Autor: TMoser
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber ein neues Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) erlassen. Wichtigster Baustein ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG), der neben neuen Möglichkeiten außerinsolvenzlicher Restrukturierungen von Unternehmen auch neue Haftungsnormen für Berater normiert. Gerade wenn der Gesetzgeber Haftung neu normiert, ist stets Vorsicht geboten und die eigenen Prozesse sind zu hinterfragen. Was auf Berater zukommt und welche Stolpersteine zu beachten sind, darauf will ich in meinem ersten Beitrag hier im Blog eingehen. Ist diese Haftung neu? Das Gesetz und die Norm sind neu. Nach § 102 StaRUG haften...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 14. August 2026
Update: Frühstartrente im parlamentarischen Verfahren – Was der Frühstart wirklich bringt
-
Christian Herold 14. August 2026
Gewinne als Pensionär können vorige Verluste aus Nebentätigkeit "ausgleichen"
-
Roland Nonnenmacher 13. August 2026
Rechtsformneutralität adé?
-
Christian Herold 12. August 2026
Ausbildungsunterbrechung während Corona-Pandemie – BFH-Richter sind streng
-
Dr. Carola Rinker 12. August 2026
Bilanzkosmetik 2.0: Die neuen Spielräume im Nachhaltigkeitsbericht
NEUESTE KOMMENTARE
30.07.2026 von Gregor du Moulin/ Häner & Partner PartG mbB
17.07.2026 von Christian Eppelt
01.08.2026 von Roland Nonnenmacher
Mein 4-Schritte-Plan zur Abschaffung der Gewerbesteuer