Alert § 50a EStG! Finanzverwaltung erwägt, Abzugsteuer auf Zahlungen für Online-Werbung zu erheben

Ein neues Diskussionsfeld in Betriebsprüfungen hat das Potenzial, erhebliche Mehrkosten für werbetreibende Unternehmen auszulösen. Aktuell ist Online-Werbung ins Visier der Steuerbehörden geraten. Nachdem die jahrelange Unsicherheit rund um die Abzugsteuerpflicht von grenzüberschreitenden Zahlungen für Software seit 2017 weitgehend beseitigt ist, droht nun neues Ungemach.

In jüngerer Zeit mehren sich Betriebsprüfungen, in denen grenzüberschreitende Zahlungen für Online-Werbung als abzugsteuerpflichtig gemäß § 50a EStG behandelt werden. Überdies hat Franz Hruschka, Leiter der Betriebsprüfung beim FA München, kürzlich in einem als Privatmeinung bezeichneten Fachaufsatz (DStR 2019, S. 88) für die Abzugsteuerpflicht entsprechender Zahlungen argumentiert. Eine abgestimmte Meinung des BMF zu dieser Frage liegt derzeit noch nicht vor. Da die Sichtweise wohl auch in der Verwaltung nicht unumstritten ist, wird sich eine Meinungsbildung innerhalb der Finanzverwaltung inkl. der Abstimmung der Position auf Bund-/Länderebene bestimmt bis in den Sommer 2019 hinziehen. Dem Vernehmen nach werden die Feststellungen derzeit (noch) nicht per Haftungs-/Nachforderungsbescheid vollzogen, so dass in der Praxis bislang keine entsprechenden Zahlungspflichten zu beobachten sind. Weiterlesen