Autor: Christian Herold
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Selbstständige, die einen Pkw im Betriebsvermögen halten und zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, können die Privatnutzung des Kfz entweder nach der Ein-Prozent-Regelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Für einen Betriebs-Pkw, dessen Privatnutzung zulässigerweise nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird, ist für die Fahrten zur Betriebsstätte zusätzlich eine Kürzung der Betriebsausgaben nach 0,03-Prozent-Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG erforderlich. Der BFH hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die Betriebsstätte nur gelegentlich aufgesucht wird (BFH-Urteil vom 5.2.2026, III R 18/25). Der Sachverhalt: Ein selbständiger Vermittler beschäftigte mehrere Angestellte. Diese arbeiteten in dessen Büro....
Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären – so lautet das Urteil des BFH vom 21.1.2026 (VI R 30/24). Die Vorinstanz, das Niedersächsische FG, hatte den Werbungskostenabzug hingegen zugelassen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.9.2024, 9 K 183/23). Der Sachverhalt: Dem Kläger wurde von seinem Arbeitgeber ein Multivan sowohl zur dienstlichen als auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Fahrberechtigt war auch die Ehefrau. Privat nutzte der Kläger einen Audi TT...
Gemäß § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Hier geht es beispielsweise um die Daten, die Arbeitgeber oder die Sozialversicherungsträger an die Finanzverwaltung übermitteln. In diesem Zusammenhang hatte ich bereits das BFH-Urteil vom 20.2.2024 (IX R 20/23) vorgestellt. Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist danach auch dann zulässig, wenn der Veranlagungsfehler selbst bei Vorlage einer Papierbescheinigung aufgetreten wäre und das Finanzamt den Vorgang rechtlich geprüft hat. Eine...
Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt erhöhen. Ausnahmsweise sind Sozialleistungen aber dann nicht zu erfassen, wenn sie zur Deckung des Lebensunterhalts nicht bestimmt oder nicht geeignet sind. Dies kann der Fall sein, wenn das Kind in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft lebt und ALG II-Leistungen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umverteilt werden. Dies hat der BFH mit Urteil vom 25.9.2025 (III R 20/23) entschieden, ist damit – wie so oft – der Berechnungsweise der Familienkasse entgegengetreten und hat dem Kläger das Kindergeld für seinen behinderten Sohn gewährt....
Kosten für die Behandlung in einer Privatklinik, die keine sozialversicherungsrechtliche Zulassung hat, stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die medizinische Indikation der Behandlungen in der Privatklinik nicht hinreichend nachgewiesen ist und die dortige Behandlung quasi auf einem freien Entschluss des Erkrankten beruht (FG Nürnberg, Urteil vom 15.1.2026, 7 K 794/24). Der Sachverhalt: Der Kläger machte außergewöhnliche Belastungen in Höhe von rund 15.500 Euro geltend. Darin waren unter anderem Aufwendungen für medizinische Eingriffe in einer Privatklinik von etwa 15.000 Euro enthalten. Seine gesetzliche Krankenkasse hatte die Übernahme der Kosten für eine stationäre Behandlung der Klinik abgelehnt, da...
Wird ein Kaufvertrag über eine Immobilie rückgängig gemacht oder erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, so wird die Festsetzung der Grunderwerbsteuer und gewissen Voraussetzungen aufgehoben. Einzelheiten sind in § 16 GrEStG geregelt. Nun hat der BFH entschieden: Haben mehrere Erwerber ein Grundstück zu Miteigentum gekauft, kann das Ausscheiden nur eines Erwerbers aus dem Kaufvertrag ihren gemeinschaftlichen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht wirksam beseitigen. § 16 GrEStG läuft hier ins Leere. Der Fall dürfte gar nicht so selten sein. Daher soll das BFH-Urteil nachfolgend kurz vorgestellt werden (BFH-Urteil vom 14.1.2026, II R 24/23). Der Sachverhalt in...
Mitarbeiter international tätiger Konzerne werden oftmals für einige Jahre ins Ausland entsandt, um dort in einem Tochterunternehmen oder in einer Zweigniederlassung tätig zu werden. Mitunter schließen die Mitarbeiter – freiwillig oder aus einem gewissen Sachzwang heraus – eigenständige Arbeitsverträge mit dem aufnehmenden Unternehmen, während der Vertrag in der Heimat ruhend gestellt wird. Dennoch werden ihnen vom Arbeitgeber Wohnkostenzuschüsse und Reisekostenerstattungen, etwa für Flüge in die Heimat, gezahlt. Zur alten, bis 2013 gültigen Rechtslage hatte der BFH entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, dort keine regelmäßige...
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist per se argwöhnisch, wenn Personen behaupten, selbstständig tätig zu sein und dementsprechend nicht der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen. Oft genug erhält sie auch Unterstützung durch das BSG. Dieses hatte beispielsweise im Jahre 2023 geurteilt, dass einem (Solo-)Selbstständigen auch nicht die Vor- oder Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft hilft. Es gilt: Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist (BSG-Urteile vom 20.7.2023, B 12 BA 1/23...
Die Kommunikation mit Behörden und Gerichten soll zunehmend digital erfolgen. Das ist erklärtes Ziel des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), das bereits im Jahre 2017 beschlossen wurde. Daher sind Anwälte und Steuerberater gesetzlich verpflichtet, für den Schriftverkehr mit den Gerichten nur noch gesonderte digitale Postfächer (besonderes Anwalts- bzw. Steuerberaterpostfach) zu nutzen. Und es war vorgesehen, diese Postfächer auch für die Kommunikation mit den Behörden zu nutzen. Doch der Gesetzgeber hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen, dass die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC laufen darf...
Die rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes – konkret des § 13b Abs. 10 ErbStG – war zulässig, wenn eine Schenkung zwischen dem 1.7.2016 und dem 9.11.2016 erfolgt ist. So lautet das – mutlose – BFH-Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23). Was bisher geschah Das alte Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht am 17.12.2014 (1 BvL 21/12) als verfassungswidrig eingestuft. Zwar wurde die Fortgeltung des Gesetzes angeordnet, der Gesetzgeber aber verpflichtet, bis spätestens zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu schaffen. Der Gesetzgeber wurde jedoch säumig. Das heißt: Nachdem der Bundestag am 24.6.2016 die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer beschlossen hatte,...
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