Mehr Geld, mehr Digitalisierung, weniger Verwaltungsaufwand – Bundeskabinett bringt BAföG-Reform auf den Weg

Ausbildung und Studium sind teuer: Mit dem Kabinettsbeschluss vom 12.8.2026 hat die Bundesregierung eine spürbare Verbesserung des BAföG ab 2027 auf den Weg gebracht. Wie profitieren Studierende, Schüler oder Auszubildende davon?

Hintergrund

Der Bund unterstützt Studierende mit verschiedenen finanziellen Leistungen und Programmen. Das BAföG ist dabei eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungsleistungen für junge Menschen in Ausbildung oder Studium. Im Jahr 2025 haben etwa 570.000 Bezugsberechtigte BAföG-Leistungen bezogen. Der Bund hat hierfür 2025 rund 3 Mrd. Euro aufgewendet, das waren rund 4 Prozent weniger als im Vorjahr.

Welche Leistungen sollen verbessert werden?

Nach dem Vorschlag des Kabinetts, der jetzt zunächst das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen muss, profitieren Studierende, Auszubildende und Schülernach der Reform von umfangreichen Verbesserungen:

  • Erhöhung der Wohnkostenpauschale: Diese soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 Euro auf 440 Euro/Monat erhöht werden. Das soll Studierende angesichts weiter steigender Mieten entlasten.
  • Anhebung der BAföG-Bedarfssätze für Studierende: Ab dem Wintersemester 2027/28 sollen die Bedarfssätze von 475 Euro auf 503 Euro und im Sommersemester 2029 auf bis zu 563 Euro/Monat steigen – das entspricht dem aktuellen Grundsicherungsniveau. Diese Anhebung soll helfen, um Lebenshaltungskosten besser abzudecken. Bei Schülerinnen und Schülern oder Azubis soll ebenfalls eine entsprechende Anpassung erfolgen.
  • Anhebung der Freibeträge: Diese sollen ab dem Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2028 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Damit will die Bundesregierung den Kreis der Berechtigten erhalten.
  • Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge: Damit sollen die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtigt und damit die BAföG-Förderung an die aktuellen Bedingungen angepasst werden.
  • Digitale Antragstellung: Künftig soll die Antragstellung bundesweit einheitlich und vollständig digital über das Portal BAföG Digital laufen. Hiermit soll das Antragsverfahren vereinfacht werden.
  • Wegfall von Leistungsnachweisen:  Regelungen, wie beispielsweise der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester oder Ausnahmetatbestände bei der Altersgrenze entfallenDamit will die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand reduzieren, das BAföG-Verfahren beschleunigen und einen Beitrag für einen konsequenten Bürokratierückbau leisten.

 

Bewertung und nächste Schritte

Aus Sicht von Studierenden, Auszubilden und Schüler sind die geplanten BAföG-Verbesserungen ein wichtiger Schritt nach vorn. Den angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Mieten sind derzeit immer mehr junge Menschen in Ausbildung darauf angewiesen, zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts noch einen zusätzlichen Job auszuüben. Von den Leistungsverbesserungen profieren – neben Studierenden und Schülern – auch Aufstiegs-BAföG-Berechtigte sowie (betriebliche) Auszubildende. Mit der auf den Weg gebrachten BAföG-Reform löst die Bundesregierung ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Das fördert die Chancengleichheit bei der beruflichen Ausbildung unabhängig vom Elterneinkommen und nützt auch der künftigen Fachkräftesicherung in Deutschland.

Die Leistungsverbesserungen sind allerdings kostspielig: Die Bundesregierung stellt dafür in den kommenden Jahren erhebliche Mehrausgaben zur Verfügung: Im Jahr 2027 sind es rund 137 Millionen Euro mehr, ansteigend bis 2030 auf rund 355 Millionen Euro. Ob es angesichts der klammen Haushaltslage des Bundes hierbei noch Abstriche geben wird, werden die anstehenden Haushaltsberatungen im Bundestag erweisen, die Anfang September auf der Tagesordnung stehen.

Weitere Informationen:

FAQ der Bundesregierung vom 12.8.2026 zur BAföG-Reform

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

     

    Warum blogge ich hier?

    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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