2,29 Euro für einen Liter Benzin. Die Politik diskutiert über Preisdeckel, Direktzahlungen und Steuersenkungen. Doch bevor neue Entlastungsinstrumente erfunden werden, lohnt vielleicht eine ganz einfache Frage: Wer bekommt eigentlich die 2,29 Euro?
Tanken ist teuer wie nie. Entsprechend groß ist der politische Handlungsdruck. Bundeskanzler Friedrich Merz hat Entlastungen angekündigt, über den richtigen Weg wird allerdings noch gestritten.
Diskutiert werden unter anderem Direktzahlungen insbesondere an Menschen mit niedrigen Einkommen, ein Spritpreisdeckel, eine Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent sowie eine erneute Senkung der Energiesteuer.
Klingt alles nach Entlastung. Steuerlich wirken diese Instrumente allerdings höchst unterschiedlich.
2,29 Euro – wer bekommt eigentlich wie viel?
Die Tagesschau hat am 16. September 2026 die Zusammensetzung des Benzinpreises anhand einer Beispielrechnung anschaulich dargestellt.
Bei einem Preis von 2,29 Euro je Liter entfielen danach rund 1,11 Euro auf Kosten und Gewinnbestandteile der Mineralölwirtschaft. Hinzu kamen die CO₂-Bepreisung, die Energiesteuer und schließlich die Umsatzsteuer.
Die konkrete Kosten- und Margenstruktur dürfte naturgemäß je nach Mineralölunternehmen, Beschaffungssituation und Zeitpunkt unterschiedlich ausfallen. Entscheidend ist deshalb weniger der letzte Cent der Beispielrechnung als die Größenordnung:
Staatliche Preisbestandteile übersteigen Kosten der Mineralölkonzerne
Die staatlich bestimmten Preisbestandteile sind in dieser Beispielrechnung sogar höher als die Kosten- und Gewinnbestandteile der Mineralölwirtschaft.
Hinzu kommt eine steuerliche Besonderheit. Die Umsatzsteuer wird nicht nur auf Rohöl, Raffinerie, Transport und Gewinn erhoben. Auch die im Nettopreis enthaltene Energiesteuer und die CO₂-Kosten erhöhen die Bemessungsgrundlage.
Vereinfacht gesagt: Auf staatlich verursachte Preisbestandteile kommt am Ende noch einmal Umsatzsteuer obendrauf.
Wenn nun über eine politische Begrenzung des Benzinpreises diskutiert wird, darf deshalb durchaus die Frage gestellt werden, an welcher Stelle der Staat eigentlich eingreifen sollte.
Preisdeckel, Direktzahlung oder Steuersenkung?
Vorschläge gibt es inzwischen reichlich. Direktzahlungen könnten gezielt Haushalte mit niedrigen Einkommen unterstützen. Ein Preisdeckel würde unmittelbar am Verkaufspreis ansetzen. Eine Senkung der Energiesteuer würde einen festen Preisbestandteil je Liter reduzieren.
Und dann gibt es den derzeit prominent diskutierten Vorschlag: Die Umsatzsteuer auf Kraftstoffe soll vorübergehend von 19 auf 7 Prozent sinken. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat sich inzwischen ausdrücklich dafür ausgesprochen.
Von 19 auf 7 Prozent: Immerhin 23 Cent
Rechnen wir mit einem Literpreis von 2,30 Euro. Darin sind bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent rund 36,72 Cent Umsatzsteuer enthalten. Der Nettopreis beträgt rund 1,93 Euro.
Würde auf diesen unveränderten Nettopreis nur noch ein Steuersatz von 7 Prozent angewandt und die Entlastung vollständig an den Kunden weitergegeben, würde der Liter noch rund 2,07 Euro kosten.
Eine Ersparnis von rund 23 Cent je Liter. Immerhin. Bei einer Tankfüllung von 50 Litern wären das immerhin rund 11,50 Euro. Für private Haushalte wäre das zweifellos eine spürbare Entlastung.
Doch aus steuerlicher Sicht hat die Sache einen gewaltigen Haken.
Unternehmen bekommen von der Umsatzsteuersenkung: Nichts
Nehmen wir eine Spedition. Der Liter Kraftstoff kostet brutto 2,30 Euro. Da das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, beträgt seine wirtschaftliche Belastung vereinfacht rund 1,93 Euro netto.
Nun sinkt die Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent. Der Bruttopreis reduziert sich auf rund 2,07 Euro. Und die wirtschaftliche Belastung der Spedition? Weiterhin rund 1,93 Euro.
Die Umsatzsteuer ist für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen grundsätzlich ein durchlaufender Posten. Ob 19 oder 7 Prozent: Der Nettopreis bleibt durch die bloße Änderung des Umsatzsteuersatzes unverändert.
Das betrifft nicht nur Speditionen. Auch Handwerksbetriebe, Lieferdienste, viele Taxi- und Personenbeförderungsunternehmen sowie zahlreiche andere Unternehmen mit vorsteuerabzugsberechtigten Umsätzen würden bei ihren eigentlichen Kraftstoffkosten nicht unmittelbar entlastet.
Bemerkenswert ist, dass inzwischen selbst Wirtschaftsministerin Reiche genau auf dieses Problem hinweist. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen profitieren von einer Umsatzsteuersenkung nicht unmittelbar. Deshalb werden zusätzliche Entlastungen insbesondere für das mittelständische Transportgewerbe geprüft.
Warum wählen wir ein Entlastungsinstrument, bei dem wir anschließend ein zweites Entlastungsinstrument benötigen, um diejenigen zu erreichen, die vom ersten nicht profitieren?
Wer die Wirtschaft entlasten will, muss an den Nettopreis ran
Für Unternehmen liegt der entscheidende Hebel an anderer Stelle. Die Energiesteuer auf Benzin beträgt rund 65 Cent je Liter. Anders als die Umsatzsteuer ist sie für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen keine neutrale Position. Sie steckt in den tatsächlichen Nettokosten.
Eine deutliche – gegebenenfalls zeitlich befristete – Reduzierung der Energiesteuer hätte deshalb eine völlig andere Wirkung. Sie würde private Verbraucher und Unternehmen entlasten.
Gerade für Transport und Logistik ist das von Bedeutung. Hohe Kraftstoffkosten bleiben schließlich nicht zwingend beim Transportunternehmen hängen. Sie können über Fracht- und Lieferkosten in die Preise anderer Waren und Dienstleistungen einfließen. Eine reine Umsatzsteuersenkung löst dieses Problem nicht.
Tankt sich der Staat nun die Taschen voll?
Oder vielleicht passender: Tankt sich der Staat die Kassen voll?
Das Bundesfinanzministerium widerspricht dieser These ausdrücklich. Die Energiesteuer sei eine Mengensteuer. Ein höherer Benzinpreis führe deshalb nicht zu einer höheren Energiesteuer je Liter. Zudem werde aufgrund der hohen Preise weniger getankt.
Auch bei der Umsatzsteuer sieht das BMF nach seinen bisherigen Erkenntnissen keine zusätzlichen Einnahmen. Die Argumentation: Jeder Euro könne nur einmal ausgegeben werden. Wer mehr Geld an der Tankstelle lasse, spare an anderer Stelle. Dort falle entsprechend weniger Umsatzsteuer an.
Interessant ist allerdings: Wirtschaftsministerin Reiche argumentiert anders. Sie geht davon aus, dass die stark gestiegenen Kraftstoffpreise zu Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer führen, und möchte diese an die Steuerzahler zurückgeben.
Zwei Ministerien – zwei unterschiedliche Einschätzungen.
Und man darf zumindest fragen, wie stark die vom BMF angenommenen Ausweichreaktionen tatsächlich sind.
Der Lkw kann nicht einfach weniger tanken
Bei einem privaten Sonntagsausflug mag die Rechnung funktionieren. Vielleicht bleibt das Auto stehen. Vielleicht wird häufiger das Fahrrad genommen, vielleicht werden Fahrten zusammengelegt. Aber wie groß ist dieser Effekt tatsächlich?
Vor allem für die Wirtschaft stellt sich die Frage anders. Der Lkw muss seine Ware transportieren. Der Handwerker muss zur Baustelle. Der Pflegedienst muss seine Patienten erreichen. Der Taxifahrer verdient sein Geld gerade dadurch, dass sein Fahrzeug fährt.
Kraftstoff ist in vielen Bereichen kurzfristig kaum substituierbar. Deshalb wäre interessant zu sehen, ob die vom BMF angenommenen Konsum- und Mengenreaktionen die höheren Umsatzsteuerbeträge je verkauftem Liter tatsächlich vollständig kompensieren.
Das BMF sagt nach seinen bisherigen Erkenntnissen: ja. Ob diese Rechnung dauerhaft aufgeht, werden letztlich die tatsächlichen Verbrauchs- und Steuereinnahmedaten zeigen.
Vielleicht diskutieren wir über die falsche Steuer
Eine Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent könnte private Autofahrer bei einem Preis von 2,30 Euro um rund 23 Cent je Liter entlasten. Das ist nicht wenig. Aber für einen großen Teil der Wirtschaft beträgt die unmittelbare Entlastung aus der Umsatzsteuersenkung: 0 Cent.
Fazit
Wer nicht nur private Autofahrer entlasten, sondern auch die Nettokosten von Speditionen, Handwerk, Lieferdiensten und anderen Unternehmen reduzieren möchte, muss deshalb über andere Stellschrauben sprechen. Eine davon ist die Energiesteuer.
Vielleicht lautet die entscheidende Frage deshalb gar nicht: Brauchen wir einen Benzinpreisdeckel? Sondern: Bevor der Staat Preise deckelt, Direktzahlungen organisiert und neue Ausgleichssysteme schafft – sollte er nicht zunächst über diejenigen Bestandteile des Benzinpreises sprechen, die er selbst festlegt?
Quellen
- Tagesschau, 16.09.2026: Beispielrechnung zur Zusammensetzung des Benzinpreises sowie Berichterstattung zur diskutierten Umsatzsteuersenkung.
- Bundesregierung / Bundespressekonferenz, 14.09.2026: Aussagen des Bundesfinanzministeriums zu Energiesteuer, Umsatzsteuer und möglichen Mehreinnahmen