Immobilien: Abschreibungsvolumen generieren

Vielerorts haben sich die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gesteigert. Wer hingegen seine Immobilie schon lange besitzt und auch im Familienverbund erhalten möchte, konnte in der steuerlichen Betrachtungsweise von der reinen Steigerung am Immobilienmarkt nicht profitieren. Die Schaffung neuen Abschreibungsvolumens kann daher in einer Vielzahl solcher Fälle enorme Vorteile bringen. 

Insbesondere wenn Immobilien bereits über Generationen im Familienverbund gehalten werden, ist das Abschreibungsvolumen meistens bereits verbraucht oder zumindest nur noch gering vorhanden. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob neues Abschreibungsvolumen im Gestaltungswege geschaffen werden kann.

Zu überlegen ist in diesem Zusammenhang, ob die bereits abgeschrieben Immobilie zu fremdüblichen Bedingungen, also zum Verkehrswert, an einen Verwandten verkauft wird. Dies könnte beispielsweise der Ehegatte sein, der dann im Weiteren die Immobilie zum aktuellen Verkehrswert abschreiben darf und so steuermindernde Werbungskosten gegeben sind. Im Fall der Zusammenveranlagung würde sogar beides in dieselbe Steuererklärung einfließen.

Sicherlich gilt es im Einzelfall zu prüfen, dass beispielsweise kein privates Veräußerungsgeschäft in der beispielhaften Immobilienveräußerung an den Ehegatten gegeben ist. Sofern keine Liquidität vorhanden ist, könnte man überlegen, ob mittels Güterstandschaukel eine entgeltliche Immobilienveräußerung erreicht und damit neues Abschreibungsvolumen geschaffen werden kann.

Grunderwerbsteuerlich besteht immerhin bei Veräußerung unter Eheleuten kein Problem. Ebenso sind Erwerbe in gerader Linie, also beispielsweise durch Kinder, von der Grunderwerbsteuer befreit. Je nach Sachverhaltskonstellation könnte man daher auch über ein Ratenkaufmodell nachdenken, bei dem die Kinder die Immobilie über Kaufpreisraten, welche aus den Einkünften der Immobilie finanziert werden, erwerben. Im Ergebnis kommen so die Kinder in den Genuss des neuen Abschreibungsvolumens und sind auch direkt Eigentümer der Immobilie geworden. Auf der anderen Seite stehen den Eltern die Kaufpreisraten zur weiteren Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung.

Welche Vorgehensweise unter dem Strich die beste ist, wird dabei grundsätzlich der individuelle Einzelfall entscheiden.

 

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