Am 8.5.2026 hat der Bundesrat seine Zustimmung zur sog. Entlastungsprämie verweigert, die der Bundestag erst am 29.4.2026 beschlossen hat. Das Vorhaben der Bundesregierung ist damit – jedenfalls vorläufig – gescheitert.
Was bisher geschah
Die vom Bundestag beschlossene sog. Entlastungsprämie soll es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten im Zeitraum bis 30.6.2026 freiwillig steuer- und abgabenfrei eine Prämie von bis zu 1.000 Euro auszuzahlen. Die Prämie ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Bundesregierung als Reaktion auf die finanziellen Belastungen der Bürger durch den Irankrieg auf den Weg gebracht hat. Dazu gehört auch der sogenannte „Tankrabatt“, den der Bundesrat am 24.4.2026 in einer Sondersitzung gebilligt hatte. Die vorgeschlagene Freibetragsregelung in § 3 Nr.11d EStG-E war erst im Zuge der Änderung des Steuerberatungsgesetzes in den Gesetzentwurf eingefügt worden – ich habe berichtet.
Bundesrat blockiert Entlastungsprämie
Am 8.5.2026 hat der Bundesrat dem Gesetz nun die Zustimmung verweigert, die Entlastungsprämie kommt also nicht – vorerst jedenfalls. Was bemerkenswert ist: Nur vier Bundesländer haben dem Vorhaben zugestimmt, alle weiteren haben sich enthalten. Das bedeutet, dass sozialdemokratisch und unionsregierte Länder das Vorhaben blockieren, obwohl die Regierungskoalition sich darauf verständigt und mehrheitlich im Bundestag beschlossen hatte. Es liegt auf der Hand: Genauso wie Unternehmen, zu deren Lasten die Prämie als Geschenk der Politik auf den Weg gebracht wurde, ohne sich um die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu kümmern, fühlen sich auch die im Vorfeld nicht eingebundenen Länder von der Bundesregierung übergangen- denn die Länder müssten empfindliche Steuerausfälle ohne Kompensation mittragen. Unter dem Strich mutiert die Entlastungsprämie damit zu einer politischen Niederlage der Regierungskoalition, die auf mangelhafte Kommunikation und politische Abstimmung zurückzuführen ist.
Wie geht’s nun weiter?
Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden. Feste Fristen gibt es dafür nicht. Ob es in dieser Frage aber noch zu einer Einigung zwischen Bundesregierung und Ländern kommt, erscheint inzwischen zweifelhaft.
Arbeitnehmer können damit – bis auf Weiteres – nicht darauf hoffen, nach der Coronaprämie ein weiteres Mal eine steuer- und abgabenfreie Arbeitgeberpämie zu erhalten – trotz gestiegener Verbraucherpreise. Eine spürbare Steuerentlastung wird damit leider ein weiteres Mal vertagt.
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