Autor: Christoph Iser
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Im vorherigen Beitrag „Abgeltungsteuer – Quo vadis?“ berichteten wir über Pläne aus den verschiedenen politischen Ecken die Abgeltungsteuer letztlich abzuschaffen. Auch aus dem Bundesfinanzministerium war zu hören, dass es solche Gedankenspiele (und wohl auch ein bisschen mehr) für den Zeitraum nach der Bundestagswahl in 2017 gibt. Aber, was kommt denn dann?
„Quo vadis?“ bedeutet „Wohin gehst Du?“ und ist als feststehender Ausdruck auf das Johannesevangelium zurückzuführen. Umgangssprachlich wird die Phrase aber eher in der Bedeutung von „Wie soll das weitergehen? benutzt. Damit sind wir auch direkt bei der Abgeltungsteuer, denn wie es hier weitergeht scheint eher fraglich zu sein.
Mit den Gutachten zur Wertermittlung im Steuerrecht ist das so eine Sache, und zwar eine ganz Spezielle! Grundsätzlich wird z. B. für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer kein Gutachten benötigt. Der zur Besteuerung heranzuziehende Immobilienwert wird anhand der im Bewertungsgesetz vorgegebenen Verfahren ermittelt.
NEUESTE BEITRÄGE
-
Dr. Carola Rinker 2. November 2026
Gewinn auf Lager? Wenn steigende Bestandsveränderungen zum Warnsignal werden
-
Ralph Homuth, LL.M. 31. Oktober 2026
Reformationstag im Steuerrecht: Viel Bürokratie, wenig Reformation?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 30. Oktober 2026
Update: Höhere Tabaksteuer schon ab Oktober 2026?
-
Ralph Homuth, LL.M. 30. Oktober 2026
Lohnt sich Sparen eigentlich noch? Sparer-Pauschbetrag, Inflation und Altersvorsorge
-
Christian Herold 29. Oktober 2026
Erbschaftsteuer: Wenn der Wert laut Sachverständigengutachten und der Kaufpreis weit auseinander liegen
02.11.2026 von Reiner Crede
Erbschaftsteuer: Wenn der Wert laut Sachverständigengutachten und der Kaufpreis weit auseinander liegen