BMWK veröffentlicht FAQ zu den Energiepreisbremsen – gut so!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat am 15.12.2022 verschiedene FAQ zu den am 15./16.12.2022 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Energiepreisbremsen im Internet veröffentlicht. Eine wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher und Unternehmen – gut so!

Hintergrund

Angesichts rapide gestiegener Energiekosten hat der Gesetzgeber umfangreiche Hilfsprogramme wie Energiepreispauschalen oder zuletzt die Dezember-Soforthilfe für Bürger und Unternehmen beschlossen. Nach der Energiekostenentlastung im Dezember 2022 hat der Gesetzgeber jetzt mit den Gesetzen zur Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse zwei weitere zeitlich befristete Maßnahmen für 2023/24 beschlossen, die spätestens am 1.1.2023 in Kraft treten und mit einer Verlängerungsoption bis 30.4.2024 ausgestattet sind. Über den wesentlichen Inhalt der Energiepreisbremsen habe ich berichtet, eine ausführliche Darstellung der Details folgt in Kürze in der Zeitschrift NWB.

FAQ zu den Energiepreisbremsen veröffentlicht

Die Regelungen in dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften, BT-Drs. 20/4683, 20/4911 sowie BR-Drs. 662/1/22 und dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen, BT-Drs. 20/4685, BR-Drs. 663/1/22) sind kompliziert und jedenfalls von Laien kaum zu verstehen.

Deshalb ist gut, dass das BMWK jetzt „Nachhilfe“ erteilt und in gesonderten FAQ die wichtigsten Verständnis- und Auslegungsfragen beantwortet. Dies sind:

  • FAQ Gas- und Wärmepreisbremse: Die Gaspreisbremse erläutert das BMWK in eigenen FAQ hier. Dort findet sich ein insgesamt 26 Fragen und Antworten umfassender Katalog mit den wichtigsten Anwendungsproblemen und auch Rechenbeispielen zur Entlastungswirkung.
  • FAQ Strompreisbremse: Die Strompreisbremse erläutert das BMWK mit Beispielen hier.
  • FAQ Abschöpfung von Zufallsgewinnen: Einzelfragen zur Funktionsweise bei der Abschöpfung sog. Zufallsgewinne hat das BMWK am 15.12.2022 in einem eigenen FAQ beantwortet. Die FAQ finden Sie hier.

Fazit

Es ist gut, dass das BMWK unmittelbar mit den Gesetzesbeschlüssen von Bundestag (15.12.2022) und Bundesrat (16.12.2022) FAQ zu den wichtigsten Fragen der Energiepreisbremsen zur Verfügung stellt. Diese Erläuterungswerke geben wichtige Orientierung für Verbraucher, Unternehmen und deren Berater, wenn es um die Inanspruchnahme der Energiepreisbremsen geht. Allerdings gilt auch hier mein Rat, die FAQ zu archivieren und immer wieder auf Updates im Internet zu achten, damit es hinterher in Detailfragen keinen Streit gibt.

Weitere Informationen

Eine ausführliche Darstellung der Details zu den Energiepreisbremsen finden Sie in meinem Beitrag „Energiepreisbremsen auf den Weg gebracht“ in NWB 52/2022 ab S. 3736 (für Abonnenten kostenlos. Sie sind noch kein Abonnent? Nutzen Sie unsere kostenlosen Testmöglichkeiten).


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 3 = 1