Autor: Matthias Trinks
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Gut achtzehn Monate und über 400 Blogbeiträge sind vergangen, seit ich mich hier nach der Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten nach 2012 gefragt habe. Eine Antwort gibt es immer noch nicht.
In knapp sechs Tagen wird der EuGH zwei mit Spannung erwartete Entscheidungen zu den umsatzsteuerlichen Rechnungsanforderungen veröffentlichen. Wenn man es mit etwas Pathos unterlegen möchte, könnte man sagen: Danach ist das Umsatzsteuerrecht nicht mehr dasselbe, wie zuvor.
Es war ein beliebter Trick der vielen Grenzpendler und „Auslandsarbeiter“: Man schafft jenseits der Grenze, spart sich dort (teilweise) die Steuererklärung, und erklärt dem deutschen Finanzamt, dass es für die Besteuerung des Gehalts unzuständig sei. Mit dem am vergangenen Mittwoch veröffentlichen Urteil des Bundesfinanzhofs ist dem nun endgültig ein Riegel vorgeschoben. Theoretisch wenigstens.
Wieder einmal eine Entscheidung aus dem Kuriositätenkabinett: Die Begründung liest sich durchaus plausibel, doch irgendwie stellt sich ein Störgefühl ein.
Tja, die lieben Kleinen. Sehen süß aus, machen aber (steuerlich) nur Ärger. Über das Thema Adoptionskosten beispielsweise hatten wir hier im Blog schon mehrfach berichtet. Ein anderer Klassiker ist das Thema Elterngeld. Auch hier gibt es unerfreuliche Neuigkeiten.
Rio 2016 ist das vorherrschende Thema derzeit. Das erfordert es natürlich beinahe schon, sich dem Ereignis einmal steuerlich zu nähern. Überraschend: Es wird ein kurzer Ausflug.
Die Behandlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Fälligkeit 10. Januar sorgt im Rahmen der vereinfachten Gewinnermittlung immer wieder für Stirnrunzeln. Wie war das jetzt nochmal? Zuordnung zum alten oder neuen Jahr? Inzwischen liegt einiges an Rechtsprechung zu den Vorauszahlungen vor. Doch wie verhält es sich eigentlich bei einem Vorsteuerüberhang? Der Vergütungsfall:
Der politische Betrieb hat Sommerferien. Endlich Zeit, sich die bevorstehenden und geplanten Reformvorhaben im Steuerrecht einmal anzuschauen.
Der Hype um die Taschenmonster macht auch vor unserem Blog nicht Halt. Nicht nur, dass „Gotta catch ‘em all“ als Leitmotiv für die Finanzverwaltung ganz gut passen würde. Viele nutzen den Trend, um nebenher den einen oder anderen Euro zu verdienen. Steuerlich dürften sich wohl die wenigsten insoweit Gedanken machen.
Vor acht Wochen hatte ich über die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Steuerpflicht von Fahrschulumsätzen berichtet. Voraussichtlich morgen veröffentlicht das Gericht nun sein Urteil, oder besser Urteilchen.
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