Im dritten Teil dieser Serie ging es um die sogenannten vom Management definierten Erfolgskennzahlen – kurz MPMs. IFRS 18 verlangt für solche Kennzahlen künftig zusätzliche Angaben und insbesondere eine Überleitung zu einer vergleichbaren IFRS-Größe. Doch wann liegt überhaupt eine MPM vor?
Die Definition klingt zunächst eindeutig. In der praktischen Anwendung stellen sich jedoch schnell Detailfragen. Das zeigt sich bereits vor der verpflichtenden Anwendung von IFRS 18: Das IFRS Interpretations Committee hat sich im Juni 2026 mit ersten Grenzfällen beschäftigt. Dabei ging es unter anderem um vertrauliche Investorenpräsentationen und um Kennzahlen, die sogar hypothetische Erträge sowie Aufwendungen enthalten.
Drei Voraussetzungen für eine MPM
IFRS 18 definiert eine MPM als eine Zwischensumme aus Erträgen und Aufwendungen, die ein Unternehmen
- in öffentlichen Mitteilungen außerhalb des Abschlusses verwendet,
- nutzt, um die Sicht des Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung des Unternehmens insgesamt zu vermitteln, und
- die weder ausdrücklich von IFRS 18 ausgenommen noch nach den IFRS bereits verpflichtend darzustellen oder anzugeben ist.
Auf den ersten Blick erscheint diese Definition klar. Die eigentlichen Schwierigkeiten stecken jedoch in den einzelnen Voraussetzungen.
Was sind „öffentliche Mitteilungen“?
Eine Kennzahl kann nur dann eine MPM sein, wenn sie in öffentlichen Mitteilungen außerhalb des Abschlusses verwendet wird. IFRS 18 nennt beispielsweise Lageberichte, Pressemitteilungen und Investorenpräsentationen. Nicht dazu gehören für Zwecke der MPM-Regelungen dagegen mündliche Kommunikation, schriftliche Abschriften mündlicher Äußerungen sowie Beiträge in sozialen Medien.
Aber ist damit automatisch jede Investorenpräsentation eine öffentliche Mitteilung? Genau diese Frage beschäftigte das IFRS Interpretations Committee im Juni 2026. Im zugrunde liegenden Fall stellte ein nicht börsennotiertes Unternehmen Präsentationen nur einer kleinen Zahl konkret identifizierbarer Anteilseigner oder potenzieller Investoren zur Verfügung. Die Unterlagen wurden vertraulich übermittelt, durften nicht weitergegeben werden und waren weder online abrufbar noch anderweitig einem breiteren Adressatenkreis zugänglich.
Nach der vorläufigen Einschätzung des Committee handelt es sich dabei nicht um öffentliche Mitteilungen im Sinne von IFRS 18. Allein die Bezeichnung als Investorenpräsentation reicht also nicht aus. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Umstände und insbesondere die Frage, ob die Kommunikation tatsächlich einem breiteren oder nicht näher bestimmten externen Adressatenkreis zugänglich ist.
Ein kleiner Kreis kann einen großen Unterschied machen
Diese Abgrenzung kann erhebliche Folgen haben. Verwendet ein Unternehmen eine bestimmte Ergebnisgröße lediglich in vertraulichen Gesprächen oder Präsentationen gegenüber wenigen ausgewählten Investoren, kann die Voraussetzung der öffentlichen Kommunikation fehlen.
Veröffentlicht dasselbe Unternehmen die Kennzahl dagegen beispielsweise in einer Pressemitteilung oder einer allgemein zugänglichen Investorenpräsentation, kann sie – sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – eine MPM darstellen. Damit entscheidet nicht nur die Berechnung einer Kennzahl, sondern auch die Art ihrer Kommunikation darüber, ob die besonderen Angabepflichten des IFRS 18 greifen.
Können auch hypothetische Größen Bestandteil einer MPM sein?
Noch ungewöhnlicher ist ein zweiter Grenzfall, mit dem sich das IFRS Interpretations Committee 2026 beschäftigt hat. Konkret ging es um die Frage, ob eine Erfolgskennzahl auch dann eine MPM sein kann, wenn sie hypothetische Erträge oder Aufwendungen enthält. Gemeint sind dabei Beträge, die nach IFRS weder im Abschluss erfasst wurden noch jemals erfasst werden.
Man könnte zunächst vermuten, dass eine solche Größe gar keine „Zwischensumme aus Erträgen und Aufwendungen“ im Sinne des IFRS 18 sein kann. Das Committee kam vorläufig jedoch zu einem anderen Ergebnis.
IFRS 18 schreibt die Berechnung einer MPM nicht vor
Die Begründung ist bemerkenswert: IFRS 18 enthält keine Vorgabe, wie eine MPM im Einzelnen berechnet werden muss. Nach der vorläufigen Einschätzung des Committee schließt die Definition deshalb nicht aus, dass in die Kennzahl auch Erträge oder Aufwendungen eingehen, die nach IFRS nicht angesetzt werden und auch zukünftig nicht angesetzt werden. Eine Kennzahl mit solchen hypothetischen Bestandteilen kann daher grundsätzlich eine MPM sein.
Entscheidend bleibt, ob die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden. Das führt zu einer durchaus ungewöhnlichen Konstellation: Eine MPM kann sich damit nicht nur dadurch von einer IFRS-Größe unterscheiden, dass bestimmte tatsächlich erfasste Aufwendungen herausgerechnet werden. Es können grundsätzlich auch hypothetische Größen hinzukommen.
Ein einfaches Beispiel
Ein Unternehmen weist nach IFRS einen Gewinn von 100 Mio. Euro aus. Das Management möchte zusätzlich darstellen, wie hoch das Ergebnis aus seiner Sicht gewesen wäre, wenn bestimmte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anders gewesen wären. Es berücksichtigt deshalb zusätzlich einen hypothetischen Ertrag von 20 Mio. Euro und kommuniziert eine selbst definierte Erfolgsgröße von 120 Mio. Euro.
Allein die Tatsache, dass diese 20 Mio. Euro nach IFRS weder bilanziert wurden noch künftig bilanziert werden, schließt nach der vorläufigen Einschätzung des IFRS Interpretations Committee nicht aus, dass die 120 Mio. Euro eine MPM darstellen. Ob die Kennzahl tatsächlich eine MPM ist, hängt jedoch davon ab, ob auch die weiteren Voraussetzungen des IFRS 18 erfüllt sind.
Bedeutet MPM automatisch „sinnvolle Kennzahl“?
Gerade dieser Fall zeigt eine wichtige Grenze der neuen Vorschriften. IFRS 18 beurteilt nicht, ob eine vom Management verwendete Kennzahl wirtschaftlich überzeugend ist.
Das IFRS Interpretations Committee stellt ausdrücklich klar, dass eine MPM die Sicht des Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung des Unternehmens vermitteln soll. Die Anforderung einer getreuen Darstellung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass die Kennzahl damit automatisch als besonders geeignet oder ungeeignet einzustufen wäre.
Mit anderen Worten: Die Einstufung als MPM ist kein Qualitätssiegel für die Kennzahl. Die Regeln sollen vielmehr transparent machen, welche Sicht das Management vermitteln möchte und wie sich die Kennzahl von den nach IFRS bestimmten Größen unterscheidet.
Grenzfälle werden zur Praxisfrage
Die ersten Diskussionen des IFRS Interpretations Committee zeigen, dass die Identifikation von MPMs in der Praxis weniger trivial sein dürfte, als die Definition zunächst vermuten lässt.
Nicht nur die Zusammensetzung der Kennzahl ist entscheidend. Unternehmen müssen auch prüfen,
- wo und gegenüber wem sie eine Kennzahl kommunizieren,
- ob die Kommunikation tatsächlich öffentlich ist,
- welchen Aspekt der finanziellen Leistung die Kennzahl vermitteln soll und
- ob es sich überhaupt um eine Zwischensumme aus Erträgen und Aufwendungen handelt.
Gerade die beiden aktuellen Fälle zeigen außerdem, wie weit die Definition reichen kann: Eine Investorenpräsentation ist nicht zwingend öffentlich – und eine MPM muss nicht ausschließlich aus Erträgen und Aufwendungen bestehen, die tatsächlich nach IFRS erfasst wurden.
Und mein Senf dazu
Die Grenzfälle machen deutlich, dass IFRS 18 bereinigte oder selbst definierte Erfolgskennzahlen nicht vereinheitlicht. Vielmehr versucht der Standard, die Sicht des Managements sichtbarer und nachvollziehbarer zu machen.
Besonders bemerkenswert finde ich die Diskussion um hypothetische Erträge und Aufwendungen. Eine Kennzahl kann also grundsätzlich unter die MPM-Regelungen fallen, obwohl Teile ihrer Berechnung im IFRS-Abschluss überhaupt nicht vorkommen. Gerade deshalb dürfte künftig nicht nur die Frage wichtig sein, ob eine Kennzahl eine MPM ist, sondern vor allem, wie sie zustande kommt.
Im nächsten Teil der Serie geht es um eine andere Form von Transparenz: Wie stark dürfen Unternehmen Positionen nach IFRS 18 noch zusammenfassen – und wann ist eine stärkere Aufgliederung erforderlich?