BMF-Diskussionsentwurf zum Mindeststeuergesetz: Globale Mindesteuer gewinnt an Fahrt

Das Bundesfinanzministerium hatte am 20.03.2023 den lang erwarteten Diskussionsentwurf zur nationalen Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht.

Hintergrund

Die Umsetzung der globalen Mindesteuer gewinnt in Deutschland deutlich an Fahrt. So hatte das BMF bereits am 20.03.2023 einen Diskussionsentwurf veröffentlicht. Er dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 – auf die sich die EU-Mitgliedstaaten am15.12.2022 geeinigt haben – zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union.

Anwendungsgrundlagen

Die Mindestbesteuerungsregelungen sollen erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 30.12.2023 beginnen. Große Gruppen von Unternehmen sollen dann verpflichtet sein sicherzustellen, dass das Einkommen aller Mitglieder der Gruppe in den Jurisdiktionen ihrer Ansässigkeitsstaaten einer Besteuerung von effektiv 15% unterliegt (effektiver Mindeststeuersatz). Wird dieser nicht erreicht, so wird auf Ebene der obersten Muttergesellschaft eine zusätzliche Steuer in Höhe der Differenz zu zahlen sein.

Anwendung wird diese Regelegung auf multinationale und nationale Konzerne finden, die einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro in mindestens zwei von vier vorangehenden Geschäftsjahren erwirtschafteten. Liegt eine Gesellschaft des Konzerns in Deutschland, so soll das sog. Mindeststeuergesetz greifen.

Umfassende Neuordnung in Konzernen erforderlich?

Mit dem vorgesehenen Gesetz wird ein zusätzliches, neues Besteuerungssystem für große Unternehmensgruppen geschaffen werden, welches passgenau in das bestehende deutsche Unternehmensteuerrecht eingefügt werden muss. Der Umfang und die Detailfragen, welche weiterhin offen sind, können etwa an der Stellungnahme der Verbände abgeschätzt werden, welche diese gegenüber dem BMF am 25.04.2023 abgegeben haben: Auf insgesamt 119 Seiten werden hier wichtige Punkte gegenüber dem BMF adressiert.

Etwa wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland einen erheblichen Zusatzaufwand für die betroffenen Unternehmen hervorruft und so weit wie möglich durch praxistaugliche Vereinfachungen und Übergangsregelungen begrenzt werden sollte. Dabei stellt die komplexe Datenerfassung gem. der Verbändestellungnahme eine der größten Herausforderungen dar, welche zur Durchführung des neuen Besteuerungsverfahrens erforderlich ist und bei Fehlern zu weitreichenden Sanktionen führen kann.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern die wichtigen Hinweise der Verbände eine Berücksichtigung erfahren werden. Der nunmehr im BMF wohl gestartete formale Gesetzgebungsverfahren wird zeigen, inwiefern offene Fragen geklärt und Lücken geschlossen werden können.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 2 = 5