Autor: Christoph Iser

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19. Juni 2018

Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert erzielt ein privates Veräußerungsgeschäft. Aufgrund der Besteuerungsausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sind jedoch Immobilien ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. 

6. Juni 2018

Vielerorts haben sich die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gesteigert. Wer hingegen seine Immobilie schon lange besitzt und auch im Familienverbund erhalten möchte, konnte in der steuerlichen Betrachtungsweise von der reinen Steigerung am Immobilienmarkt nicht profitieren. Die Schaffung neuen Abschreibungsvolumens kann daher in einer Vielzahl solcher Fälle enorme Vorteile bringen. 

23. Mai 2018

In Teil 1 des Beitrags ging es um das Problem, dass in Trennungsfällen auch dann beim Immobilienverkauf ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben ist, wenn die Immobilie bis zum Verkauf noch unentgeltlich an den ehemaligen Lebensgefährten und die gemeinsamen Kinder überlassen wurde. Diesmal geht es um die Problematik der unentgeltlichen Überlassung an ein Kind, welches noch während der Überlassung die Altersgrenze des § 32 EStG überschreitet. 

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Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert erzielt ein privates Veräußerungsgeschäft. Aufgrund der Besteuerungsausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sind jedoch Immobilien ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. 

6. Juni 2018

Vielerorts haben sich die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gesteigert. Wer hingegen seine Immobilie schon lange besitzt und auch im Familienverbund erhalten möchte, konnte in der steuerlichen Betrachtungsweise von der reinen Steigerung am Immobilienmarkt nicht profitieren. Die Schaffung neuen Abschreibungsvolumens kann daher in einer Vielzahl solcher Fälle enorme Vorteile bringen. 

23. Mai 2018

In Teil 1 des Beitrags ging es um das Problem, dass in Trennungsfällen auch dann beim Immobilienverkauf ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben ist, wenn die Immobilie bis zum Verkauf noch unentgeltlich an den ehemaligen Lebensgefährten und die gemeinsamen Kinder überlassen wurde. Diesmal geht es um die Problematik der unentgeltlichen Überlassung an ein Kind, welches noch während der Überlassung die Altersgrenze des § 32 EStG überschreitet. 

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6. Juni 2018

Vielerorts haben sich die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gesteigert. Wer hingegen seine Immobilie schon lange besitzt und auch im Familienverbund erhalten möchte, konnte in der steuerlichen Betrachtungsweise von der reinen Steigerung am Immobilienmarkt nicht profitieren. Die Schaffung neuen Abschreibungsvolumens kann daher in einer Vielzahl solcher Fälle enorme Vorteile bringen. 

23. Mai 2018

In Teil 1 des Beitrags ging es um das Problem, dass in Trennungsfällen auch dann beim Immobilienverkauf ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben ist, wenn die Immobilie bis zum Verkauf noch unentgeltlich an den ehemaligen Lebensgefährten und die gemeinsamen Kinder überlassen wurde. Diesmal geht es um die Problematik der unentgeltlichen Überlassung an ein Kind, welches noch während der Überlassung die Altersgrenze des § 32 EStG überschreitet. 

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Vielerorts haben sich die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gesteigert. Wer hingegen seine Immobilie schon lange besitzt und auch im Familienverbund erhalten möchte, konnte in der steuerlichen Betrachtungsweise von der reinen Steigerung am Immobilienmarkt nicht profitieren. Die Schaffung neuen Abschreibungsvolumens kann daher in einer Vielzahl solcher Fälle enorme Vorteile bringen. 

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In Teil 1 des Beitrags ging es um das Problem, dass in Trennungsfällen auch dann beim Immobilienverkauf ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben ist, wenn die Immobilie bis zum Verkauf noch unentgeltlich an den ehemaligen Lebensgefährten und die gemeinsamen Kinder überlassen wurde. Diesmal geht es um die Problematik der unentgeltlichen Überlassung an ein Kind, welches noch während der Überlassung die Altersgrenze des § 32 EStG überschreitet. 

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6. Juni 2018

Vielerorts haben sich die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gesteigert. Wer hingegen seine Immobilie schon lange besitzt und auch im Familienverbund erhalten möchte, konnte in der steuerlichen Betrachtungsweise von der reinen Steigerung am Immobilienmarkt nicht profitieren. Die Schaffung neuen Abschreibungsvolumens kann daher in einer Vielzahl solcher Fälle enorme Vorteile bringen. 

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