Bundesrat stimmt zu – Haushaltsfinanzierung 2024 rechtlich gesichert!

Am 22.3.2024 hat der Bundesrat dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 zugestimmt. Damit steht der Bundeshaushalt für das laufende Jahr wenigstens rechtlich auf gesichertem Fundament.

Hintergrund

Wir erinnern uns: Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), mit dem das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde und ein 60 Mrd.-Euro-Loch in den Bundeshaushalt riss – ich habe im Blog berichtet – wurden der Nachtragshaushalt 2023 verspätet verabschiedet und hat den Bund in erhebliche Finanzierungsnöte versetzt. Der Bundeshaushalt 2024 war im September 2023 auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Allerdings wurde die Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Jahr 2024 dann ins neue Jahr 2024 vertagt; seitdem waren nur Notausgaben in 2024 zulässig, für die eine rechtliche Verpflichtung begründet wurde (Art. 111 Abs. 1 GG).

Im Januar 2024 hatten die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (BT-Drs. 20/9999) vorgelegt. Der Entwurf enthielt Regelungen, um geplante Sparmaßnahmen beziehungsweise Steuererhöhungen umzusetzen. Die notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 sollen insbesondere durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und die Absenkung der Ausgaben in einzelnen Ressorts, die bessere Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und die Reduzierung von Bundeszuschüssen erreicht werden.

Gegenstand des vorliegenden Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 sind deshalb Änderungen bei der Luftverkehrsteuer, Änderungen im WindSeeG sowie Änderungen in den Bereichen des SGB II, des SGB III und des SGB VI. Darüber hinaus ist das schrittweise Auslaufen der Steuervergünstigung nach § 57 des Energiesteuergesetzes.

Bundesrat stimmt zu – Anrufung des Vermittlungsausschusses gescheitert

Der Bundesrat hat nun am 22.3.2024 dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz mehrheitlich zugestimmt, das Gesetz lässt sich mit der Formel zusammenfassen „höhere Steuern, weniger Subventionen“. Das Zustimmungsgesetz enthält folgende Schwerpunkte:

  • Höhere Luftverkehrssteuer: Abgaben, die Airlines für Abflüge von einem deutschen Flughafen zahlen müssen, erhöhen sich ab 1.5.2024.
  • Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes: Damit werden die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023 breiter verwendet. Ein Teil fließt in den Bundeshaushalt.
  • Absenken der Subventionen beim Agrardiesel: Die Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sinkt schrittweise und entfällt ab 2026 vollständig. Dies war bis zuletzt ein Streitpunkt bei der Zustimmung für das Wachstumschancengesetz.
  • Abschaffung des Bürgergeldbonus: Dieser war für Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern eingeführt worden, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, und entfällt zukünftig.
  • Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld: Jobcenter dürfen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern, den Regelbedarf vollständig für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten streichen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben hiervon aber ausgenommen.
  • Geringerer Zuschuss für die Rentenversicherung: Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 1,2 Milliarden Euro abgesenkt.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hatte noch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert (BR-Drs. 91/1/24 v. 11.3.2024) mit dem Ziel, auf Kürzungen bei der Agrardieselrückvergütung vollständig zu verzichten. Diese Ausschussempfehlung ist durch Anträge der Länder Brandenburg und Bayern noch zusätzlich unterstützt worden. Dennoch fand sich am 22.3.2024 im Plenum des Bundesrates keine ausreichende Abstimmungsmehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Bewertung

Der Widerstand aus dem Unionslager im Bundesrat, insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft monetär zu sichern, ist zunächst beim Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 ohne Erfolg geblieben. Was aus dem Versprechen des Regierungslagers wird, über Entlastungen der Landwirtschaft weiter zu diskutieren, muss abgewartet werden.

Auch wenn der Bundeshaushalt 2024 jetzt nicht mehr unter einer Haushaltssperre steht, weil alle etatisierten Ausgaben durch den Gesetzgeber gebilligt sind, bleiben weiter Ungewissheiten: So ist ungewiss, wie sich die durch die Finanzierung der Ausgaben im Verteidigungskrieg der Ukraine weiter entwickeln, ferner ist ungewiss, wie sich der Aufbau der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands über die das beschlossene Sondervermögen von 100 Mrd. Euro hinaus weiter entwickelt und wie es finanziert werden soll. Und schließlich ist ungewiss, wie sich das deutsche Wirtschaftswachstum und hieraus resultierend die Steuereinnahmen weiterentwickeln; erste Richtungssignale sind diesbezüglich bei der Steuerschätzung im Mai 2024 zu erwarten.

Alles in allem kann es also gut sein, dass ein Nachtragshaushalt 2024 erforderlich wird, möglicherweise abermals verbunden mit einer Diskussion über eine Reform der Schuldenbremse (Art. 115 GG).

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