Bundeskabinett beschließt Nationale Wirtschaftsschutzstrategie – Was steckt dahinter?

Am 18.3.2026 hat das Bundeskabinett eine „Nationale Wirtschaftsschutzstrategie“ beschlossen und damit den Weg für weitere gesetzgeberische und administrative Schutzmaßnahmen geebnet. Für die Wirtschaft sollte das Thema ebenfalls höchste Priorität haben.

Hintergrund

Cyberattacken, Terrorismus und Extremismus, Wirtschaftsspionage, Sabotage und Konkurrenzausspähung: Zunehmende Sicherheitsrisiken gefährden deutsche Unternehmen sowie öffentliche Verwaltung und damit den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland. Ein funktionierender Wirtschaftsschutz liegt daher sowohl im Interesse als auch in der gemeinsamen Verantwortung von Politik, Sicherheitsbehörden, Wirtschaft und Wissenschaft.

Was verbirgt sich hinter der Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie?

Unter dem Dachbündnis „Initiative Wirtschaftsschutz“ arbeiten fünf Bundesbehörden, zwei Spitzenwirtschaftsverbände und zwei Sicherheitsfachverbände hier eng zusammen und bündeln die Expertise von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft mit dem Ziel mitverschiedenen Maßnahmen und Projekten einen verbesserten Wirtschaftsschutz zu erreichen.

Am 18.3.2026 hat das Bundeskabinett nun formell die „Nationale Wirtschaftsschutzstrategie beschlossen. Diese zielt auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie von Forschung, Innovation und Entwicklung deutscher Unternehmen ab. In der Strategie sind drei Kernziele formuliert:

  • die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Leistungsportfolios der Sicherheitsbehörden,
  • die kollektive Steigerung der Widerstandsfähigkeit durch die Zusammenarbeit der staatlichen und privaten Akteure und
  • die individuelle Steigerung der Widerstandsfähigkeit in Wirtschaft und Wissenschaft.

 

Was können und sollten Unternehmen tun?

Zur Erreichung dieser Ziele sollten Unternehmen in einem ersten Schritt mögliche Gefahrencluster für das Unternehmen identifizieren. Diese potentiellen „Gefahrenherde“ sind Spionage und Sabotage, Geschäftsreisen ins Ausland, Wirtschaftskriminalität und Cyberbedrohung. Konkrete Beratungshilfe finden Unternehmen etwa auf der Informations- und Kommunikationsplattform www.wirtschaftsschutz.info.

Einordnung und Bewertung

Unter Federführung des BMI wurde die „Initiative Wirtschaftsschutz“ bereits 2016 ins Leben gerufen. Eine umfassende Nationale Wirtschaftsschutzstrategie stand auch schon 2024 auf der politischen Agenda der (damaligen) Bundesregierung.

Wie wichtig allein der Abwehrschutz von Cyberangriffen auf Netze der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen ist, zeigt allein die Cyberangriffsbilanz 2025: Im Berichtszeitraum von 2025 nennt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 119 neue Schwachstellen in Softwareprodukten weltweit pro Tag. Gerade Unternehmen ohne eigenes IT-Personal stehen vor der Herausforderung Informationssicherheit mit knappen Ressourcen ganzheitlich anzugehen. Das BSI hat festgestellt, dass diese Schwierigkeiten vermehrt von Cyberkriminellen ausgenutzt werden, da Unternehmen mit mangelnden Ressourcen häufig als „leichte Beute“ gelten. Ransomware ist weiterhin die größte Bedrohung für Staat und Wirtschaft. Der durch Cyberangriffe verursachte Schaden kann hierbei schnell in Millionen Euro gehen.

Deshalb ist wichtig, dass Unternehmen dem Wirtschaftsschutz oberste Priorität einräumen und die Politik schnell den erforderlichen gesetzlichen Schutzrahmen schafft, wie unlängst bei der Umsetzung der NIS-2-RL (ich habe im Blog berichtet): Das NIS-2-Umsetzungsgesetz umfasst eine Novellierung des BSI-Gesetzes (BSIG), von dem bislang ca. 4.500 Einrichtungen des Wirtschaftraums erfasst waren: Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse. Mit dem Inkrafttreten des NIS-2-Gesetzes wurde dieser Radius um die Kategorien „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“ erweitert, so dass das BSI jetzt rund 29.500 Einrichtungen beaufsichtigen wird, für die neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit gelten: Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden sowie technische und organisatorische Risikomanagement-Maßnahmen implementieren.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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