Corona „Neustarthilfe“: BMWi schafft zusätzliche Erleichterungen

Das BMWi hat am 12.3.2021 ein Update der FAQ zur Neustarthilfe veröffentlicht; damit verbunden sind weitere Erleichterungen für die Antragsberechtigten.

Was ist in der Praxis zu beachten und was ist geändert worden?

  • Auch Ein-Personen-Kapitalgesellschaften können nun Anträge stellen – das ist neu.
  • Bei Geltendmachung freiberuflicher/gewerblicher Einkünfte als Soloselbstständige/r kann nun auch ein/e prüfende/r Dritte/r die Antragstellung übernehmen.
  • Werden Umsätze aus Personengesellschaften oder von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften geltend gemacht, muss ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen.
  • Auszubildende werden nicht mitgezählt bei der Ermittlung der Vollzeitäquivalente.

Auswirkungen auf die Praxis

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe ist – unverändert – nicht möglich. Außerdem ist nur ein Antrag auf Neustarthilfe möglich: Soloselbständige, die als natürliche Person bereits einen Antrag gestellt haben, können nicht für eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter sie sind, Neustarthilfe beantragen und umgekehrt!

Wer nur freiberufliche und/oder gewerbliche Einkünfte und keine Einkünfte aus einer Personengesellschaft geltend machen will, kann entweder einen Direktantrag oder einen Antrag über einen prüfenden Dritten (Rechtsanwalt oder Angehöriger der steuerberatenden Berufe) stellen. Achtung: Es ist dann aber nicht möglich, dass nachträglich auch noch anteilige Umsätze aus Personengesellschaften geltend gemacht werden.

Der Direktantrag wird als natürliche Person im eigenen Namen direkt über ein Online-Tool auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt. Zur Identifizierung benötigt man ein ELSTER-Zertifikat, das man über das ELSTER-Portal beantragen kann.

Achtung: Der Direktantrag auf Neustarthilfe kann nur einmal gestellt werden. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist erst in der Schlussabrechnung möglich. Der Direktantrag sollte deshalb daher sehr sorgfältig und in Ruhe ausgefüllt werden, weil das System keine Fehler (z.B. falsche Angabe der IBAN) verzeiht.

Praxishinweis

Die Notwendigkeit einer Änderung an Ihrem Direktantrag, z.B. im Falle einer fehlerhaft übermittelten Kontoverbindung, können Sie jedoch über das digitale Antragssystem mitteilen. Einen entsprechenden Änderungsantrag zu Ihrem Direktantrag werden Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt stellen können. Es macht allerdings in solchen Fällen keinen Sinn, sich an die Bewilligungsstellen zu wenden, weil diese nicht abhelfen können.

Wer Umsätze aus Personengesellschaften geltend machen will oder den Antrag für die Ein-Personen-Kapitalgesellschaft stellt, kann den Antrag nur über einen prüfenden Dritten stellen. Der prüfende Dritte prüft vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben und berät bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.

Quellen

2 Gedanken zu “Corona „Neustarthilfe“: BMWi schafft zusätzliche Erleichterungen

  1. Hallo,
    Wie lange wird es ungefähr noch dauern , um eine Änderung der Kontoverbindung im Direktantrag Neustarthilfe durch zu führen ?

  2. Hallo Herr Stein

    Danke für Ihre Nachfrage:

    Bei der Neustarthilfe leider noch nicht (siehe https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/faq-4-11-neu.html?cms_templateQueryString=%C3%A4nderung&cms_gtp=). https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/faq-4-11-neu.html?cms_templateQueryString=%C3%A4nderung&cms_gtp=

    Bei den Direktanträgen zur November-/Dezemberhilfe hat es auch ewig gedauert, bis Änderungen möglich waren – ich fürchte, das wird noch etwas dauern. Wenn es sich aber um die Kontoverbindung handelt, dürfte die Hilfe normalerweise nicht ausbezahlt werden, daher würde ich am besten mal bei der zuständigen Bewilligungsstelle nachfragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

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