Update: Zweites Kassengesetz auf dem parlamentarischen Weg

Am 6.11.2026 befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem „Gesetzentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung“, dem sog. Zweiten Kassengesetz. Damit ist der Weg zur Abschaffung von Papier-Kassenbons ab 2028 ebenso eingeleitet wie die Verpflichtung zur Führung elektronischer Registrierkassen zur Vermeidung der Steuerhinterziehung.

Worum geht es im Gesetzentwurf?

Schwerpunkte sind des Vorhabens sind Folgende:

  • Elektronische Kassenpflicht: Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro müssen künftig elektronische Kassensysteme verwenden; offene Ladenkassen sollen in diesem Bereich ab dem Jahr 2028 ersetzt werden.
  • Elektronische Belegbereitstellung: Die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht soll ab dem 1. Januar 2028 durch eine technologieoffene, elektronische Belegbereitstellung (z. B. per QR-Code in einem standardisierten Format) abgelöst werden.
  • Sanktionen und Bußgelder:
    Ein Verstoß gegen die Kassenpflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Beleg(bereitstellungs)pflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

Nächste Schritte

Nach der ersten Lesung wird der Entwurf unter Federführung des Finanzausschusses in den Ausschüssen beraten. Bereits am 9.10.2026 von der Bundesregierung als in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs.585/26).

Schneller als der Gesetzgeber in Sachen Kassengesetz ist das BMF. Das BMF hat insbesondere aufgrund der Neufassung der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) 3.0 den Anwendungserlass (AEAO) zu § 146a AO mit Wirkung vom 1.1.2029 neu gefasst (BMF-Schreiben v. 26.10.2026 – IV D 2 – S 0316 -a/00027/009/024).

Wird die DSFinV-K 3.0 schon vor dem 1.1.2029 angewendet (siehe Tz. 5 der DSFinV-K 3.0), so ist auch der AEAO zu § 146 a AO in der Fassung vom 1.1.2029 bereits anzuwenden. Das BMF-Schreiben ist für Unternehmen und deren Berater eine nützliche praktische Informationsquelle hinsichtlich der (künftigen) Anforderungen für elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen.

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

     

    Warum blogge ich hier?

    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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