BMF verkündet Start für Wirtschafts-Identifikationsnummer!

Das BMF hat einen Entwurf für eine Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummer vorgelegt. Demnach soll ab dem 30.09.2024 mit der initialen Vergabe begonnen werden.

Hintergrund

Die eindeutige Identifizierung von Personen ist im Steuerrecht von Bedeutung. Bereits seit dem Jahr 2003 regelt § 139a AO dazu, dass jedem Steuerpflichtigen und jeder sonstigen natürlichen Person, die bei einer öffentlichen Stelle ein Verwaltungsverfahren führt, zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren, ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zuzuteilen ist. Für natürliche Personen ist dies bereits seit 2007 realisiert (§ 139b AO). Für wirtschaftlich Tätige (§ 139c AO) lief die Regelung bisweilen ins Leere. Dies soll nunmehr geändert werden.

Wer und was ist betroffen?

Die neue Nummer soll laut BMF – es legte nunmehr eine entsprechende Verordnung im Entwurf vor – allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen werden. Ziel ist eine Vereinfachung der Kommunikation. Gleichzeitig wird die Nummer als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer im Sinne des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes (UBRegG) gelten. Wirtschaftlich Tätige, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben, sollen diese künftig auch als Wirtschafts-Identifikationsnummer verwenden können. Diejenigen wirtschaftlich Tätigen, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, aber umsatzsteuerlich erfasst sind oder aber Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, werden die Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt bekommen, soweit ein Benutzerkonto auf der ELSTER-Plattform eingerichtet ist. Alle anderen wirtschaftlich Tätigen sollen die Nummer zu einem späteren Zeitpunkt erhalten.

Wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung

Der stufenweise Start der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Verbesserung von digitalen Prozessen in der Verwaltung. Komplexe Planungen können so nicht nur durch die Verwaltung, sondern v.a. auch durch die Unternehmen und wirtschaftlich Tätigen besser gesteuert werden. Dass die Nummer in wenigen Jahren sukzessiv an Bedeutung gewinnen wird, dürfte als gesichert angesehen werden. Das BMF sollte sich dieser Bedeutung frühzeitig stellen. Insbesondere, da bereits in Kürze mit der Vergabe gestartet wird, sollten zielgerichtete Informationen frühzeitig kommuniziert werden.

Lesen Sie hierzu auch
Rätke, Abgabenordnung | BMF will Wirtschafts-Identifikationsnummer einführen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 3 = 1