Autor: EBuechele
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Zum Einstieg in den zweiten Teil dieses Beitrags hier nochmal die Einleitung aus Teil 1: „Vom unklaren Denken zur Besteuerung nach Gutdünken“. Unter dieser Schlagzeile hat Bareis schon im Jahr 2005 eine systemgerechte Gewinnermittlung angemahnt (und sich insbesondere gegen die von Wassermeyer entwickelte Forderung nach einer Zusatzrechnung außerhalb der Bilanz gewandt (Bareis, DB 2010, 2637 versus Wassermeyer, DB 2010, 1959). Auslegung contra legem Auch vom Wortsinn ist die seit 1989 geläufige Definition der vGA nicht gedeckt. Die vom reinen Wortlaut des Gesetzes geforderte „Ausschüttung“, ob sie nun in offener oder verdeckter Form geschieht, setzt voraus, dass bei der ausschüttenden Kapital-gesellschaft...
„Vom unklaren Denken zur Besteuerung nach Gutdünken“. Unter dieser Schlagzeile hat Bareis schon im Jahr 2005 eine systemgerechte Gewinnermittlung angemahnt (und sich insbesondere gegen die von Wassermeyer entwickelte Forderung nach einer Zusatzrechnung außerhalb der Bilanz gewandt (Bareis, DB 2010, 2637 versus Wassermeyer, DB 2010, 1959). Wassermeyer leitet die Hinzurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) außerhalb der Bilanz aus § 4 Abs. 1 EStG ab, während Bareis für eine gesonderte „Unterschiedsbetragsermittlung“ keine gesetzliche Grundlage sieht (Bareis, a.a.O.; ders., GmbHR 2009, 813). Tatsächlich verweist § 7 Abs. 4 KStG für Kaufleute auf das Handelsrecht und § 8 Abs. 1 KStG nimmt Bezug auf...
Bevor ich das Thema weiter ausführe, kurz nochmal eine Wiederholung aus dem ersten Teil: Mit Urteil vom 28.6.2022 (B 12 R 4/20 R) unterwirft das Bundessozialgericht die Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH der Sozialversicherungspflicht. Auf deren berufsrechtliche Unabhängigkeit komme es nicht an, maßgeblich sei vielmehr ihre fehlende Rechtsmacht in der Gesellschafter-versammlung; sie verfügten über keine Sperrminorität und könnten deshalb in der Versammlung nicht ihren Willen durchsetzen. Ein Steuerberater, der für solche Gesellschaften die Lohnbuchhaltung übernimmt, muss diese merkwürdige Rechtsprechung kennen. Wenn er es obendrein unterlässt, eine Statusfeststellung anzuregen, setzt er sich einer Haftung aus (OLG Hamm v. 8.4.2022, 25 U 42/20). Ob...
Mit Urteil vom 28.6.2022 (B 12 R 4/20 R) unterwirft das Bundessozialgericht die Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH der Sozialversicherungspflicht. Auf deren berufsrechtliche Unabhängigkeit komme es nicht an, maßgeblich sei vielmehr ihre fehlende Rechtsmacht in der Gesellschafterversammlung; sie verfügten über keine Sperrminorität und könnten deshalb in der Versammlung nicht ihren Willen durchsetzen. Ein Steuerberater, der für solche Gesellschaften die Lohnbuchhaltung übernimmt, muss diese merkwürdige Rechtsprechung kennen. Wenn er es obendrein unterlässt, eine Statusfeststellung anzuregen, setzt er sich einer Haftung aus (OLG Hamm v. 8.4.2022, 25 U 42/20, kommentiert von Freitag/Meixner, DStR 2023, 659; LG Kiel v. 25.8.2022, 6 O 315/21 und v....
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 16. März 2026
Auch Zinsen aus einem Arbeitnehmer-Genussrecht sind kein Arbeitslohn
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 16. März 2026
Kampf dem Müll: Verpackungsrecht wird novelliert
-
Christian Herold 13. März 2026
Nebenleistungen eines Hotels dürfen dem Regelsteuersatz unterworfen werden
-
Christian Herold 13. März 2026
Bootsvermietung: Ist die Freistellung von der Schadensselbstbeteiligung umsatzsteuerpflichtig?
-
Dr. Carola Rinker 12. März 2026
Gerresheimer: Wenn der Prüfungsschwerpunkt plötzlich zum Problem wird
NEUESTE KOMMENTARE
10.03.2026 von Maik Geduhn
Einspruchs- und Klagefrist: Aufbewahrung des Briefumschlags kann Gold wert sein
07.03.2026 von Franz Nagl
Betriebliche Riester-Rente: Keine Krankenversicherungsbeiträge mehr
11.03.2026 von Jens Kruse
Ausnahmsweise zu optimistisch…