Bestätigungsvermerke Prüfungssaison 2020: Es bleibt spannend

Dem Bestätigungsvermerk kommt in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu. Vor allem das Datum der Erteilung ist mitunter so entscheidend wie noch nie zuvor. Dies zeigt ein Blick in Geschäftsberichte, die bereits im Januar oder Februar 2020 erteilt wurden. Hinweise auf Bestandsgefährdung durch die durch den Corona-Virus ausgelöste Wirtschaftskrise finden sich bisher noch eher selten. Bei Gerry Weber beispielsweise – dem Modeunternehmen, das sich bis Ende 2019 in Insolvenz befand und Anfang 2020 einen Neuanfang startete.

Wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Besteht bei der Erteilung des Bestätigungsvermerks eine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, muss ein entsprechender Hinweis im Bestätigungsvermerk erfolgen. Dabei kommt dem Datum der Erteilung des Bestätigungsvermerks eine entscheidende Bedeutung zu: Bei im Februar 2020 erteilten Bestätigungsvermerken vermag es bei einem Unternehmen noch keine Unsicherheit gegeben haben. Denn zum damaligen Zeitpunkt befand sich die Wirtschaft weder in einem Shutdown noch war die Ausbreitung des Corona-Virus von der WHO als Pandemie erklärt worden.

Bei dem Modeunternehmen Gerry Weber wurde der Bestätigungsvermerk erst Anfang April 2020 unterzeichnet. Auch wenn seit Februar nur wenige Wochen vergangen waren, war die Lage zu diesem Zeitpunkt bereits eine völlig andere. Die Entwicklungen sind derzeit sehr dynamisch, was auch für die Durchführung der Abschlussprüfung einige Herausforderung mit sich bringt. Dies gilt nicht nur für die Frage, ob ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann. Durch die gesetzlichen Beschränkungen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus gestaltet sich auch die Durchführung der Abschlussprüfung teilweise als sehr schwierig.

Sonderfall: Wirecard

Abgesehen von der aktuellen Situation warten Stakeholder auch gespannt auf die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes von Wirecard. Der Zahlungsdienstleister ist bereits seit einiger Zeit immer wieder in den Schlagzeilen: Eine Sonderuntersuchung von KPMG sollte endlich Klarheit schaffen bezüglich der Vorwürfe von Bilanzmanipulationen. Wie der Bericht von KPMG und die Pressemeldungen nach der Veröffentlichung zeigen, ist dies jedoch kläglich gescheitert.

Bereits im Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2018 (Geschäftsbericht Wirecard AG 2018, S. 219) stand der folgende Hinweis:

„Auf Grundlage der in dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht dargestellten Sachverhalte sowie der bisherigen Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zur Aufklärung dieser Sachverhalte gibt es derzeit keine Bestätigung dafür, dass Korrekturen oder weitere Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 vorzunehmen wären. Die noch laufenden Ermittlungen der Behörden in Singapur können gegebenenfalls zukünftig Erkenntnisse über Sachverhalte hervorbringen, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnten und in der Rechnungslegung des Konzerns abzubilden wären. Die bisherigen Erkenntnisse sind in den Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2018 und 2017 und im Konzernlagebericht 2018 berücksichtigt worden. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich laufender und/oder ggf. zukünftiger Rechtsstreitigkeiten sowie hinsichtlich möglicher neuer Erkenntnisse der aufgrund der Anschuldigungen geführten Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen wer-den, dass Einschätzungen zu den Auswirkungen der dargestellten Sachverhalte auf die Rechnungslegung zukünftig anders ausfallen können.“

Umfrage zu möglichen Maßnahmen der Regulierung der gesetzlichen Abschlussprüfung

Die Arbeit der Abschlussprüfer wird durch jüngste Skandale immer wieder kritisch beäugt. Nicolas Pappert führt im Rahmen seiner Dissertation bei Prof. Dr. Reiner Quick (Technische Universität Darmstadt) eine Studie zu Maßnahmen zur Regulierung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung durch. Eine Zielgruppe der Studie sind u.a. Privataktionäre. Die Studie ist online über den folgenden Link zu erreichen: https://www.soscisurvey.de/audit2020/?q=VG03.

(Die Bearbeitung nimmt in etwa 12 Minuten in Anspruch und erfolgt anonym. Alle Teilnehmer können exklusiv vorab ein Executive Summary der Ergebnisse der Studie anfragen. Bei Fragen zur Teilnahme steht Nicolas Pappert (E-Mail: pappert@bwl.tu-darmstadt.de; Telefon: 06151 16-24494) vom Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung gerne zur Verfügung).

Fazit:

Es bleibt abzuwarten, ob in diesem Jahr die Anzahl der eingeschränkten Bestätigungsvermerke zunehmen wird. Zumindest bei den ergänzenden Hinweisen im Bestätigungsvermerk wird sich sicherlich ein Anstieg zeigen.

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