Nach dem Grundsatzbeschluss des Koalitionsausschusses vom 12./13.4.2026 hat der Bundestag bereits am 16.4.2026 das Gesetz zur Senkung der Energiesteuern in erster Lesung beraten. Bereits zum 1.5.2026 sollen die Spritpreise an den Zapfsäulen um 17 Cent sinken.
Was genau ist geplant?
Über das Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses der Bundesregierung zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft von hohen Spritpreisen als Folge des Iran-Krieges hatte ich bereits im Blog berichtet.
Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter senken. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter. Allerdings soll diese Entlastung auf zwei Monate befristet werden. Hierzu soll § 68 EnergieStG entsprechend geändert werden.
Die beabsichtigte Entlastung von Verbrauchern und Wirtschaft tritt allerdings nur dann ein, wenn die Senkung um 17 Cent/Liter von den Mineralölkonzernen vollständig weitergegeben wird. Ein Anspruch des Verbrauchers hierauf sieht das Gesetz nicht vor.
Wie geht’s weiter?
Der Bundestag hat die Gesetzentwürfe von Regierung und Opposition zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen, die Federführung hat der Finanzausschuss; damit ist das Regierungsvorhaben gescheitert, das Gesetzgebungsverfahren abzukürzen.
Bereist am 20.4.2026 soll zu dem Gesetzentwurf im Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung erfolgen. Ob sich danach am Inhalt des Entwurfs noch etwas ändert, bleibt abzuwarten.
Welches Zwischenfazit ist zu ziehen?
Der „Tankrabatt 2.0“ bleibt weiter umstritten: Während die Koalitionsparteien den Entwurf inflationsdämpfende Entlastungswirkung insbesondere für Pendler und Transportgewerbe beimessen, geißelt die Opposition den Entwurf als „Schnapsidee“ (Grüne), fordert eine Übergewinnsteuer zur Abschöpfung unredlicher Gewinne der Mineralölkonzerne oder eine vollständige Abschaffung der CO2-Steuer und Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale, die inzwischen inflationsbedingt deutlich an Werthaltigkeit eingebüßt habe.
In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. „Vorübergehend“ indiziert, dass es sich bei der Entlastungsmaßnahme eher um einen 1,6 Mrd. Euro teuren „Sturm im Wasserglas“ handelt. Vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 ein paar lachende Gesichter an den Zapfsäulen, vielleicht noch ein paar Hamsterkäufe mit dem mitgebrachten Tankkanister – dann ist die Entlastungsparty schon wieder vorbei. Die PKW-Fahrt in den Sommerurlaub wird dann schon wieder richtig teuer – wenn ein Wunder den Iran-Konflikt beendet und sinkende Rohölpreise wieder zu deutlich niedrigeren Preisen für Diesel und Benzin sorgen.
Es wäre schon viel gewonnen, wenn die Bundesregierung endlich darauf reagieren würde, dass mehr als die Hälfte des Benzinpreises aus Abgaben an den deutschen Staat bestehen. Kein Produkt wird in Deutschland höher besteuert als Kraftstoff an der Tanksäule. Aber angesichts der fiskalischen Bedeutung der Energiesteuern und Abgaben wird vermutlich die Abgabenlast beim Kraftstoff weiterhin eine „Heilige Kuh“ bleiben, an die sich eine Regierung ernsthaft herantraut.
Weitere Informationen:
- BT-Debatte zum Tankrabatt v. 16.4.2026: Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuern debattiert
- Anhörung zum Gesetzentwurf am 20.4.2026, Heute im Bundestag (Hib) 295/26: Deutscher Bundestag – Anhörung für Energiesteuersenkung am Montag