Mehr Kartenzahlungen: Fortschritt, Steuerkontrolle oder einfach nur praktisch?
„EC-Gerät defekt. Heute nur Barzahlung.“ Ich gebe zu: Wenn ich ein solches – nicht selten handgeschriebenes – Schild beim Bäcker, im Restaurant oder an irgendeiner Ladenkasse sehe, muss ich regelmäßig ein wenig schmunzeln.
Natürlich können Kartenterminals ausfallen. Technik funktioniert nicht immer. Und selbstverständlich wäre es unfair, jedem Unternehmer, dessen Kartenlesegerät gerade streikt, unlautere Absichten zu unterstellen.
Trotzdem drängt sich bisweilen ein Gedanke auf: Ausgerechnet das Gerät, das dafür sorgt, dass eine Zahlung automatisch eine elektronische Spur hinterlässt, scheint erstaunlich störanfällig zu sein.
Und damit sind wir plötzlich mitten im Steuerrecht.
Bargeld und der Fiskus
Das Bundesfinanzministerium hat im August 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung des Steuer- und Handelsrechts“ vorgelegt. Schon der Name lässt wenig Zweifel daran, worum es dem Gesetzgeber unter anderem geht.
Nach Darstellung des BMF sollen die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen bekämpfen. Als wesentliche Ziele nennt das Ministerium die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und einen gleichmäßigen Steuervollzug. Vorgesehen ist unter anderem eine Kassenpflicht ab bestimmten Umsatzgrößen.
Das Thema Bargeld ist damit zwangsläufig auch ein steuerliches Thema.
Denn eine Kartenzahlung hinterlässt Spuren. 8,50 Euro für den Cappuccino, 42 Euro beim Friseur oder 86 Euro im Restaurant verschwinden bei elektronischer Zahlung nicht einfach in der Kasse. Zahlungsdienstleister, Bankkonto und Buchführung produzieren Daten und damit grundsätzlich auch Kontrollmöglichkeiten.
Das muss man nicht mögen. Aber aus Sicht der Finanzverwaltung liegt der Vorteil auf der Hand. Die spannende Frage lautet deshalb: Ist mehr Kartenzahlung tatsächlich eine Einschränkung – oder könnte sie für uns alle auch schlicht einen Fortschritt bedeuten?
Ein Blick über die Grenze
Wie selbstverständlich digitale Bezahlmöglichkeiten sein können, erlebt man beispielsweise in den Niederlanden.
Dort kann der öffentliche Nahverkehr inzwischen über OVpay unmittelbar mit Debit- oder Kreditkarte genutzt werden. Beim Beginn der Reise wird eingecheckt, am Ziel wieder ausgecheckt. Auch Smartphone oder andere geeignete Zahlungsmittel können eingesetzt werden.
Kein Studium eines Tarifplans. Kein Kleingeld. Und vor allem: kein kleiner Papierfahrschein, bei dem sich anschließend die Frage stellt, ob man ihn nach dem Kauf noch irgendwo abstempeln muss. Letzteres durfte ich vor einiger Zeit in Berlin lernen.
Ich hatte am Automaten ordnungsgemäß einen Fahrschein gekauft. Währenddessen fuhr die S-Bahn ein. Also Ticket genommen und hinein in die Bahn. Was ich als Hamburger nicht wusste: Der Kauf des Fahrscheins allein genügte in meinem Fall nicht. Das Ticket musste vor Fahrtantritt zusätzlich entwertet werden. Ohne gültigen Fahrschein droht ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Ich hatte also bezahlt – und durfte trotzdem noch einmal bezahlen. Man kann das unter persönlichem Lehrgeld verbuchen. Man kann sich aber auch fragen, warum wir manche Dinge eigentlich komplizierter machen, als sie sein müssten.
In den Niederlanden: Karte dran, einsteigen, Karte dran, aussteigen. In Deutschland: Tarif auswählen, Ticket kaufen, prüfen, ob dieses Ticket noch entwertet werden muss, gegebenenfalls Entwerter suchen und dann einsteigen. Digitalisierung kann manchmal erstaunlich einfach sein.
Muss deshalb das Bargeld weg?
Nein. Und genau hier sollte die Diskussion differenziert geführt werden.
Bargeld erfüllt weiterhin wichtige Funktionen. Es ermöglicht Zahlungen ohne technische Infrastruktur. Es funktioniert bei Ausfällen von Internetverbindungen, Kartenterminals oder Zahlungsdienstleistern – und zumindest solange die Kasse noch mechanisch geöffnet und gerechnet werden kann, auch bei einem Stromausfall.
Gerade unter dem Gesichtspunkt der Resilienz wäre eine vollständig bargeldlose Gesellschaft deshalb durchaus kritisch zu betrachten.
Hinzu kommen Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre. Nicht jeder Bürger möchte, dass jeder Kaffee, jedes Mittagessen und jeder sonstige Einkauf dauerhaft eine digitale Datenspur hinterlässt.
Es gibt also gute Gründe, Bargeld zu erhalten.
Aber daraus folgt nicht zwingend, dass man auf die Möglichkeit der Kartenzahlung verzichten muss.
Bargeld erhalten – Kartenzahlung ermöglichen. Und was ist mit den Kosten?
Für Unternehmer ist Kartenzahlung natürlich nicht kostenlos. Terminals, Zahlungsdienstleister und Transaktionen verursachen Kosten. Gerade bei kleinen Beträgen können Händler deshalb nachvollziehbarerweise kritisch auf zusätzliche Gebühren schauen.
Allerdings verursacht auch Bargeld Kosten.
Es muss gezählt, verwahrt und zur Bank gebracht werden. Wechselgeld muss vorgehalten werden. Bargeld kann verloren gehen oder gestohlen werden. Mitarbeiter müssen Kassen zählen und Differenzen klären. Und spätestens bei der ordnungsgemäßen Kassenführung zeigt sich, dass auch eine Barzahlung keineswegs bedeutet, dass der Unternehmer lediglich Münzen und Scheine entgegennehmen muss.
Eine seriöse Diskussion sollte deshalb nicht die vermeintlich kostenlose Barzahlung mit der kostenpflichtigen Kartenzahlung vergleichen. Vielmehr müssten die tatsächlichen Kosten beider Systeme gegenübergestellt werden.
Mehr Komfort – und mehr Kontrolle
Bleibt der steuerliche Aspekt. Natürlich erhöht eine stärkere Verbreitung elektronischer Zahlungen die Nachvollziehbarkeit von Umsätzen. Das dürfte auch ein Grund dafür sein, weshalb der Gesetzgeber die Digitalisierung von Kassen- und Geschäftsprozessen vorantreibt.
Für den steuerehrlichen Unternehmer sollte es steuerlich allerdings keinen Unterschied machen, ob der Kunde seine Rechnung über 50 Euro mit einem Geldschein oder seiner Bankkarte bezahlt. Die 50 Euro Umsatz bleiben 50 Euro Umsatz.
Interessant wird die Diskussion dort, wo Bargeldumsätze eben gerade nicht vollständig erfasst werden.
Die Bekämpfung solcher Manipulationen ist ein legitimes Interesse des Staates. Schließlich finanziert sich unser Gemeinwesen aus den Steuern derjenigen, die ihre Einkünfte und Umsätze ordnungsgemäß erklären. Nicht erklärte Bareinnahmen gehen deshalb letztlich zulasten derjenigen, die sich an die Regeln halten.
Trotzdem sollte man nicht jeden Bargeldzahler und schon gar nicht jeden bargeldorientierten Unternehmer unter Generalverdacht stellen.
Vielleicht einfach beides?
Deutschland muss deshalb nicht zum bargeldlosen Land werden. Aber vielleicht wäre es an der Zeit, dass die Frage, ob ich beim Bäcker, im Restaurant oder im Taxi mit Karte bezahlen kann, irgendwann genauso selbstverständlich mit „Ja“ beantwortet wird wie in vielen unserer europäischen Nachbarländer.
Der Kunde behält die Wahl. Der Unternehmer erhält sein Geld. Bargeld bleibt als resiliente Rückfallebene erhalten. Und ganz nebenbei werden elektronische Zahlungen sauber dokumentiert.
Vielleicht ist das gar keine schlechte Kombination. Nur an eines müsste ich mich dann erst gewöhnen:
„EC-Gerät defekt. Heute nur Barzahlung.“
Quellenhinweise
- Bundesministerium der Finanzen: Gesetzentwurf vom 7. August 2026 zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung des Steuer- und Handelsrechts.
- OVpay: Informationen zum Ein- und Auschecken mit Debit- bzw. Kreditkarte im öffentlichen Verkehr der Niederlande.
- S-Bahn Berlin: Hinweise zu Fahrscheinen, Entwertung und erhöhtem Beförderungsentgelt.