Durch zunehmende Transparenz sowie den Chancen durch die Digitalisierung kann die Rechnungslegung einen Rahmen schaffen, der Bilanzmanipulationen erschwert. Wie die aktuellen Fälle der aufgedeckten Bilanzskandale jedoch zeigen, haben die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht. Trotz allem können die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass Manipulationen immer schwieriger werden und die Gefahr der Aufdeckung steigt. Dies trägt dann hoffentlich zu einem deutlich reduzierten Anreiz für Bilanzmanipulationen bei. Im folgenden Beitrag werden die Möglichkeiten zur Vermeidung von Bilanzmanipulationen aus Sicht der Rechnungslegung dargestellt. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem...
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Provisionen sind immer wieder ein umstrittenes und damit leidiges Thema auch in der Bilanzierung. Vor einiger Zeit hatte sich der BFH mit der Frage des Erfassungszeitpunktes für Provisionsansprüche, der Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen zu befassen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu einem Berufsfeld mit rasanter Entwicklung geworden. Realität und Normen sind einem ständigen Wandel und steigender...
Die Fusion der Deutschen Bank mit der Commerzbank wird derzeit kontrovers diskutiert. Seither taucht zunehmend der Begriff „Badwill“ bzw. „Lucky buy“ auf. Nach IFRS könnte dies wieder mal für ein legales aufpumpen des Gewinns sorgen. Das HGB ist an dieser Stelle wie so oft deutlich konservativer. Der folgende Beitrag soll die Hintergründe des Badwills und dessen bilanzielle Erfassung beleuchten. Im Gegensatz zum Goodwill ist der Badwill eher ein selteneres Phänomen. Wie entsteht ein Badwill? Wenn ein Unternehmen ein anderes kauft bzw. übernimmt, ergibt sich durch den Abzug des Zeitwertes des Eigenkapitals vom Kaufpreis entweder ein positiver oder ein negativer Unterschiedsbetrag....
Tätigkeitsbericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung von 2018 liegt vor Ende Januar legte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die umgangssprachlich auch als Bilanzpolizei bezeichnet wird, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 vor. Wie sich bei den Erläuterungen der Prüfungen und Fehlerfeststellungen zeigt, bestätigt sich hier die These der Rechnungswesen-Koryphäe Moxter. Er bezeichnete einst das immaterielle Vermögen als „Sorgenkinder“ der Bilanzierung. Fehlerquote bei Index-Unternehmen gestiegen Die DPR führte 84 Prüfungen durch, von denen bei 15 % ein Fehler festgestellt wurde. Überraschend war an dieser Stelle die gestiegene Fehlerquote bei Index-Unternehmen. Bei den Nicht-Index-Unternehmen ist diese im Vergleich zum Vorjahr gesunken....
Im Rahmen des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, sofern vom Vorliegen einer Wertminderung auszugehen ist. Im Anlagevermögen ergibt sich ein Abwertungszwang nur bei dauerhafter Wertminderung. Im Hinblick auf die Ausfallgefährdung von Forderungen wird dabei in Einzelwertberichtigungen für konkrete Ausfallerwartungen und Pauschalwertberichtigungen auf einwandfreie Forderungen unterschieden. Letztere dienen dazu, Vorsorge für zu erwartende Ausfälle in der Summe des Forderungsbestands zu treffen, die noch nicht einzelnen Forderungen zuzuweisen ist. Jüngst hat der Bankenfachausschuss des IDW den Entwurf einer Stellungnahme zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen (IDW ERS BFA 7) vorgelegt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office...
Die neue Serie aufgedeckter Bilanzskandale wirft die Frage auf, was Aufsichtsräte tun können, um Bilanzmanipulationen zu erkennen bzw. vorzubeugen. Auch wenn die Fälscher unvorsichtigerweise ihre Handlungsanweisungen zum Aufpumpen des Vermögens oder der Umsatzerlöse schamlos per E-Mail versenden, sind die Möglichkeiten für Aufsichtsräte begrenzt. Wie beginnt bzw. endet die Möglichkeit der Überprüfung auf Echtheit? Bei einem vorgelegten gefälschten Vertrag mit einem fiktiven Kunden, einem gefälschten Wertgutachten über den angeblichen Wert eines Grundstücks? Auch wenn der Aufsichtsrat den Vorstand kontrollieren muss und sich zu einzelnen Themen ein eigenes Bild machen kann – alle Verträge kann er nicht auf ihre Echtheit überprüfen. Diese...
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