Corona-Finanzhilfen des Bundes: BMWi aktualisiert FAQ

Das BMWi hat am 2.2.2021 in wichtigen Bereichen seine umfangreichen FAQ zu den Corona-Finanzhilfen aktualisiert und ergänzt. Das ist nicht nur für Antragsteller ganz wichtig, sondern vor allem für deren Berater, die als sog. Dritte Anträge auf Finanzhilfen stellen.

Hintergrund

Seit März 2020 unterstützt der Bund mit umfangreichen finanziellen Hilfsprogrammen Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie und die nachfolgend erfolgten Schließungsanordnungen von Umsatz- und Gewinneinbußen betroffen sind.

Hierzu zählen:

  • Aktuell noch die November- und Dezemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfen),
  • die Überbrückungshilfe II (September bis Ende Dezember 2020),
  • seit Januar (bis 30.6.2021) die Überbrückungshilfe III einschließlich Neustarthilfe für Soloselbständige.

Ich habe dazu wiederholt an dieser Stelle berichtet. Die wichtigsten Fragen haben BMF und BMWi im Internet auf ihren Seiten ins sog. Häufig gestellten Fragen (FAQ) beantwortet Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

BMWi ändert wichtige FAQ auf seinen Websites

Am 2.2.2021 sind nun wichtige Aktualisierung der FAQ erfolgt, die mit Rücksicht auf inhaltliche Programmänderungen, vor allem aber einen von der EU-Kommission erweiterten Beihilfenrahmen erforderlich geworden sind. Das betrifft insbesondere Folgendes:

  • FAQ Überbrückungshilfe (ÜHi) II:
    Unter Punkt 4.16 wurde nunmehr auch ein Wahlrecht bezüglich der Einordnung der beihilferechtlichen Regelung bei der ÜHi II aufgenommen. Bisher galt hier, dass die ÜHi II nur unter die Bundesregelung Fixkostenregelung 2020 fällt mit der Folge, ungedeckte Fixkosten in der Schlussabrechnung nachzuweisen.
    Hier gibt es nun ein Wahlrecht, das im Rahmen der Schlussabrechnung ausgeübt werden kann. Wenn dann die Wahl auf die Kleinbeihilfenregelung fällt, entfällt damit auch der Nachweis der ungedeckten Fixkosten. Das nimmt vermutlich bei vielen Antragstellern den Druck und die Sorge nach Rückzahlungen wegen des Nachweises von ungedeckten Fixkosten.
  • FAQ November-/Dezemberhilfe:
    Unter Punkt 3.12. wurde klargestellt: Die digitale Schlussabrechnung wird erst nach Ende des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe III möglich sein, also nicht vor Juli 2021. Dies gilt dann auch für die anderen Förderprogramme. Hier steht, dass frühestens nach Ablauf des Förderzeitraums eine Schlussabrechnung möglich sein wird.
  • FAQ Beihilfen:
    In der Ergänzung und Überarbeitung der FAQ wurde die Beträge bei Kleinbeihilfenregelung und Fixkostenregelung 2020 noch nicht angepasst, die seit Erweiterung des Beihilferechtlichen Rahmens durch die EU-Kommission seit 28.1.2021 gelten. Dies hat den Hintergrund, dass die Bundesregelungen (Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfe) zunächst entsprechend der neuen Rahmen bei der Europäischen Kommission neu notifiziert werden müssen. Die Änderungsnotifizierung und anschließende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission sind verfahrensrechtlich notwendige Schritte, die aktuell durchgeführt werden. Nach erfolgter Genehmigung werden dann Förderungen auf Basis der neuen, deutlich angehobenen Obergrenzen ermöglicht. Ein entsprechender Hinweis wird in Kürze auch auf der Webseite der Beihilfe FAQ erscheinen. Die FAQ Beihilfe (Stand 2.2.2021) enthalten aber eine Reihe von neuen Detailregelungen in Kursivschrift.

Bewertung und Praxishinweis

Die angepassten und erweiterten FAQ sind einige wichtige Hilfe vor allem für den Praktiker, der sich mit zahlreichen neuen Beispielen in den FAQ jetzt etwas besser im Förderdschungel zurechtfindet. Bislang sind die FAQ zwar mehrfach inhaltlich geändert worden; das zu „entdecken“, war aber sehr mühselig und zeitaufwendig. Jetzt hat sich das BMWi eine sinnvolle Innovation ausgedacht, einen push-Dienst, der den Anwender immer auf den aktuellsten Stand bringt. Wenn Sie die Infoseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de aufrufen, erscheint in Ihrem Browser folgender Hinweis:

 „Die Website ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möchte Ihnen Benachrichtigungen senden. Aktuelle Meldungen, Aktualisierungen der FAQ und Fristen. Nichts verpassen.“ Wenn Sie in diesem Fenster auf „zulassen“ klicken, erhalten Sie zukünftig die Push-Nachrichten. Sie können dies jederzeit unter den Datenschutzhinweisen deaktivieren.

Quellen

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