Tankrabatt beendet – Preissprünge an den Tankstellen bleiben

Am 30.6.2026 endete der zeitlich befristete Tankrabatt. Auch aktuell sind an den deutschen Tankstellen starke Preissprünge zu verzeichnen: Trotz oder gerade wegen der sog. 12-Uhr-Regel. Warum ist das so?

Hintergrund

Durch gesetzliche Änderung von § 68 EnergieStG wurden die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter gesenkt. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter. Allerdings war diese Entlastung auf zwei Monate vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 befristet und ist ausgelaufen. Die von der Bundesregierung geplante Entlastungsprämie in § 3 Nr.11 d EStG – gewissermaßen eine Kompensation für den Wegfall des Tankrabatts – wurde nach dem Veto des Bundesrates nicht umgesetzt.

12-Uhr-Regel gilt weiterhin –Verstöße dagegen leider auch

Seit April 2026 gilt in Deutschland die 12-Uhr-Regel (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 82). Tankstellen dürfen ihre Preise nur noch um 12 Uhr mittags erhöhen; Senkungen sind jederzeit erlaubt. Bei Verstößen gegen das Verbot täglich mehrfacher Preiserhöhungen drohen nun Bußgelder bis zu 100.000 Euro – ich habe im Blog dazu berichtet. Die neue Regel soll an der Zapfsäule für Verlässlichkeit und mehr Transparenz für Autofahrer und Pendler sorgen.

In der Praxis zeigt sich allerdings, dass die Hoffnung auf Verlässlichkeit und Transparenz sich an den Zapfsäulen bislang vielfach nicht erfüllt – auch oder erst recht nicht nach Wegfall des Tankrabatts mit Ablauf des 30.6.2026. Denn es kommt oft zu illegalen Erhöhungen oder Umgehungen, da Zuständigkeiten bei den Kontrollen vielerorts unklar sind oder Verstöße von Behörden toleriert wurden. Nach Mitteilung des ADAC hat Superkraftstoff (E10) am 32.7.2026 bundesweit im Durchschnitt mehr als 2 Euro/Liter gekostet, obwohl die Rohölpreis nach den politischen Verhandlungen im Irankrieg mit einer möglichen Öffnung der Straße von Hormus deutlich nachgegeben hat – ist das nicht super?! Ein konstant hohes Preisniveau mit teils kräftigen Ausschlägen der Spritpreise nach oben werden durch Preisvergleichsportale wie mehr-tanken-de bestätigt.

Mangelnde Kontrolle und Sanktion bei Nichtbeachtung der 12-Uhr-Regel

Im Zuge der Einführung der 12-Uhr Regel hat die Bundesregierung eine „Verschärfung des Kartellrechts“ angekündigt, um Missbräuchen entgegenzuwirken. Die Marktransparenzstelle für Kraftstoffe im Bundeskartellamt bündelt und überwacht die Preisdaten von rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Diese müssen jede Preisänderung innerhalb von fünf Minuten anzeigen. Sie werden beispielsweise an zugelassene Spritpreis-Apps und Service-Portale weitergegeben. Die Markttransparenzstelle wertet jetzt auch die Daten zur Einhaltung der neuen 12-Uhr-Regel aus. Jeder Verstoß wird dann den zuständigen Landesbehörden mitgeteilt.

Soweit die Theorie. Die Praxis zeichnet freilich ein anderes Bild mit „Behörden-Jojo“: Das Bundeskartellamt beklagt auf Länderseite eine fehlende Kooperation, weil die zuständigen Vollzugsbehörden nicht benannt werden, die Länder stellen dies in Abrede und vermissen klare Regelverschärfungen des Bundes. Aus dem Beschluss der Regierungskoalition vom 12.4.2026, das Kartellrecht noch weiter zu verschärfen ist soweit ersichtlich bislang nichts geworden. So soll unter anderem das Kartellamt besser feststellen können, ob sinkende Rohstoffpreise schnell an Verbraucher weitergegeben werden, sobald sich die Marktlage wieder beruhigt.

§ 32f Abs. 10 UWG n.F. enthält zwar eine Evaluationsregelung, nach der das BMWiE dem Bundestag nach Ablauf von fünf Jahren, also bis zum 31.3.2031 über die Wirksamkeit der Überwachungs- und Sanktionsmechanismen berichten soll. Allerdings erscheint ein derart langes warten des Gesetzgebers nicht gerechtfertigt, wenn die Anwendungspraxi schon jetzt belegt, dass die Kontroll- und Sanktionsmechanismen versagen. So wird das Spiel mit der Preisspirale bei den Spritpreisen weiter auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen, die für den notwendigen Sprit tiefer in die Tasche greifen müssen als vielleicht erforderlich.

Weitere Informationen:

 

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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