Autor: Matthias Trinks
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Wovon der normalsterbliche Unternehmer nur träumen kann, ist in der internationalen Sportwelt gang und gäbe: umfassende steuerliche Entlastung. Besonders ärgerlich ist dabei die Intransparenz, mit der die Finanzbehörden auf Steuereinnahmen verzichten.
Das Privatleben eines Menschen hat ja bekanntlich einen nicht gerade unbeachtlichen Einfluss auf seine Besteuerung. Deshalb sollte man seinen Steuerberater auch über seine persönlichen Verhältnisse immer mal informieren. Zum Beispiel, wenn man als Alleinerziehender gar nicht mehr alleine erzieht.
Ein großer Softwareanbieter will die kleine Steuerkanzlei in Deutschland nach vorn bringen. Dafür hat man u.a. erstmal den Berufsstand zu seinem Geschäftsalltag befragt. Was zunächst überaus langweilig klingt, wird auf den zweiten Blick überraschend interessant. Warum? Weil man auch die Mandanten zu Wort kommen ließ.
Schon seit über einem Jahrzehnt ergeht durchschnittlich alle vier Monate eine Entscheidung zum Mehrwertsteuersatz auf künstlerische Darbietungen. Kaum eine so spezielle Vorschrift dürfte derart umstritten sein. Die vorletzte Chance auf mehr Strukturierung hat nun der BFH im Fall ‚Trauerredner II‘ leider verstreichen lassen.
Harte Zeiten für Unternehmer: Der BFH hat mit heute veröffentlichtem Urteil die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung extrem verschärft. Danach soll der Vorsteuerabzug nur noch zulässig sein, wenn der Leistende auf der Rechnung seinen tatsächlichen Firmensitz ausweist.
Heute der dritte und letzte Teil meiner persönlichen Top10 der kuriosesten FG-Urteile.
Heute der zweite Teil meiner persönlichen Top10 der kuriosesten FG-Urteile.
Das Sommerloch scheint auch Eingang in die Finanzrechtsprechung gefunden zu haben. Diesen Verdacht legt zumindest der Blick in die Pressemitteilungen der Woche nahe. Eigentlich Grund genug, mal etwas weiter zurückzuschauen. Meine persönliche Top10 der kuriosesten FG-Urteile – Teil 1.
Als erste der Bewerber um das Amt des US-Präsidenten hat Hillary Clinton im laufenden Wahlkampf ihre Steuererklärungen veröffentlicht. Während man in Deutschland immer wieder staunt, dürfte diese Praxis den Einwohnern anderer Staaten nur ein müdes Lächeln abringen. Dort werden gar die Steuerdaten aller Bürger veröffentlicht. Wäre das eine Idee für Deutschland? Wohl leider nicht.
Vor einiger Zeit wurde ich um eine Stellungnahme zu folgendem Fall gebeten: Bei einem Steuerpflichtigen wird ein Eingangsumsatz überprüft und Vorsteuerabzug gewährt. Einige Zeit später prüft die Behörde besagten Umsatz beim Leistenden und stellt einen unberechtigten Steuerausweis fest. Da fragt man sich sogleich, ob es hier einen Anspruch der Beteiligten auf Gleichbehandlung gibt. Zumindest aus der Rechtsprechung lässt sich nichts Zwingendes ableiten.
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