Warum ein uneingeschränktes Testat nicht bedeutet, dass alles richtig ist

Die meisten Anleger kennen das Spiel. Der Geschäftsbericht erscheint, der Abschlussprüfer erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und viele Leser ziehen daraus einen einfachen Schluss: Dann wird die Bilanz wohl stimmen. Doch ganz so einfach ist es nicht.

Aktuell zeigt das ein Fall aus der Finanzbranche. Die BaFin untersucht die Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen bei der DekaBank. Gleichzeitig hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS ein Vorermittlungsverfahren gegen den Abschlussprüfer Deloitte eingeleitet. Dabei geht es um die Frage, ob die Bilanzierung eines aktivierten Steueranspruchs den Vorgaben der IFRS entspricht und welche Schlussfolgerungen der Abschlussprüfer daraus gezogen hat.

Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Was bedeutet ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk eigentlich wirklich?

Der weit verbreitete Irrtum

Viele Anleger verstehen einen Bestätigungsvermerk als eine Art Gütesiegel. Nach dem Motto: Der Wirtschaftsprüfer hat alles geprüft und für richtig befunden. Tatsächlich lautet das Prüfungsurteil deutlich vorsichtiger.

Der Abschlussprüfer bestätigt nicht, dass jede einzelne Zahl korrekt ist. Er bestätigt vielmehr, dass der Jahres- oder Konzernabschluss nach seiner Prüfung in allen wesentlichen Belangen den geltenden Rechnungslegungsvorschriften entspricht. Zwischen „fehlerfrei“ und „in allen wesentlichen Belangen zutreffend“ liegt ein erheblicher Unterschied.

Hinzu kommt: Die Prüfung erfolgt risikoorientiert. Wirtschaftsprüfer prüfen nicht jede Buchung und nicht jeden Beleg. Sie arbeiten mit Stichproben, Wesentlichkeitsgrenzen und Risikoeinschätzungen. Ein uneingeschränktes Testat bedeutet daher nicht, dass keine Fehler vorhanden sind. Es bedeutet lediglich, dass der Abschlussprüfer keine wesentlichen Fehler festgestellt hat.

Warum die BaFin trotzdem prüft

Genau an dieser Stelle setzt die Bilanzkontrolle an. Die Aufgabe der BaFin besteht nicht darin, die Arbeit des Abschlussprüfers zu wiederholen. Vielmehr überprüft sie, ob Unternehmen die Rechnungslegungsvorschriften tatsächlich eingehalten haben. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass die Aufsicht zu einer anderen Einschätzung gelangt als das geprüfte Unternehmen oder dessen Abschlussprüfer.

Besonders häufig betrifft dies Bilanzierungsfragen, bei denen erhebliche Ermessensspielräume bestehen. Beispiele sind:

  • Werthaltigkeit von Firmenwerten,
  • Aktivierung von Entwicklungskosten,
  • Ansatz latenter Steueransprüche,
  • Bewertung von Rückstellungen,
  • Umsatzrealisierung bei komplexen Verträgen.

 

Gerade diese Themen gehören regelmäßig auch zu den Schwerpunkten der Bilanzkontrolle. Der aktuelle Fall zeigt dies sehr deutlich. Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, ob bestimmte Steuertransaktionen steuerrechtlich zulässig waren. Untersucht wird vielmehr, ob die Voraussetzungen für die Aktivierung entsprechender Steuererstattungsansprüche in der Bilanz erfüllt waren.

Wenn die Bilanzkontrolle den Prüfer erreicht

Besonders interessant wird es, wenn eine Bilanzkontrolle nicht nur das Unternehmen betrifft. Stellt die Aufsicht mögliche Mängel fest, kann dies auch Fragen zur Arbeit des Abschlussprüfers aufwerfen. In solchen Fällen kommt die APAS ins Spiel.

Die APAS überwacht Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse, insbesondere Banken, Versicherungen und kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Ihre Aufgabe besteht nicht darin, die Bilanz zu prüfen. Sie untersucht vielmehr, ob der Abschlussprüfer seine Arbeit ordnungsgemäß durchgeführt hat. Die zentrale Frage lautet also nicht: „War die Bilanz richtig?“ Sondern: „Hat der Wirtschaftsprüfer ausreichend und angemessen geprüft, um zu seinem Prüfungsurteil zu gelangen?“ Das sind zwei völlig unterschiedliche Fragestellungen.

Deshalb bedeutet die Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abschlussprüfer auch noch nicht automatisch, dass dieser fehlerhaft gearbeitet hat. Zunächst wird geprüft, ob überhaupt Anhaltspunkte für berufsrechtliche Verstöße vorliegen.

Die Erwartungslücke bleibt bestehen

Der aktuelle Fall erinnert an ein Problem, das die Branche seit Jahren begleitet: die sogenannte Erwartungslücke. Viele Leser von Geschäftsberichten erwarten vom Abschlussprüfer deutlich mehr, als dieser tatsächlich leisten soll und leisten kann.

Anleger wünschen sich häufig eine Garantie für die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens. Sie erwarten die frühzeitige Aufdeckung von Betrug, Bilanzmanipulationen oder künftigen Krisen.

Die gesetzlichen Aufgaben des Abschlussprüfers sind jedoch wesentlich enger gefasst. Sein Auftrag besteht darin, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob der Abschluss wesentliche falsche Darstellungen enthält. Mehr nicht. Wer einen Bestätigungsvermerk als Versicherung gegen Fehlentwicklungen versteht, überschätzt seine Aussagekraft.

Und mein Senf dazu

Der aktuelle Fall zeigt aus meiner Sicht ein Problem, das weit über die DekaBank hinausgeht. Viele Anleger, aber auch manche Aufsichtsräte und Journalisten, messen einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk eine Bedeutung bei, die er nie hatte.

In Gesprächen höre ich immer wieder Sätze wie: „Der Abschluss wurde doch testiert.“ Oft schwingt dabei die Vorstellung mit, dass damit sämtliche Zweifel ausgeräumt seien. Genau das ist jedoch nicht der Fall.

Wer Geschäftsberichte analysiert, sollte sich bewusst machen: Rechnungslegung besteht nicht nur aus Fakten. Sie besteht auch aus Annahmen, Prognosen und Ermessensentscheidungen. Das gilt bei der Bewertung von Firmenwerten, bei Rückstellungen, bei latenten Steuern oder bei der Frage, ob bestimmte Ansprüche überhaupt aktiviert werden dürfen. Selbst hochqualifizierte Experten können bei solchen Fragestellungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Der Wirtschaftsprüfer ist kein Ermittler und keine Aufsichtsbehörde. Seine Aufgabe besteht darin, eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Abschluss keine wesentlichen Fehler enthält. Eine Garantie für die Richtigkeit jeder einzelnen Bilanzposition kann und soll er nicht geben.

Genau deshalb halte ich die mehrstufige Kontrolle unseres Systems grundsätzlich für sinnvoll. Unternehmen erstellen den Abschluss. Wirtschaftsprüfer prüfen ihn. Die BaFin kontrolliert ausgewählte Abschlüsse. Und die APAS überwacht wiederum die Arbeit der Abschlussprüfer. Jede Instanz hat eine andere Aufgabe und einen anderen Blickwinkel.

Manche Kritiker sehen darin Bürokratie. Ich sehe darin eine wichtige Lehre aus früheren Bilanzskandalen. Fälle wie Wirecard haben gezeigt, dass ein funktionierender Kapitalmarkt nicht von einer einzigen Kontrollinstanz abhängen darf. Entscheidend ist vielmehr, dass mehrere Beteiligte kritisch hinterfragen, ob die vorgelegten Informationen tatsächlich plausibel sind.

Für mich ist deshalb die wichtigste Botschaft dieses Falls eine andere als die Frage, ob sich die Bilanzierung der DekaBank am Ende als korrekt erweist oder nicht. Die entscheidende Botschaft lautet: Ein Bestätigungsvermerk sollte niemals das Ende kritischer Fragen sein.

Wer einen Geschäftsbericht liest, sollte nicht fragen: „Hat der Prüfer unterschrieben?“ Die spannendere Frage lautet: „Welche Annahmen stecken hinter den Zahlen – und wie belastbar sind sie wirklich?“ Genau dort beginnt aus meiner Sicht eine gute Bilanzanalyse.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker
    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
    • Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

Kommentare zu diesem Beitrag:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Bitte habe etwas Geduld.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Are you human? Please solve:Captcha


ARCHIV

Archiv