  • die Einziehung von Vergütungsforderungen soll vereinfacht werden
  • die bislang nicht gesetzlich geregelte aber von der Rechtsprechung anerkannte missbilligende Belehrung, die von Berufskammern gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochen werden kann, soll neu gefasst werden. Künftig soll sie durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden, dessen präventiver Charakter stärker hervorgehoben wird.
  • Es soll geregelt werden, dass für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwälten einheitlich das Anwaltsgericht zuständig ist und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzuwenden ist.

 

Einordnung in weitere Gesetzesinitiativen

Der aktuelle Gesetzentwurf ist einzuordnen in den Kontext mit weiteren aktuellen Gesetzesinitiativen, mit denen das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe modernisiert werden soll.

  • Neuntes ÄndG StBerG: Das Bundeskabinett hat am bereits am 14.1.2026 den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StbG) und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen, zum dem der Bundesrat am 6.3.2026 Stellung genommen hat (BR-Drs40/26 (B)) . Mit diesem Gesetz soll das Recht der Steuerberatung modernisiert werden. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere 
    • Die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereineumfassend modernisiert und deren Befugnisse erweitert werden
    • Die Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachenneu geregelt werden und z.B. auf Energieberater erweitert, die künftig auch hinsichtlich steuerrechtlicher Fragen beraten dürfen.
    • Die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachensoll erweitert werden. Neben nahen Angehörigen sollen künftig auch andere nahestehende Personen unentgeltlich beraten dürfen
  • Modernisierung der Steuerberaterprüfung: Ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben beinhaltet der Anfang März 2026 vom BMF vorgelegte Referentenentwurf zur Modernisierung des StBerG. Ziel ist eine grundlegende Reform und Modernisierung der Steuerberaterprüfung. Der Entwurf beinhaltet insbesondere 
    • Abschaffung des Fakultätsvorbehalts: Künftig soll der Zugang zur Prüfung mit jedem abgeschlossenen Hochschulstudium möglich sein, also die bisherige Beschränkung auf wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Studiengänge entfallen.
    • Unbegrenzte Wiederholungsversuche: Die Beschränkung auf zwei Wiederholungsversuche entfallen, Bewerber die Prüfung beliebig oft wiederholen dürfen. Das soll sogar rückwirkend auch für Personen gelten, die die Prüfung in der Vergangenheit bereits endgültig nicht bestanden haben.
    • Modularisierung und „Mitnahme“ von Leistungen: Einmalig bestandene Aufsichtsarbeiten (Note 4,5 oder besser) sollen künftig bis zu vier Jahre lang „mitgenommen“ werden können, was eine flexiblere Prüfungsvorbereitung ermöglicht. Wer nur die mündliche Prüfung nicht besteht, soll diese isoliert wiederholen können, ohne die schriftlichen Arbeiten erneut ablegen zu müssen.
    • Digitalisierung und Organisation der Prüfung: Ziel des Reformvorhabens ist auch, die Antrags- und Prüfungsverfahren auf elektronische Kommunikation umzustellen.

 

Bewertung

Gesetzgeberische Maßnahmen, die modernisieren und zum Abbau bürokratischer Hemmnisse führen, sind stets zu begrüßen. Das gilt namentlich auch für das gesamte Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe, deshalb sind die Gesetzesinitiativen zu begrüßen.

Allerdings zu beklagen ist die Zersplitterung der Berufsrechtsmodernisierung in unterschiedliche Gesetzesvorhaben binnen kürzester Frist. Unterschiedliche Gesetzesvorlagen haben naturgemäß unterschiedliche Umsetzungsgeschwindigkeiten. Außerdem verlieren selbst erfahrene Juristen und Steuerberater bei so vielen Änderungen allmählich den Überblick. Etwas mehr Konsistenz im Gesetzgebungsverfahren wäre also wünschenswert – eine Modernisierung „aus einem Guss“.

Weitere Informationen:

NWB Online-Nachricht: Gesetzgebung | Gesetzentwurf zu Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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