Autor: Matthias Trinks
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Schon seit vielen Jahren gräbt pünktlich zum Jahresende immer jemand die Sache mit der Umsatzsteuer auf Weihnachtsbäume aus. Man kann aber auch wirklich nur staunen, wie komplex die „Buchhaltersteuer“ inzwischen geworden ist.
Jedes Jahr erfreut uns der Gesetzgeber mit mehr oder weniger geglückten Steuerrechtsänderungen. Viele Anpassungen treten zum Jahreswechsel in Kraft. Da macht auch der 1. Januar 2016 keine Ausnahme.
Es war die Woche der grenzüberschreitenden Besteuerung von Arbeitnehmer beim EuGH. Gleich zwei Entscheidungen des Gerichtshofs drehten sich um das beliebte Streitfeld. Die Steuerpflichtigen scheiterten in beiden Fällen.
2017 soll es soweit sein – die Abgeltungssteuer wird in den Ruhestand geschickt. Man mag sich gar nicht ausmalen, was das wieder für Umstellungskosten mit sich bringt. Aber besser als gar kein Ende dieses gesetzgeberischen Missverständnisses.
Nach 146 Treffen zuvor haben auch in diesem November wieder die Experten des Arbeitskreises ‚Steuerschätzungen‘ die Köpfe zusammengesteckt. Ich bin ehrlich überrascht, wie treffsicher die Vorhersagen inzwischen sind.
Mit der Hundesteuer beschäftigt man sich – vor allem, wenn man gar keinen Hund hat – wohl eher überhaupt nicht. Meine Erkenntnis: Überraschend komplex, aber rechtmäßig.
Ein wagemutiger Steuerzahler hat erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag beantragt und muss die Abgabe nun vorerst wohl nicht mehr entrichten. Von einer Nachahmung ist allerdings ausdrücklich abzuraten.
Der Rundfunkbeitrag polarisiert. Und das ist auch ohne weiteres nachvollziehbar. Da wäre es doch wirklich nett, wenn man die Abgaben einkommensteuerlich geltend machen könnte. Geht das?
Und wieder war einiges los im Internationalen Steuerrecht. Diesmal mit dabei: fiese Finanzbeamte, generöse Generalanwälte, und ein zahnloser Tiger.
Deutschland befreit internationale Sportevents im Einzelfall von der Steuerpflicht!? Kalter Kaffee. Ein Wunder eigentlich, dass bei europäischen Wettbewerben überhaupt jemand Steuern zahlt.
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