Im Zusammenhang mit der Insolvenz der German Pellets war kürzlich in der Tagespresse zu lesen, deren Abschlussprüfer stünde im Fokus der Staatsanwaltschaft. Auch wenn die Berichterstattung nicht ganz klar war, soll die Staatsanwaltschaft bezüglich des Abschlussprüfers mit Blick auf einen etwaigen Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermitteln. Naturgemäß kann und soll in diesem Blog hierzu keine auf den Fall bezogene konkrete Diskussion erfolgen. Dennoch wirft die Berichterstattung einige grundsätzliche Fragen auf. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim...
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Auf Bund-Länder-Ebene wurde Ende letzten Jahres erörtert, zu welchem Bilanzstichtag Steuererstattungsansprüche zu bilanzieren sind, die sich aus einer Änderung der Rechtsauffassung zugunsten des Steuerpflichtigen ergeben (vgl. OFD Niedersachsen 25.11.2015, S 2133-31-222/St 221). Danach gilt: „Steuererstattungsansprüche können frühestens aktiviert werden, wenn sie nach den steuerrechtlichen Vorschriften entstanden und hinreichend sicher sind (Realisationsprinzip). Für zunächst vom FA bestrittene Erstattungsansprüche ist das erst der Fall …… , wenn eine Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden ist, das Urteil vorbehaltlos im BStBl Teil II veröffentlicht wurde und der betroffene Steuerbescheid verfahrensrechtlich geändert werden kann.“ Die Verwaltungsauffassung ist sicherlich für sich genommen erst einmal begrüßenswert. Mich persönlich stört...
An der Diskussion um die Änderung der Abzinsungsregeln hatte ich mich bereits mit 2 Blogbeiträgen beteiligt. Nun hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Neuregelung zugestimmt. Damit gilt es, die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden. Auch hier sind manche Aussagen zu hören, die auf den ersten Blick Fragen aufwerfen, und ergeben sich Folgefragen, weswegen ich mich des Themas doch noch einmal annehmen möchte. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge...
Sie haben es sicherlich mitbekommen: Letzte Woche hat der US-Konzern unter anderem Schokoriegel Mars und Snickers zurückgerufen. Grund waren gefundene Plastikteile in einem verkauften Riegel. Für derartige Rückrufaktionen haben die Unternehmen in der Regel eine Versicherung abgeschlossen. Betrachten wir nun die Auswirkungen auf den Jahresabschluss eines Unternehmens bei einem solchen Ereignis: Wenn die betroffenen Kunden die gekauften Schokoriegel an das Unternehmen senden und dafür einen Gutschein erhalten, verringert sich dadurch der Gewinn aufgrund steigender Aufwendungen. Zugleich wird der Gewinn durch erhaltene Zahlungen der abgeschlossenen Versicherung wieder erhöht. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang...
Wegen der aktuellen Diskussion um die Diskontierung von Pensionsrückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss konnte ich zwar nicht tagesfrisch, kann aber jetzt dennoch zeitnah über den Durchbruch einer neuen Bilanzierungsphilosophie für Leasingverhältnisse berichten. Während traditionell ein wesentliches Problem der Leasingbilanzierung in der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasingobjekt zum Leasinggeber oder Leasingnehmer besteht, hat sich der IASB mit dem neuen IFRS 16 von diesem „alles-oder-nichts-Konzept“ gelöst. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich...
Nach längerem Insistieren der Praxis will der Gesetzgeber nun eine Änderung der Abzinsungsregelung für Pensionsrückstellungen vornehmen. Der bisher vorgeschriebene laufzeitadäquate Durchschnittszins aus den letzten 7 Jahren soll durch einen Durchschnittszins über 10 Jahre ersetzt werden, was zum 31.12.2015 überschlägig zu einem um ca. 0,4 Prozentpunkte höheren Diskontierungszins führen würde. Nachdem im letzten Blog über die allgemein zugänglichen Informationen einer Gesetzesänderung berichtet und insbesondere zur vorgesehenen Ausschüttungssperre Stellung genommen wurde, sollen die Überlegungen auf Basis der vorgeschlagenen Gesetzesregelungen und erster Reaktionen weitergeführt werden. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur...
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