Update: Frühstartrente im parlamentarischen Verfahren – Was der Frühstart wirklich bringt

Am 12.8.2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zu Einführung der sog. Frühstartrente beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht. Welche Vorteile bietet die Frühstartrente?

Einlösung eines Versprechens aus dem Koalitionsvertrag

Angesichts demografischer Veränderungen mit immer mehr gesetzlichen Rentner bei gleichzeitig rückläufiger Zahl an Beitragszahlern wird zur Sicherung eines auskömmlichen Rentenniveaus neben der betrieblichen Altersvorsorge (zweite Säule) vor allem die private Altersvorsorge (dritte Säule) immer wichtiger. Mit der reformierten, fraglichen geförderten privaten Altersvorsorge mit zertifizierten Anlageprodukten löst die Bundesregierung ab 1.1.2027 ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Mit der sog. Frühstartrente soll nun rückwirkend ab 1.1.2026 ein weiterer Baustein hinzukommen, der zugleich der „finanziellen Bildung“ dient.

Eckpunkte der Frühstartrente

Nach dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf hat die geplante Frühstartrente folgende Eckpunkte:

  • Staatlicher Zuschuss: Für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, zahlt der Bund bis zum 18. Lebensjahr 10 € pro Monat (also 120 €/Jahr) in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, das die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen können. Gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit.
  • Förderung auch ohne Vertrag: Wird kein eigener Vertrag geschlossen, profitieren die Kinder trotzdem: In diesem Fall legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Die Förderung erreicht damit alle Kinder eines Jahrgangs, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
  • Besteuerung: Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Zuzahlungen sind bis zu 6.840 € pro Jahr möglich.
  • Fortführung als private Altersvorsorge: Ab Volljährigkeit geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über. Die reformierte private Altersvorsorge startet ebenfalls im Jahr 2027 und wird mit dem neuen Altersvorsorge-Depot einfacher, kostengünstiger und renditestärker, sodass mehr Menschen tatsächlich teilnehmen können.

Finanzielle Vorsorge für das Alter

Die geplante Frühstartrente ist doppelter Hinsicht ein Gewinn: Denn neben dem tatsächlichen Vermögensaufbau fördert sie die „finanzielle Bildung“ gerade junger Menschen. Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt und in eigener Sache positive Erfahrungen macht, entwickelt ein Verständnis für langfristiges Investieren und wird im Laufe des Lebens eher am Kapitalmarkt investieren und frühzeitig Vorsorgevermögen aufbauen.

Die Frühstartrente lohnt sich nach Modellrechnungen des BMF aber auch langfristig in finanzieller Hinsicht: Selbst ohne finanziellen Eigenbeitrag der Eltern wird bei Einzahlungen bis zum 18. Lebensjahr in Höhe von 1.440 € ein Kapital von 2.200 € gebildet, das bei Fortführung mit einem zertifizierten Altersvorsorgeprodukt nach dem 18.Lebensjahr bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 7 Prozent/Jahr bei Lebensalter 65 vor Steuer zu einem Vorsorgevermögen von 53.000 € führt. Werden neben den staatlichen Zuschüssen von den Eltern noch weitere 50 €/Monat eingezahlt, wächst die Sparleistung von 8640 € bis zum 18. Lebensjahr schon auf 13.330 €, bei Fortführung in einem privaten Altersvorsorgevertrag und einer angenommenen durchschnittlichen Verzinsung von 7 Prozent bis zum 65. Lebensjahr gar auf 320.000 € vor Steuer. Das ist ein Wort!

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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