Bundesregierung will Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie – Was ist davon zu halten?

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich am 3.2.2021 auf ein weiteres Corona-Paket zur Entlastung von Verbrauchern und Wirtschaft verständigt. Mit im Paket: Die in Gastronomie aktuell geltende Mehrwertsteuersenkung soll bis 31.12.2022 verlängert werden. Eine erste Bewertung.

Hintergrund

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde – mit Ausnahme bei der Abgabe von Getränken – durch das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020  ab dem 1.7.2020 befristet bis 30.6.2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt(BGBl 2020 I S. 1385). Ab 01.07.2021 soll dann auch dort wieder der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent gelten. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (BGBl 2020 I S. 1512) erfolgte die befristete Einführung (01.07.2020 bis 31.12.2020) der Senkung des Regel-Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 % und des halbierten Steuersatzes von 7 auf 5 %. Die Verlängerung dieser befristeten Senkung über den 31.12.2020 hat die Regierungsmehrheit strikt abgelehnt.

Was ist konkret geplant?

Für die Gastronomie wird die bisher bis zum 30.6.2021 befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen auf sieben Prozent um eineinhalb Jahre bis Ende 2022 verlängert. Das bedeutet:

  • Begünstigt sind nur die Abgabe von Speisen, nicht aber der Getränkeumsatz, der weiterhin 19 Prozent beträgt.
  • Begünstigt ist nur die Abgabe von Speisen im Restaurant, bei der der Steuersatz ab 1.7.2021 eigentlich wieder 19 Prozent betragen hätte. Keine weitere Steuervergünstigung gibt es demgegenüber für nicht im Restaurant verzehrte Speisen, also das To-Go-Geschäft; hier gilt unverändert der Steuersatz von 7 Prozent.
  • Die geplanten Änderungen erfordern eine Änderung des UStG, die der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erst noch beschließen muss. Das könnte durch ein weiteres Corona-Steuerhilfegesetz erfolgen.

Bewertung

Besonders hart vom Lockdown betroffen ist die Gastronomie. Noch bis Ende Juni 2021 gilt für Speisen in Cafés und Restaurants ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Nur: Da die Gastronomie seit dem zweiten Lockdown ab dem 2.11.2020 geschlossen ist, nützt ihr dies nichts, bislang auch nicht im neuen Jahr 2021. Ob die Gastronomie bei etwaigen Öffnungsszenarien bei rückläufigem Infektionsgeschehen zu den ersten zählen werden, die wieder öffnen dürfen, erscheint zweifelhaft – eher das Gegenteil könnte der Fall sein. So betrachtet beinhaltet der angekündigte Verlängerungszeitraum auch einen Nachholeffekt für eine seit 1.1.2021 wegen Lockdowns in der Gastronomie faktisch ausgefallene Mehrsteuersenkung.

Volkswirtschaftlich betrachtet ist von der Verlängerung der Senkung aber nicht viel zu halten: Schon die auf ein halbes Jahr beschränkte generelle Mehrsteuersenkung bis 31.12.2020 hat den Konsum nur geringfügig stimuliert. Erst recht galt das für das Konsumverhalten in der Gastronomie, für die schon zuvor ein reduziertes Umsatzsteuerregime galt: Hier hatte die Politik offen und ehrlich angekündigt, dass die Senkung nicht als Konsumturbo gedacht war, sondern als finanzieller Corona-Ausgleich für die Gastronomie. Es sind kaum Fälle bekannt, in den die Preise für Speisen (und bis 31.12.2020 auch bei Getränken) wegen reduzierter Steuersätze reduziert worden sind.

Diese Ehrlichkeit ist jetzt auch gefordert: Die Verlängerung der Mehrsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie nutzt bis Ende 2022 nur den Gastronomen, die auch ihre Kassensysteme dann erst ab 1.1.2023 wieder umstellen müssen; der Verbraucher geht hingegen leer aus. Hinzukommt, dass die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie wenig zielgenau ist. Denn sie hilft Betrieben, die weniger betroffen sind und mehr Umsatz machen stärker als Betrieben mit weniger Umsatz, die härter getroffen sind. Außerdem gibt es neben der Gastronomie seit Mitte Dezember auch andere Wirtschaftsbranchen (wie z.B. den Einzelhandel), die ähnlich andere stark belastet sind, jedoch von der jetzt beabsichtigten Maßnahme nicht profitieren.

Quellen
Corona-Krise: Koalitionsausschuss beschließt erneuten Kinderbonus – DER SPIEGEL


Ein Kommentar zu “Bundesregierung will Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie – Was ist davon zu halten?

  1. Bitte befassen Sie sich mit den Friseurbetrieben in Deutschland. Umsatzrückgang von durchschnittlich 50% im Jahr 2020. Schließung der Friseursalons im März/April seit 16. Dezember2020. Keine Möglichkeiten überhaupt Umsatz bzw. Einnahmen zu generieren!! Die monatlichen Kosten laufen weiter. Was passiert mit den Friseurbetrieben???

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