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Bilanzierung

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27. Januar 2016

Die Deutsche Bank muss Rückstellungen bilden. Die Meldung des hohen Verlustes im Jahr 2015 bei der Deutschen Bank ist vor wenigen Tagen durch die Medien gegangen. Ein Grund für den Verlust liegt in der periodengerechten Gewinnermittlung, die Unternehmen die Bildung von Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten verpflichtet. Der deutsche Staat muss keinerlei Rückstellungen für zukünftig zu zahlende Pensionen bilden. Ansonsten wären die Schulden weitaus höher als die derzeit ausgewiesenen expliziten Staatsschulden. Den Großteil der Staatsschulden machen allerdings die nicht offiziell ausgewiesenen Staatsschulden aus, die allerdings meisten außen vor gelassen werden. Bei den zwei Billionen EUR sind sie auf alle Fälle noch nicht...

21. Januar 2016

Der Aktienkurs zum Jahresende hat in der heutigen Zeit die Daten der Rechnungslegung bereits eingepreist. „Fast close“ wird dies in der Fachsprache genannt. Welchen Mehrwert liefert dann der Geschäftsbericht eines DAX-Unternehmens, der einige Zeit nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht wird? Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner...

15. Januar 2016

Bei Umsetzung der Bilanzrichtlinie in deutsches Recht hat der Gesetzgeber auch die Vorschriften zur Zwischenergebniseliminierung bei einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen angepasst. Weggefallen ist dabei das Wahlrecht, eine Zwischenergebniseliminierung nur anteilig vorzunehmen. Daraus ergibt sich die Frage, ob zukünftig eine vollständige Zwischenergebniseliminierung zwingend vorzunehmen ist? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu einem Berufsfeld mit rasanter Entwicklung geworden. Realität und Normen sind...

4. Januar 2016

Bereits in einem früheren Blog habe ich mich mit der fachlichen Unzulänglichkeit der Berichterstattung zu Rechnungslegungsfragen in der Tagespresse beschäftigt. Die Lektüre der heutigen Ausgabe der FAZ ließ mir nun am Morgen trotz wärmenden Tees „das Blut gefrieren“. In einem halbseitigen Beitrag vermitteln zwei Hochschullehrer unter dem Titel „Ist der alte Wirtschaftsprüfer tot?“ vereinfacht gesagt den Eindruck, der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sei in der Vergangenheit verhaftet und für die tatsächlichen Anforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft nicht gerüstet. Ist da etwas dran? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005...

30. Dezember 2015

Das BilRUG hat eine Vielzahl von meist kleineren Änderungen gebracht. Besonders betroffen ist auch der Anhang. In diesem Sinne könnte man zwar von einem Feuerwerk sprechen. Mit meinem letzten Blog in diesem Jahr knüpfe ist aber an die Verlagerung des sogenannten Nachtragsberichts vom Lagebericht in den Anhang an. Ein prominentes Lehrbuchbeispiel für den Nachtragsbericht ist der Schaden durch Feuerwerkskörper. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind...

20. Dezember 2015

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiver mit immateriellem Vermögen, darunter auch dem sog. Goodwill. Dieser entsteht als sog. Übernahmeprämie, die sich aus der Differenz des Kaufpreises und dem Marktwert des Eigenkapitals des Unternehmens ergibt. So weit so gut. Doch wo liegt das Problem? Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus...

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