Flugärger? EU stärkt Fluggastrechte

Nach jahrelangem Streit haben sich die EU und die Mitgliedstaaten jetzt geeinigt: Die Fluggastrechteverordnung wird angepasst – Flugreisende profitieren. Was ist zu beachten?

Hintergrund

Flugreisende kennen den Ärger: Der Abflug verspätet sich, der Anschlussflug ist weg oder das Gepäck kommt erst Tage später an. In solchen Fällen schützt die EU-Fluggastrechteverordnung die Passagiere. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Passagiere bei Flugverspätungen über 3 Stunden, Annullierungen und Nichtbeförderung. Sie garantiert Betreuungsleistungen und pauschale Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro, sofern das Verschulden nicht bei außergewöhnlichen Umständen (wie Streik der Flugsicherung oder Unwetter) liegt. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften und solche von außereuropäischen Fluggesellschaften, deren Maschinen innerhalb der EU abheben.

EU passt Regeln über Fluggastrechte an

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf eine Reform der Fluggastregeln geeinigt. Die gute Nachricht für Verbraucher: Die bekannten Entschädigungen bei längeren Verspätungen bleiben erhalten. Gleichzeitig kommen neue Rechte hinzu, die den Flugverkehr transparenter und kundenfreundlicher machen sollen. Im Einzelnen:

  • Entschädigung bei Flugverspätung:
    Hierüber wurde auf EU-Ebene am heftigsten gestritten, es bleibt aber bei den bisherigen Spielregeln: Wer sein Ziel mehr als drei Stunden verspätet erreicht und die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, behält seinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese beträgt 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei mittleren Strecken und 600 Euro bei Langstreckenflügen.
  • Informationspflicht:
    Fluganbieter müssen Passagiere künftig innerhalb von 96 Stunden schriftlich informieren, was für Rechte zustehen und wie diese geltend gemacht werden können.
  • Gebühren für Handgepäck:
    Viele Reisende buchen einen günstigen Flug und stellen erst später fest, dass für den Kabinenkoffer zusätzliche Kosten anfallen. Jetzt wird mehr Transparenz geschaffen. Fluggesellschaften müssen künftig klarer darstellen, welche Leistungen im Ticketpreis enthalten sind und welche Zusatzkosten entstehen können. Künftig muss also der Ticketpreis inklusive Handgepäck angezeigt werden.
  • Sitzplatzreservierung:
    Bislang mussten Familien bei vielen Fluggesellschaften oft kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen buchen, um sicherzugehen, dass sie gemeinsam sitzen. Künftig sollen Kinder ohne zusätzliche Gebühren neben ihren Eltern oder Begleitpersonen sitzen können. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitäteinschränkungen. Auch Schreibfehler bei Namen auf Tickets müssen künftig kostenlos korrigiert werden.

 

Bewertung

Die Einigung auf EU-Ebene ist zu begrüßen, vor allem aus Sicht von Flugreisenden. Sie ist eine deutliche Absage an vereinzelte Versuche Passagierrechte abzubauen, sondern stärkt im Gegenteil ausdrücklich Verbraucherrechte.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der EU-Rat müssen die politische Einigung nun förmlich billigen. Nach Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union gelten die überarbeiteten Vorschriften nach zwölf Monaten. Bis dahin gilt die EU-Fluggastrechteverordnung unverändert fort.

Weitere Informationen

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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