Autor: Prof. Dr. Robin Mujkanovic
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Gerade im Bereich von kleinen und mittelständischen Unternehmen spielt die Existenz einer Rechnungslegung, die sich auf überschaubare Prinzipien stützt, eine große Rolle. Beim Lesen einer Master-These zum Thema hedge accounting nach IFRS 9 hat sich mir nicht zum ersten Mal die Frage gestellt, ob solche Unternehmen künftig überhaupt noch in der Lage sein werden, eine ordnungsgemäße Rechnungslegung darzustellen.
Erstaunlich ist neben einer kaum erkennbar gewordenen Diskussion der Rolle von Abschlussprüfern im Zusammenhang mit der sog. „Finanzkrise“ auch die nicht sichtbare Erörterung der Rolle der Abschlussprüfer bei in der Presse ausführlich thematisierten vorgeblichen Verfehlungen durch Banken (-Mitarbeiter). Zu lesen war beispielsweise von Vorwürfen und teils Sanktionierung wegen Zinsmanipulationen, Devisenkursmanipulationen, Übervorteilung von Kunden im Zusammenhang mit komplexen Derivategeschäften, Verwicklung in steuerliche Karussellgeschäfte oder von der Drängung von Kunden in die Insolvenz in Verbindung mit dem Vorwurf eines Prozessbetrugs. In Zusammenhang mit der Bilanzierung wird hier teils von sog. „Rechtsrisiken“ gesprochen. Hat denn in den einschlägigen Fällen jeweils der Abschlussprüfer versagt?
Unstrittig löst die gesetzlich erzwungene Abschlussprüfung als Außenverpflichtung eine Rückstellungspflicht aus. Strittig ist jedoch zwischen IDW und BFH die Rückstellungspflicht für eine nur gesellschaftsvertraglich festgelegte Abschlussprüfung. Mit wem soll es sich der Bilanzierer jetzt verderben – BFH oder IDW?
Bei der eigentlich entspannenden Lektüre der Sonntagsausgabe einer großen Tageszeitung mit Wirtschaftskompetenz konnte ich lesen, durch zinsbedingte Erhöhungen von Pensionsrückstellungen „bleibt weniger Geld für Investitionen in der Kasse“. Solches und Ähnliches hört und liest man zwar immer wieder, aber stimmt das auch?
Willkommener Aufhänger für meinen ersten Beitrag ist das Gesetzgebungsverfahren für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Es dient der bis zum 20. Juli 2015 vorzunehmenden Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Praxis wie Forschung sind von dem Umsetzungspaket mit zahlreichen Einzelaspekten gleichermaßen betroffen.
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