Autor: Matthias Trinks
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Man muss wahrlich kein Experte sein, um zu bemerken, dass die tradierten Steuersysteme nicht optimal funktionieren. Was so alles schief läuft in Berlin, Brüssel und dem Finanzamt um die Ecke hat eine interessante Dokumentation des NDR aktuell zusammengefasst. Um es vorweg zu nehmen: einige Fakten haben die Autoren wirklich sehr stark vereinfacht, was sicherlich dem Unterhaltungswert geschuldet ist. Das ist verzeihbar, weil Steuern für den Laien eben schlicht langweilig sind. Doch auch mit der einen oder anderen kleinen Ungenauigkeit ist der Tenor des Films überaus frustrierend. Sehen Sie selbst:
Mit gestern veröffentlichtem Urteil änderte der Bundesfinanzhof die Berechnungsmethode bei der Abziehbarkeit außergewöhnlicher Belastungen. Die Presseabteilung des Gerichts misst der Entscheidung „weitreichende Bedeutung“ zu, die in der Regel zu steuerlicher Entlastung führen soll. Ich habe so meine Zweifel, dass das mal jemand nachgerechnet hat. Eine rechtliche Analyse der Entscheidung – nur unter dem Aspekt der neuen Berechnungsmethode – fällt knapp aus. Das Gericht wechselt bei der Berechnung von einem Staffel- zu einem Stufentarif. Für die Berechnung der zumutbaren – und insoweit nicht abziehbaren – Belastung ist der Prozentsatz nicht mehr einheitlich nach dem Gesamteinkommen zu bestimmen. Vielmehr wird eine gestufte...
Vor gut sechs Jahren sorgten die Goldfinger-Gestaltungen für einiges Aufsehen im Politbetrieb. Inzwischen sind die Modelle so tot wie das Bondgirl aus dem namensverwandten Filmklassiker. Weil das Finanzministerium – wie so häufig bei den großen Steuerschlupflöchern – viel zu spät reagierte, dürfte ein Schaden von mehreren hundert Millionen Euro entstanden sein. In den nächsten Monaten sollen die letzten Altfälle von den Gerichten entschieden werden. Ich erinnere ich noch gut an das Jahr 2011 zurück, als ich erstmals von der Gestaltung hörte. Und noch immer lässt sich die Begeisterung über die Schlichtheit des Modells kaum ausdrücken: Ein Gutverdiener investiert gegen Jahresende...
Im Sommer 2016 überraschte die Bundesregierung mit dem Vorschlag, den umsatzsteuerlichen Schwellenwert für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 200 € anzuheben. Seit dem zieht sich der Gesetzgebungsprozess etwas. Es überrascht, dass kaum ablehnende Stimmen zu hören sind. Vielmehr hatten sich in der öffentlichen Anhörung die Lobbyisten Sachverständigen dafür ausgesprochen, eine noch weitergehende Anhebung auf 300 € oder sogar 400 € vorzunehmen. Besonders plump ist dabei das Argument, dass schließlich auch andere Mitgliedstaaten so verfahren würden. Das ist zwar nicht völlig unzutreffend. Nur wird gern unterschlagen, dass ausschließlich Österreich den Handlungsspielraum der EU-Richtlinie vorbehaltlos ausreizt. Österreich! Ich habe hier im Blog...
Die Entwicklungen rund um die Umsatzsteuerbefreiung für Lehrer und Dozenten stagnieren derzeit etwas. Als Ursache lässt sich leicht die bekannte Behäbigkeit des Gesetzgebers identifizieren. Das gibt in der Zwischenzeit allerdings der Rechtsprechung Gelegenheit, eine zielführende Schneise ins Regelungsdickicht zu schlagen. Durchaus klärungsbedürftig erscheint etwa die Frage, ob die Steuerbefreiung für Privatlehrer nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie auch auf juristische Personen Anwendung findet. Die Finanzverwaltung verneint dies (natürlich). Zur Begründung wird ein „historisches Begriffsverständnis“ angeführt. Da die Finanzverwaltung solche Behauptungen ja ohnehin nie empirisch untermauert, muss man sich letztlich auch nicht die Mühe machen, das zu kommentieren. Vermutlich hat man schlicht übersehen, wie...
Nachdem die rückwirkende Rechnungsberichtigung durch ist, werden die formalen Rechnungsanforderungen nun vielfach wohl auf die leichte Schulter genommen. In der Fachliteratur wird bereits vereinzelt angenommen, dass der Rechnungsempfänger Berichtigungen auch selbst durchführen könne. Davon kann man allerdings nur abraten. Der Anreiz zur Korrektur von Eingangsrechnungen ist natürlich hoch: Fällt der Fehler auf, ließe sich der Vorsteuerabzug schnell sichern. Steuernummer fehlt? Kein Problem, kurzer Nachtrag, fertig. Leistungsdatum fehlt? Handschriftliche Ergänzung „Rechnungsdatum = Leistungsdatum“. Wer schon einmal eine Rechnungskorrektur beim Ersteller angefragt hat, kennt die Probleme, welche demgegenüber die Korrektur auf dem „Rechtsweg“ mit sich bringt.
Der Kollege Gilgan hat hier im Blog die Werbung eines Steuerberaters damit, vor dem Europäischen Gerichtshof in bestimmten Steuerangelegenheiten vertretungsberechtigt zu sein, für zulässig befunden. Seine Ausführungen sollen nicht unwidersprochen bleiben. Die rechtlichen Grundlagen für die Vertretungsberechtigung sind überschaubar: In den Verfahren vor den Finanzgerichten (einschließlich dem Bundesfinanzhof) sind Steuerberater uneingeschränkt vertretungsberechtigt, § 62 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung. Gleiches gilt für die Vertretung in Abgabenangelegenheiten vor den Verwaltungsgerichten (z.B. Gewerbesteuer), § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung. Dem Art. 47 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs kann entnommen werden, dass Steuerberater insoweit auch vor dem EuGH vertretungsberechtigt sind, wenn...
Mit dem Europarecht steht der deutsche Steuergesetzgeber ja regelmäßig auf Kriegsfuß. Gut gemeinte Ratschläge aus der Fachwelt hallen da meist ins nirgendwo. Es wird schon ein institutioneller Einfluss benötigt, um die Lernkurve etwas steiler verlaufen zu lassen. Nun könnte es bei der 6b-Rücklage so weit sein. Denn inzwischen ist es auch der EU-Kommission zu bunt. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass – mal wieder – ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wurde. Die Hüterin der Verträge bezieht sich explizit auf die Inlandsbeschränkung der begünstigten Investitionen.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist seit jeher ein Einfallstor für Lobbyisten. Allzu präsent ist noch immer die Subventionierung für Hoteliers, obwohl die Steuerreform schon Jahre zurückliegt. Nun soll die Besteuerung von Lebensmitteln umgekrempelt werden. Muss das sein? Bisher konnte man bei Nahrungsmitteln noch verhältnismäßig gut den steuerlichen Überblick behalten. Denn grundsätzlich greift der ermäßigte Satz von 7 %. Als Ausnahme werden Getränke mit dem Regelsatz von 19 % belegt; Rückausnahme: für Milch und Leitungswasser greifen die 7 %. Ganz so einfach ist die Abgrenzung im Einzelfall dann also schon wieder nicht; man denke nur an Smoothies oder Latte Macchiato.
Steuerzahlungen sorgen in aller Regel für überschaubare Begeisterung (wenn es sich denn nicht gerade um eine Erstattung handelt). So mancher hat dann auch noch Extrawünsche, was die Zahlungsart angeht: eine Barzahlung soll es sein. Und wie so oft im Steuerrecht stellen sich zwei Fragen: 1. Was soll das? 2. Geht das? Der Kollege Iser hatte hier vor einigen Monaten über einen Fall berichtet, in dem ein Steuerzahler versucht, sein – vermeintliches – Recht auf Barzahlung durchzusetzen. Ich gebe gleich offen zu: so richtig viel kann dem Anliegen nicht abgewinnen. Denn mir erschließt sich der Sinn einfach nicht.
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