Autor: TMoser
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Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber ein neues Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) erlassen. Wichtigster Baustein ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG), der neben neuen Möglichkeiten außerinsolvenzlicher Restrukturierungen von Unternehmen auch neue Haftungsnormen für Berater normiert. Gerade wenn der Gesetzgeber Haftung neu normiert, ist stets Vorsicht geboten und die eigenen Prozesse sind zu hinterfragen. Was auf Berater zukommt und welche Stolpersteine zu beachten sind, darauf will ich in meinem ersten Beitrag hier im Blog eingehen. Ist diese Haftung neu? Das Gesetz und die Norm sind neu. Nach § 102 StaRUG haften...
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